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Öffentliches Konsultationsverfahren zum Entwurf der Leitfäden der EZB für die internen Prozesse zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals und der Liquidität (ICAAP und ILAAP)

Im Rahmen dieser Konsultation haben interessierte Parteien die Möglichkeit, Kommentare zum Entwurf der Leitfäden der EZB für die internen Prozesse zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals und der Liquidität (ICAAP und ILAAP) abzugeben.

Frist für die Einreichung von Kommentaren: 4. Mai 2018, 24:00 Uhr MEZ

Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Kommentare werden nicht berücksichtigt.

Leitfäden der EZB für die internen Prozesse zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals und der Liquidität (ICAAP und ILAAP)

Die Europäische Zentralbank (EZB) wünscht Feedback zum Entwurf der Grundsätze, die ihren Erwartungen an den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) und den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquidität (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP) der Banken zugrunde liegen.

Eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung ist für die Widerstandsfähigkeit der einzelnen Banken von zentraler Bedeutung. Banken sollten ihre Risiken bewerten und mit Blick auf die Zukunft sicherstellen, dass alle wesentlichen Risiken jederzeit ermittelt, effektiv gesteuert und durch ausreichend Kapital und Liquidität abgesichert werden. Sie legen ihrem gemeinsamen Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team – JST) einmal im Jahr ein ICAAP- und ein ILAAP-Informationspaket vor. Die JSTs berücksichtigen diese Pakete bei ihrer jährlichen Beurteilung der ICAAPs und ILAAPs, die im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) durchgeführt wird.

Einreichung von Kommentaren

Sie können Ihre Kommentare bis zum 4. Mai 2018, 24:00 Uhr MEZ, unter Verwendung folgender Formulare einreichen:

Bitte übermitteln Sie uns gegebenenfalls relevante Beispiele oder Daten.

Nach Abschluss des öffentlichen Konsultationsverfahrens werden ausschließlich Kommentare veröffentlicht, die unter Verwendung der oben stehenden Formulare eingereicht wurden.

Einreichung von Kommentaren per E-Mail unter Verwendung der vorstehenden Formulare:

Senden Sie Ihre Kommentare an: SSMPublicConsultation@ecb.europa.eu

Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile „Public consultation - ICAAP / ILAAP“.

Einreichung von Kommentaren per Post unter Verwendung der vorstehenden Formulare:

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an folgende Anschrift:

Europäische ZentralbankSekretariat des Aufsichtsgremiums
„Public consultation - ICAAP / ILAAP“
60640 Frankfurt am Main
Deutschland

Veröffentlichung der Kommentare

Nach Abschluss der Konsultation werden alle unter Verwendung der Formulare eingereichten Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung auf dieser Seite veröffentlicht. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihrem Beitrag finden Sie in der Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung
Öffentliche Anhörung

Die EZB wird am 24. April 2018 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr MEZ eine öffentliche Anhörung in Form einer Telefonkonferenz durchführen.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung, die aus einleitenden Bemerkungen mit anschließender Frage-Antwort-Runde in englischer Sprache besteht, ist eine Anmeldung erforderlich. Begleitdokumente werden kurz vor der Anhörung in der nachstehenden Rubrik „Dokumente“ bereitgestellt.

Teilnahmebedingungen

Bei Interesse an einer Teilnahme an der Anhörung bitten wir Sie, sich mit diesem Formular bis zum 17. April 2018 anzumelden.

Angemeldete Teilnehmer sollten die Telefonnummer wählen, die ihnen per E-Mail übermittelt wurde.

Bitte wählen Sie sich mindestens fünf Minuten vor Beginn der Telefonkonferenz ein.

Dokumente
Whistleblowing