- PRESSEMITTEILUNG
EZB leitet öffentliches Konsultationsverfahren zu Entwürfen von Leitfäden für das Kapital- und Liquiditätsmanagement von Banken ein
- Leitfadenentwürfe erläutern den Banken die Erwartungen der EZB an das bankinterne Kapital- (ICAAP) und Liquiditätsmanagement (ILAAP)
- Aufsichtliche Erfahrung zeigt, dass Banken die Qualität ihrer internen Prozesse zur Beurteilung der Angemessenheit von Kapital und Liquidität möglicherweise verbessern müssen
- Konsultation endet am 4. Mai 2018
Die Europäische Zentralbank (EZB) leitet heute eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf der Grundsätze ein, die ihren Erwartungen an den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) und den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquidität (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP) der Banken zugrunde liegen.
Eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung ist für die Widerstandsfähigkeit der einzelnen Banken von zentraler Bedeutung. Banken sollten ihre Risiken bewerten und mit Blick auf die Zukunft sicherstellen, dass alle wesentlichen Risiken jederzeit ermittelt, effektiv gesteuert und durch eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung abgesichert werden. Sie legen ihrem gemeinsamen Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team – JST) einmal im Jahr ein ICAAP- und ein ILAAP-Informationspaket vor. Die JSTs berücksichtigen diese Pakete bei der jährlichen Beurteilung der ICAAPs und ILAAPs, die sie im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) durchführen.
Im Jahr 2016 veröffentlichte die EZB ihre Erwartungen an die ICAAPs und ILAAPs der beaufsichtigten Banken. Im Rahmen einer sorgfältigen Beurteilung stellte sie fest, dass zwischen den Ansätzen der einzelnen Banken erhebliche Unterschiede bestehen und dass es bei allen Banken Verbesserungsbedarf gibt.
Anfang 2017 legte die EZB einen Mehrjahresplan für ICAAPs und ILAAPs auf, um Verbesserungen herbeizuführen. Ziel der EZB ist es, die aufsichtlichen Erwartungen ausführlicher zu formulieren und dabei Rückmeldungen von Instituten und anderen Vertretern des Sektors zu berücksichtigen. Nach einer ersten Feedbackrunde von Februar bis April 2017 aktualisierte die EZB die Leitfäden. Sie bittet nun den Finanzsektor und andere interessierte Parteien um ihr Feedback hierzu.
Die Institute sollten Lücken oder Schwachstellen in ihren ICAAPs und ILAAPs in engem Dialog mit ihrem gemeinsamen Aufsichtsteam bei der EZB beseitigen. Die Aufsichtsteams werden die Leitfäden ab 2019 zur Beurteilung der ICAAPs und ILAAPs heranziehen.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 2. März und endet am 4. Mai 2018. Die beiden Leitfadenentwürfe und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Am 24. April 2018 wird die EZB eine öffentliche Anhörung per Telefonkonferenz durchführen. Informationen darüber, wie Kommentare zu den aktualisierten Leitfäden eingereicht und Anmeldungen zur Anhörung vorgenommen werden können, sind ebenfalls auf der Website verfügbar. Die EZB wird die eingegangenen Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung veröffentlichen.
Medienanfragen sind an Herrn Ronan Sheridan unter +49 69 1344 7416 zu richten.
Redaktioneller Hinweis
- Gemäß Artikel 73 der Eigenkapitalrichtlinie IV (Capital Requirements Directive IV – CRD IV) müssen Institute einen ICAAP vorweisen, d. h. sie müssen über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend hohen Stand halten können. Die entsprechenden Anforderungen an den ILAAP sind in Artikel 86 CRD IV dargelegt.
- Die Leitfäden der EZB zum ICAAP und zum ILAAP gliedern sich in Grundsätze, wobei der Schwerpunkt auf ausgewählten Aspekten liegt, die aus aufsichtlicher Perspektive von Bedeutung sind. Sie sollen keine vollständige Orientierungshilfe zu sämtlichen Aspekten darstellen, die für solide ICAAPs und ILAAPs relevant sind.
- Der ICAAP und der ILAAP sind in erster Linie interne Prozesse, die von jedem Institut auf seine jeweilige Situation zugeschnitten werden sollten. Es liegt daher weiterhin in der Verantwortung der Institute, ICAAPs und ILAAPs zu implementieren, die für ihre jeweilige Situation angemessen sind. Die EZB bewertet die ICAAPs und ILAAPs der Institute auf Einzelfallbasis.
- Die Leitfäden werden nach ihrer Verabschiedung keine geltenden Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Artikel 73 bzw. 86 CRD IV ersetzen. Sie leiten von den ICAAP- und ILAAP-Bestimmungen der CRD IV sieben Grundsätze ab, die unter anderem bei der Beurteilung der ICAAPs und ILAAPs der Institute im Rahmen des SREP ab 2019 berücksichtigt werden.
Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
- Sonnemannstraße 20
- 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
- +49 69 1344 7455
- media@ecb.europa.eu
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.
Ansprechpartner für Medienvertreter