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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB veröffentlicht Endfassung der Leitfäden für Banken zur Kapital- und Liquiditätssteuerung

9. November 2018

  • Endfassung der Leitfäden erläutert Banken die Erwartungen der EZB hinsichtlich der bankinternen Kapital- und Liquiditätssteuerung
  • EZB verwendet Leitfäden ab 1. Januar 2019 für die Bewertung der bankinternen Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- bzw. Liquiditätsausstattung (ICAAP und ILAAP)

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute ihre Erwartungen hinsichtlich der bankinternen Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- bzw. Liquiditätsausstattung (ICAAPs und ILAAPs) veröffentlicht. Die beiden nicht rechtsverbindlichen Leitfäden finden ab dem 1. Januar 2019 Anwendung und ersetzen die im Januar 2016 veröffentlichten aufsichtlichen Erwartungen. Sie sollen die Banken bei der Stärkung ihrer ICAAPs und ILAAPs unterstützen und die Verwendung von Best Practices fördern.

Eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung ist für die Widerstandsfähigkeit der einzelnen Banken von zentraler Bedeutung. Banken sollten ihre Risiken bewerten und mit Blick auf die Zukunft sicherstellen, dass alle wesentlichen Risiken jederzeit identifiziert, effektiv gesteuert und durch eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung abgedeckt werden.

Die Qualitätsprüfung des ICAAP und des ILAAP von Instituten durch die EZB-Bankenaufsicht ist ein wesentlicher Bestandteil des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP). Die ICAAPs und ILAAPs werden vom gemeinsamen Aufsichtsteam jährlich auf den Prüfstand gestellt und fließen in die Bewertung aller SREP-Elemente ein. Die EZB möchte für die Banken Anreize schaffen, ihre ICAAPs und ILAAPs zu verbessern. Vor diesem Hintergrund wird sie ihre aufsichtlichen Bewertungen intensivieren und den Stellenwert, den ICAAP und ILAAP im Rahmen des SREP einnehmen, weiter erhöhen. Beispielsweise wird der ICAAP eine größere Rolle spielen, wenn nach einer Einzelbeurteilung der jeweiligen Banken, die Säule-2-Eigenmittelanforderungen auf Einzelrisikobasis festgelegt werden.

Im Jahr 2016 veröffentlichte die EZB ihre Erwartungen im Hinblick auf den ICAAP und den ILAAP der beaufsichtigten Institute. Nach einer sorgfältigen Prüfung stellte sie fest, dass die Ansätze der einzelnen Banken sich erheblich unterscheiden und dass bei allen Banken Verbesserungsbedarf besteht. Aus diesem Grund erstellte sie Anfang 2017 einen Mehrjahresplan für den ICAAP und den ILAAP. In diesem Plan sind die aufsichtlichen Erwartungen ausführlicher dargelegt. Sie berücksichtigen die in zwei Feedbackrunden von Instituten und anderen Vertretern des Sektors erhaltenen Rückmeldungen. Insgesamt erhielt die EZB rund 800 Kommentare zu den Leitfäden. Diese wurden geprüft und dienten anschließend dazu, die Erwartungen der EZB an den ICAAP und den ILAAP der Institute zu verdeutlichen. Eine Feedback-Erklärung zu den im Rahmen der Konsultationen 2018 erhaltenen Kommentaren, die Endfassungen beider Leitfäden sowie eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

Medienanfragen sind an Frau Esther Tejedor unter +49 69 1344 95596 zu richten.

Hinweis:

  • Mehrjahresplan für SSM-Leitfäden zum ICAAP und ILAAP
  • Aufsichtliche Erwartungen an ICAAP und ILAAP sowie harmonisierte Erhebung von ICAAP- und ILAAP-Informationen
  • Gemäß Artikel 73 der Eigenkapitalrichtlinie IV (Capital Requirements Directive IV – CRD IV) müssen Institute über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren verfügen, z. B. einen ICAAP, mit denen sie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend hohen Stand halten können. Die entsprechenden Anforderungen an den ILAAP sind in Artikel 86 CRD IV dargelegt.
  • Die Leitfäden der EZB zum ICAAP und zum ILAAP folgen einem prinzipienbasierten Ansatz und legen den Schwerpunkt auf bedeutende, aus aufsichtlicher Sicht ausgewählte Aspekte. Sie leiten von den ICAAP- und ILAAP-Bestimmungen der CRD IV sieben Grundsätze ab, die unter anderem bei der Beurteilung der ICAAPs und ILAAPs der Institute im Rahmen des SREP ab 2019 berücksichtigt werden. Sie sind nicht als Richtschnur für sämtliche Aspekten zu verstehen, die für solide ICAAPs und ILAAPs von Bedeutung sind.
  • Der ICAAP und der ILAAP sind in erster Linie interne Prozesse, die von jedem Institut auf seine jeweilige Situation zugeschnitten werden sollten. Es liegt daher weiterhin in der Verantwortung der Institute, ICAAPs und ILAAPs zu implementieren, die für ihre jeweilige Situation angemessen sind. Die EZB bewertet die ICAAPs und ILAAPs der Institute auf Einzelfallbasis.
  • Die Leitfäden werden nach ihrer Veröffentlichung keine geltenden Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Artikel 73 bzw. 86 CRD IV ersetzen.
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