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Öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Leitlinie der EZB zur Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten bei weniger bedeutenden Instituten

Im Rahmen dieser Konsultation haben interessierte Parteien die Möglichkeit, Kommentare zum Entwurf einer Leitlinie der EZB zur Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten bei weniger bedeutenden Instituten abzugeben.

Frist für die Einreichung von Kommentaren: 17. Februar 2020, 24:00 Uhr MEZ

Kommentare, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Entwurf einer Leitlinie der EZB zur Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten bei weniger bedeutenden Instituten

Der Leitlinienentwurf der EZB ist an die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) gerichtet. Er legt eine gemeinsame Erheblichkeitsschwelle für alle weniger bedeutenden Institute im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) fest. Diese Schwelle gilt sowohl für Risikopositionen aus dem Mengengeschäft als auch für solche, die nicht dem Mengengeschäft zuzuordnen sind, ungeachtet der zur Berechnung der Kapitalanforderungen verwendeten Methode. Die Erheblichkeitsschwelle wird sich aus zwei Bestandteilen zusammensetzen, einem absoluten Bestandteil in Form eines bestimmten Höchstbetrags für die Summe sämtlicher überfälliger Verbindlichkeiten eines Schuldners und einem relativen Bestandteil in Form des prozentualen Verhältnisses der überfälligen Verbindlichkeit zum Gesamtwert sämtlicher bilanzieller Risikopositionen des Kreditinstituts, seines Mutterunternehmens oder eines seiner Tochterunternehmen gegenüber diesem Schuldner.

Frist für die Einreichung von Kommentaren: 17. Februar 2020, 24:00 Uhr MEZ

Kommentare, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Einreichung von Kommentaren

Bitte reichen Sie Ihre Kommentare bis zum 17. Februar 2020, 24:00 Uhr MEZ anhand dieses Formulars ein.

Bitte übermitteln Sie uns gegebenenfalls relevante Beispiele oder Daten.

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation werden ausschließlich Kommentare veröffentlicht, die anhand des vorstehenden Formulars eingereicht wurden.

Einreichung von Kommentaren per E-Mail anhand des vorstehenden Formulars:

Senden Sie Ihre Kommentare an: SSMPublicConsultation@ecb.europa.eu

Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile: „ECB Guideline on the materiality threshold for credit obligations past due for less significant institutions“.

Einreichung von Kommentaren per Post anhand des vorstehenden Formulars:

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an folgende Anschrift:

Europäische ZentralbankSekretariat des Aufsichtsgremiums
„ECB Guideline on the materiality threshold for credit obligations past due for less significant institutions“
60640 Frankfurt am Main
Deutschland

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Referenzdokumente
26.11.2018

Verordnung (EU) 2018/1845 der Europäischen Zentralbank vom 21. November 2018 zur Nutzung des gemäß Artikel 178 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eröffneten Ermessensspielraums bei der Schwelle für die Beurteilung der Erheblichkeit überfälliger Verbindlichkeiten (EZB/2018/26)

6.2.2018

Delegierte Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten

24.3.2016

Verordnung (EU) 2016/445 der Europäischen Zentralbank vom 14. März 2016 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (EZB/2016/4)

16.4.2014

Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank vom 16. April 2014 zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung) (EZB/2014/17)

15.10.2013

Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung)

26.6.2013

Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Capital Requirements Regulation – CRR)

26.6.2013

Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Capital Requirements Directive – CRD IV)

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