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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB eröffnet Konsultationsverfahren zum Management von NPE-Altbeständen weniger bedeutender Institute

15. September 2025

  • EZB ruft Banken und andere Interessenträger auf, Kommentare zum Entwurf einer Leitlinie zur Harmonisierung des aufsichtlichen Ansatzes für notleidende Risikopositionen weniger bedeutender Institute einzureichen
  • Leitlinie enthält harmonisierten und verhältnismäßigen Aufsichtsansatz für den Umgang mit anhaltenden Herausforderungen bei NPE im Euroraum
  • Das öffentliche Konsultationsverfahren beginnt am 15. September und endet am 27. Oktober 2025.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Entwurf einer Leitlinie zu einem harmonisierten aufsichtlichen Ansatz für die Deckung notleidender Risikopositionen (NPE) durch weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs) eingeleitet. LSIs sind Banken, die direkt von ihren nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) beaufsichtigt werden. Sie sind in der Regel kleiner als bedeutende Institute (Significant Institutions – SIs), die direkt von der EZB beaufsichtigt werden.

In den letzten zehn Jahren sind die NPE-Quoten deutlich zurückgegangen, was zum Teil auf den gemeinsamen Aufsichtsansatz für SIs zurückzuführen ist. Einige LSIs haben jedoch nach wie vor Schwierigkeiten, ihre NPE-Altbestände zu bewältigen. Dies zeigt sich darin, dass ihre NPE-Bestände länger in den Bilanzen verbleiben und eine niedrigere Deckungsquote aufweisen als die Bestände von SIs. NPE-Altbestände können dauerhaft zu weiteren Verlusten führen und begrenzen die Möglichkeiten der Banken, neue Kredite zu vergeben.

Der Entwurf der Leitlinie richtet sich an die NCAs als direkte Aufsichtsbehörden für LSIs. Es geht darum, ein solides Risikomanagement und einheitliche Aufsichtsstandards zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen NCAs aufsichtliche Ermessensspielräume innerhalb des Säule-2-Rahmens nutzen können. Die EZB unterstützt dies durch Überwachung, Zusammenarbeit und Informationsaustausch. Dadurch soll die Einheitlichkeit in der europäischen Bankenaufsicht gefördert werden.

Ziel des in Zusammenarbeit mit den NCAs entwickelten Leitlinienentwurfs ist ein gemeinsamer Aufsichtsansatz. Der Entwurf enthält Erwartungen der Aufsicht an die Deckung von NPE-Altbeständen, d. h. Risikopositionen, die vor dem 26. April 2019 begründet wurden. Diese Risikopositionen fallen nicht unter die Abzugspflicht gemäß der CRR[1] (für NPE, die danach begründet wurden) die bereits auf LSIs und SIs Anwendung findet.

Die Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf NPE-Altbestände von LSIs orientieren sich an dem erfolgreichen Ansatz für NPE bei SIs seit 2018[2], wobei die Besonderheiten von LSIs berücksichtigt werden. Nach dem Leitlinienentwurf können NCAs jährlich bestimmen, welche LSIs auf Basis spezifischer Risiken und kontextbezogener Kriterien in den Anwendungsbereich der Leitlinie fallen. So können die NCAs einen risikobasierten Ansatz verfolgen, und verzerrende Effekte werden vermieden. Außerdem prüfen die NCAs, welche Folgemaßnahmen für die ermittelten Banken auf Einzelfallbasis angemessen sind und berücksichtigen dabei die Besonderheiten jeder einzelnen Bank.

Basierend auf einer detaillierten Analyse zu den Auswirkungen dürfte der Gesamteffekt des gemeinsamen Ansatzes auf LSIs überschaubar sein. Durch die schrittweise Einführung des Ansatzes vom 31. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2028 werden die Auswirkungen abgefedert. Darüber hinaus werden die relevanten Meldepflichten auf einem einfachen und übersichtlichen Formular basieren, das sich stark an den Formularen orientiert, die im Rahmen des bestehenden COREP-Meldewesens (Common Reporting) eingereicht werden. Letztendlich werden die Auswirkungen jedoch vom Ergebnis des aufsichtlichen Dialogs der NCAs mit den jeweiligen Banken abhängen.

Die EZB möchte mit dem neuen Ansatz im Leitlinienentwurf erreichen, dass LSIs widerstandsfähiger werden gegenüber ungünstigen Entwicklungen des gesamtwirtschaftlichen Umfelds und damit einhergehenden Verschlechterungen der Kreditqualität.

Das öffentliche Konsultationsverfahren zum Entwurf der Leitlinie beginnt am 15. September und endet am 27. Oktober 2025. Danach wird die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung und der endgültigen Fassung der Leitlinie veröffentlichen.

Kontakt für Medienanfragen: Carlijn Straathof (Tel.: +49 170 348 7585)

  1. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S.1).

  2. Siehe EZB, EZB kündigt weitere Schritte beim aufsichtlichen Ansatz für NPL-Bestände an, 11. Juli 2018.

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