- PRESSEMITTEILUNG
EZB veröffentlicht Leitlinie zur Ausfalldefinition für direkt von nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigte Banken
8. Juli 2020
- Leitlinie steht im Einklang mit der Verordnung der EZB für direkt von ihr beaufsichtigte Banken
- Definition gewährleistet Konsistenz und gleiche Bedingungen für Banken im gesamten Euroraum
Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte heute eine Leitlinie zur Definition der sogenannten Erheblichkeitsschwelle für Banken, die direkt von nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt werden. Zuvor war ein öffentliches Konsultationsverfahren durchgeführt worden. Die Erheblichkeitsschwelle bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem eine Bank entscheidet, dass ein Schuldner bezüglich seines Kredits in Zahlungsverzug ist. Die neue Definition legt fest, wie nationale Aufsichtsbehörden ihren diesbezüglichen Ermessensspielraum ausüben sollten.
Gemäß Eigenkapitalverordnung sind die zuständigen Bankenaufsichtsbehörden zur Festlegung dieses Schwellenwerts verpflichtet. Die EZB hatte diese Festlegung für die von ihr beaufsichtigten Banken bereits im Rahmen einer im November 2018 veröffentlichten Verordnung vorgenommen.
Die heute veröffentlichte neue Leitlinie für weniger bedeutende Banken wurde an den Schwellenwert angeglichen, der in der Verordnung der EZB für bedeutende Banken festgelegt ist. Diese Angleichung der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten für alle Banken, unabhängig davon, ob sie direkt von der EZB oder von nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt werden, trägt zur einheitlichen Anwendung von Aufsichtsstandards bei bedeutenden und weniger bedeutenden Kreditinstituten bei.
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