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Öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Leitlinie zu einem harmonisierten aufsichtlichen Ansatz für die Deckung von NPE durch LSIs

Diese Konsultation bietet interessierten Parteien die Möglichkeit, sich zum Entwurf einer Leitlinie der EZB zu einem harmonisierten aufsichtlichen Ansatz für die Deckung notleidender Risikopositionen (Non-performing Exposures – NPE) durch weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs) zu äußern.

Die Frist für die Einreichung von Kommentaren endet am 27. Oktober 2025.

Entwurf einer Leitlinie zu einem harmonisierten aufsichtlichen Ansatz für die Deckung von NPE durch LSIs

In den letzten zehn Jahren sind die NPE-Quoten deutlich zurückgegangen, was zum Teil auf den gemeinsamen Aufsichtsansatz für SIs zurückzuführen ist. Einige LSIs haben jedoch nach wie vor Schwierigkeiten, ihre NPE-Altbestände zu bewältigen. Dies zeigt sich darin, dass ihre NPE-Bestände länger in den Bilanzen verbleiben und eine niedrigere Deckungsquote aufweisen als die Bestände von SIs. NPE-Altbestände können dauerhaft zu weiteren Verlusten führen und begrenzen die Möglichkeiten der Banken, neue Kredite zu vergeben.

Der Entwurf der Leitlinie richtet sich an die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) als direkte Aufsichtsbehörden für LSIs. Es geht darum, ein solides Risikomanagement und einheitliche Aufsichtsstandards zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen NCAs aufsichtliche Ermessensspielräume innerhalb des Säule-2-Rahmens nutzen können. Die EZB unterstützt dies durch Überwachung, Zusammenarbeit und Informationsaustausch. Dadurch soll die Einheitlichkeit in der europäischen Bankenaufsicht gefördert werden. 

Die EZB möchte mit dem neuen Ansatz im Leitlinienentwurf erreichen, dass LSIs widerstandsfähiger werden gegenüber ungünstigen Entwicklungen des gesamtwirtschaftlichen Umfelds und damit einhergehenden Verschlechterungen der Kreditqualität. 

Einreichung von Kommentaren

Kommentare können Sie bis zum 27. Oktober 2025, 00:00 Uhr (MEZ) über dieses Formular einreichen.

Damit die Kommentare maschinell bearbeitet werden können, verändern Sie bitte weder die Struktur des Formulars noch das Dateiformat. Geben Sie gegebenenfalls relevante Beispiele oder Daten an.

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation werden ausschließlich Kommentare veröffentlicht, die über das oben verlinkte Formular eingereicht werden.

Einreichung von Kommentaren per E-Mail

Senden Sie das Formular mit Ihren Kommentaren an SSMPublicConsultation@ecb.europa.eu.

Geben Sie als Betreff „Public consultation on a draft Guideline for a harmonised supervisory approach to the coverage of NPEs held by LSIs“ an.

Einreichung von Kommentaren per Post

Senden Sie das Formular mit Ihren Kommentaren an:

Europäische Zentralbank
Sekretariat des Aufsichtsgremiums
„Public consultation on a draft Guideline for a harmonised supervisory approach to the coverage of NPEs held by LSIs“
60640 Frankfurt am Main
Deutschland

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