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Einleitende Bemerkungen anlässlich der Pressekonferenz zum EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2015

Danièle Nouy, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB, und Sabine Lautenschläger, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB,
Frankfurt am Main, 23. März 2016

Danièle Nouy, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich begrüße Sie zu unserer Pressekonferenz anlässlich der Veröffentlichung des EZB-Jahresberichts zur Aufsichtstätigkeit 2015. Nachdem ich den Bericht gestern bereits im Europäischen Parlament in Brüssel vorgestellt habe, möchte ich nun heute die Gelegenheit ergreifen, über den Jahresbericht und das Jahr 2015 hinauszublicken.

Anfang 2016 rückte der Bankensektor in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, als die Volatilität anstieg und eine Talfahrt der Bankaktienkurse einsetzte. Vor diesem Hintergrund ist es beruhigend, zu sehen, dass die europäischen Banken in den letzten Jahren dank einer beträchtlichen Erhöhung ihrer Eigenkapitalquoten sehr viel widerstandsfähiger geworden sind. So ist beispielsweise die harte Kernkapitalquote, die CET1-Quote, seit 2012 von 9 % auf 13 % gestiegen.

Die jüngste Volatilitätsphase deutet dennoch auf Unsicherheiten bei den Anlegern hin – nicht unbedingt im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit, sondern vielmehr auf die Ertragskraft der Banken. Angesichts anhaltend niedriger Zinssätze, einer weltweiten konjunkturellen Abschwächung, angeschlagener aufstrebender Volkswirtschaften und einbrechender Ölpreise sorgen sich viele Anleger um die Fähigkeit der Banken, ihre Geschäftsmodelle anzupassen und ihre Ertragskraft aufrechtzuerhalten.

Auch wir betrachten die Anpassung von Geschäftsmodellen als größte Herausforderung für den europäischen Bankensektor. Zu weiteren Herausforderungen zählen das Kreditrisiko und ein erhöhter Bestand an notleidenden Krediten, die Umkehr des Renditestrebens, das Verhaltens- und Governance-Risiko, das Länderrisiko, geopolitische Risiken, eine zunehmende Anfälligkeit der aufstrebenden Volkswirtschaften sowie Risiken im Zusammenhang mit IT und Cyberkriminalität.

Ausgehend von diesen Risiken haben wir fünf Prioritäten für unsere Aufsichtstätigkeit im Jahr 2016 festgelegt:

  • Erstens werden wir uns mit den Geschäftsmodellen und der Ertragskraft der Banken befassen.
  • Zweitens werden wir uns dem Kreditrisiko widmen, insbesondere im Hinblick auf notleidende Kredite. In diesem Zusammenhang haben wir letztes Jahr eigens hierfür eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche eine Verringerung der Bestände an notleidenden Krediten unterstützen soll.
  • Drittens werden wir die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung untersuchen – beispielsweise mit Blick auf das Bail-in-Kapital.
  • Viertens werden wir unser Augenmerk auf das Risikomanagement und die Risk Governance richten. Angesichts des aktuellen, von sehr niedrigen Zinssätzen und einer reichlichen Liquiditätsausstattung geprägten Umfelds ist es immer wichtiger, dass die Banken ein angemessenes Risikomanagement betreiben.
  • Und fünftens werden wir uns mit der Liquidität befassen.

Ich bin mir allerdings sicher, dass die Banken noch eine weitere Herausforderung anführen würden, und zwar die Notwendigkeit, sich auf viele Änderungen des regulatorischen Rahmens einzustellen. Es gab in der Tat viele Änderungen, und es sind durchaus Anstrengungen vonnöten, um sie zu bewältigen. Wir wissen das und streben nach Rechtssicherheit, um den Banken eine entsprechende Planung und einen angemessenen Umgang mit Risiken zu ermöglichen.

Wir sollten aber nicht vergessen, was der aktuellen Situation vorausging: ein fragmentierter Bankensektor in Europa und eine globale Finanzkrise. Vor diesem Hintergrund war die regulatorische Reform eine Notwendigkeit – es wurde getan, was getan werden musste.

Die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen haben die Widerstandsfähigkeit einzelner Banken und des gesamten Bankensystems erhöht. In Bezug auf das Gesamtsystem befinden wir uns in einer weitaus stärkeren Position als vor der letzten Krise. Die Banken sind widerstandsfähiger, wo auch immer die nächsten Turbulenzen zu erwarten sind. Und bei Ausfall einer Bank schützen die neuen Bail-in-Regeln die Steuerzahler. Das wiederum bewirkt eine Neuordnung der Anreize für Anleger. Der Anstieg der Spreads bestimmter Kapitalinstrumente ist ein Anzeichen dafür, dass sich die Märkte den neuen Regeln anpassen.

Darüber hinaus steht der Abschluss von Basel III, des Kernstücks der regulatorischen Reform, dieses Jahr bevor. Es wird keine bedeutenden weiteren Erhöhungen der Eigenkapitalanforderungen geben, und Basel IV ist nicht im Gespräch. Die regulatorische Reform nähert sich ihrem Ende. Sie hat den Weg für ein stabileres Bankensystem geebnet. Zugegebenermaßen war es eine langwierige und keine leichte Aufgabe. Die Krise hat das Vertrauen untergraben, und es wird Zeit und Mühe kosten, es gänzlich wiederherzustellen – der jüngste Ausbruch von Volatilität hat dies eindrücklich gezeigt.

Als Aufseher tragen wir gemeinsam mit den Regulierungsinstanzen dazu bei, das Vertrauen in das Bankensystem wiederaufzubauen. Die Banken selbst müssen allerdings sicherstellen, dass sie über tragfähige Geschäftsmodelle verfügen. Die Banken selbst müssen ein umsichtiges Risikomanagement betreiben. Dies anzuerkennen und entsprechend zu handeln ist ein weiterer notwendiger Schritt auf dem Weg zu einem stabilen Bankensystem, das im Dienst der Realwirtschaft steht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Sabine Lautenschläger, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch ich möchte Sie herzlich zu unserer Pressekonferenz willkommen heißen. Danièle Nouy hat soeben die regulatorischen Reformen als Quelle des Wandels für das Bankensystem angesprochen. Es gab aber noch eine andere Reform, die eine grundlegende Veränderung herbeiführte. Ich spreche natürlich von der europäischen Bankenaufsicht.

Die Verlagerung der Bankenaufsicht auf die europäische Ebene war genauso notwendig wie regulatorische Reformen und trägt – ebenso wie regulatorische Reformen – zur Wiederherstellung des Vertrauens in das Bankensystem bei. Worin bestehen konkret die Vorteile einer europäischen Bankenaufsicht?

Erstens hört die europäische Bankenaufsicht nicht an Staatsgrenzen auf, sondern nimmt eine europäische Perspektive ein. Sie kann Banken daher grenzüberschreitend vergleichen und bewerten, um Probleme frühzeitig zu erkennen.

Zweitens vereint die europäische Bankenaufsicht die Erfahrung und Fachkenntnis der 19 nationalen Aufsichtsbehörden und der EZB. Was die Analysefähigkeit betrifft, kann sie daher aus dem Vollen schöpfen.

Drittens kann die europäische Bankenaufsicht handeln, wenn dies angezeigt ist. Und schließlich stellt die europäische Bankenaufsicht sicher, dass die Banken im gesamten Euro-Währungsgebiet – im Rahmen des nationalen Rechts – nach denselben hohen Standards beaufsichtigt werden.

2015 nahmen wir in diesem Zusammenhang wichtige Weichenstellungen vor, beispielsweise in Bezug auf das zentrale Instrument der Bankenaufsicht, den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess, kurz SREP für Supervisory Review and Evaluation Process. Die Eigenkapitalanforderungen sind – basierend auf einer risikoorientierten und zukunftsgerichteten Analyse und eingebettet in den SREP – für die Sicherung der Stabilität des Finanzsystems von entscheidender Bedeutung.

2015 wurde der SREP erstmals auf Grundlage einer harmonisierten Methodik durchgeführt. Die Banken im gesamten Euroraum wurden anhand gemeinsamer Kriterien beurteilt. Dementsprechend lässt sich inzwischen eine stärkere Korrelation zwischen dem Risikoprofil der Institute und den maßgeblichen aufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen feststellen.

2016 werden wir weiter an der Fortentwicklung des SREP arbeiten. In diesem Zusammenhang haben wir um Klärung der Rechtsgrundlage für den SREP gebeten, woraufhin uns das interne Diskussionspapier der Europäischen Kommission zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Wir begrüßen es, dass sich die Kommission die Schaffung von Rechtssicherheit zum Ziel gesetzt hat, da dies sowohl für die Banken als auch für die Märkte von entscheidender Bedeutung ist.

2016 wird der SREP von zwei Stresstests flankiert: einem EU-weiten Stresstest der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und einem euroraumweiten Stresstest der EZB. Der SSM wird also alle bedeutenden Kreditinstitute im Eurogebiet aus einer zukunftsgerichteten Perspektive prüfen können.

Für beide Stresstests relevant sind die Bestimmungen der EBA-Methodik. Die aus den Stresstests von EBA und EZB gewonnenen Erkenntnisse werden in den SREP 2016 einfließen; es handelt sich also nicht um einen Test, den Banken bestehen oder nicht bestehen können. Außerdem werden alle im Zuge der Tests ermittelten Probleme mit der Qualität oder der Qualitätssicherung von Daten im Fall der betroffenen Institute ebenfalls im SREP 2016 berücksichtigt.

Viele Vorschriften im Rahmen der europäischen Regulierung lassen den Aufsehern einen gewissen Handlungsspielraum in Bezug auf die konkrete Umsetzung. Unsere 2015 getroffene Entscheidung, eine harmonisierte Nutzung dieser Optionen und Ermessensspielräume im gesamten Euroraum zu erwirken, war ein weiterer Schritt hin zur Harmonisierung der Bankenaufsicht. Die entsprechende Verordnung und ein Leitfaden werden im Oktober 2016 in Kraft treten.

Insgesamt lässt sich also festhalten, dass wir im ersten vollen Jahr der europäischen Bankenaufsicht vieles auf dem Weg zur Harmonisierung der Bankenaufsicht im gesamten Eurogebiet erreicht haben. Es bleibt jedoch noch einiges zu tun.

So befinden wir uns beispielsweise in der Vorbereitungsphase für eine gezielte Überprüfung der internen Modelle der Banken, kurz TRIM für Targeted Review of Banks’ Internal Models. Ausgangspunkt dieser Überprüfung war die Tatsache, dass viele bedeutende Kreditinstitute zur Berechnung ihrer aufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen interne Modelle verwenden. Mit der Überprüfung soll die nicht auf Risiken basierende Variabilität modellbasierter Eigenkapitalanforderungen verringert werden.

Meine Damen und Herren, in unseren einleitenden Bemerkungen haben wir uns bislang auf die bedeutenden Kreditinstitute konzentriert, also jene Banken, die unter die direkte Aufsicht der EZB fallen. Wir sollten jedoch nicht die rund 3 200 weniger bedeutenden Institute vergessen. In vielen Ländern sind diese kleinen und mittleren Banken von großer Bedeutung für die Wirtschaft auf regionaler und nationaler Ebene. Und zusammengenommen können sie auch für die Finanzstabilität in den einzelnen Ländern relevant sein.

Diese Banken werden von den nationalen zuständigen Behörden direkt beaufsichtigt. Und wir streben nicht danach, dies zu ändern und die direkte Aufsicht über diese Kreditinstitute zu übernehmen. Der SSM überwacht vielmehr die allgemeine Funktionsweise des Systems. In Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsehern entwickeln wir gemeinsame Aufsichtsstandards, die regionalen Aspekten sowie der Größe, der Geschäftstätigkeit und den Risikoprofilen einzelner Kreditinstitute Rechnung tragen.

Dementsprechend haben wir uns beispielsweise mit den nationalen Aufsehern auf einen gemeinsamen Standard für die Aufsichtsplanung für weniger bedeutende Institute geeinigt. Dieser Standard ermöglicht es den nationalen Aufsichtsbehörden, Aufsichtsprioritäten für „ihre“ weniger bedeutenden Institute auf der Grundlage einer gemeinsamen Methodik festzulegen. In diesem Kontext ist auch der jüngst vereinbarte gemeinsame Aufsichtsstandard zur Sanierungsplanung für weniger bedeutende Institute zu sehen.

Außerdem befassen wir uns derzeit mit institutsbezogenen Sicherungssystemen, die insbesondere mit Blick auf weniger bedeutende Institute von Bedeutung sind. Gemäß europäischem Recht kann Banken eine privilegierte Behandlung eingeräumt werden, wenn sie einem Sicherungssystem angehören. Im Sinne unseres Ziels der Harmonisierung spricht vieles für eine Entscheidung über diese privilegierte Behandlung gemäß einheitlichen Kriterien. Wir haben inzwischen die maßgeblichen Kriterien formuliert und führen bis Mitte April eine öffentliche Konsultation hierzu durch.

Kurz gesagt, während die regulatorischen Reformen vor dem Abschluss stehen, arbeiten wir nach wie vor an einer Verbesserung der aufsichtlichen Methoden und Prozesse. Letztendlich werden wir einen robusten Aufsichtsrahmen haben, der zur Sicherheit und Solidität des Bankensystems beiträgt, wobei der Einheit und Integrität des Binnenmarkts voll und ganz Rechnung getragen und die diesbezügliche Sorgfaltspflicht vollständig gewahrt wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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