Häufig gestellte Fragen
Abschnitt 1: Wer sind wir?
Was ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus?
Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) ist das System der Bankenaufsicht in Europa. Der SSM ist eine der Säulen der Bankenunion. Er besteht aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden aller Euro-Länder. Andere EU-Länder, die sich für eine Teilnahme an der Aufsicht entschieden haben, sind ebenfalls Teil des SSM.
Die wichtigsten Ziele des SSM sind:
- die Sicherheit und Stabilität des Bankensystems in Europa zu gewährleisten sowie
- die Finanzmarktintegration und die Finanzstabilität in Europa zu stärken.
Warum brauchen wir die europäische Bankenaufsicht?
Finanzkrisen haben gezeigt, wie schnell und massiv Probleme im Finanzsektor eines Landes auf ein anderes Land übergreifen können, insbesondere in einer Währungsunion wie dem Euroraum. Diese Probleme können sich dann unmittelbar auf die Menschen und ihr Geld auswirken.
Wir arbeiten daran, das Finanzsystem zu schützen und das Vertrauen in den europäischen Bankensektor zu bewahren. Unser gemeinsamer europäischer Aufsichtsmechanismus bedeutet, dass wir die Banken in allen teilnehmenden Ländern einheitlich beaufsichtigen.
Welche Länder nehmen an der Bankenaufsicht teil?
Derzeit machen 21 Länder bei der Bankenaufsicht mit. 20 davon sind Euro-Länder und deshalb automatisch dabei. EU-Länder, die den Euro nicht als ihre Währung haben, können ebenfalls teilnehmen. Dazu treten sie in eine „enge Zusammenarbeit“ mit der EZB. Bulgarien ist ein solches Land.
Die EZB kann mit den nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Länder, die nicht an der Aufsicht teilnehmen, und mit den Aufsichtsbehörden von Nicht-EU-Ländern Vereinbarungen zur Zusammenarbeit schließen, um die Aufsicht über die betreffenden Banken und deren in verschiedenen Ländern ansässigen Tochtergesellschaften und Zweigstellen zu koordinieren.
Abschnitt 2: Wie funktioniert unsere Aufsicht?
Welche Rolle spielt die EZB genau?
Seit November 2014 beaufsichtigen wir die größten Banken in Europa. Zu unseren Aufgaben gehört es,
- Banken in den teilnehmenden Ländern die Zulassung zu erteilen bzw. zu entziehen,
- den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Banken zu beurteilen,
- sicherzustellen, dass Banken alle in den EU-Bankenvorschriften verankerten Anforderungen erfüllen, und wenn nötig, strengere Aufsichtsanforderungen für Banken festzulegen, um die Finanzstabilität zu wahren,
- die Risiken der Banken regelmäßig zu überwachen, um ihre finanzielle Solidität und Stabilität beurteilen zu können,
- sicherzustellen, dass Banken gut geführt werden und über solide Entscheidungsprozesse verfügen.
Wie arbeiten wir?
Das Aufsichtsgremium plant die Aufsichtsaufgaben der EZB und führt diese aus. Dazu gehört auch die Vorbereitung aufsichtlicher Beschlussentwürfe, die der EZB-Rat – das wichtigste Beschlussorgan der EZB – im Verfahren der impliziten Zustimmung annimmt.
Die laufende Aufsicht über bedeutende Banken wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ausgeübt. Auch horizontale Teams führen Onsite- und Offsite-Prüfungen durch und entwickeln Aufsichtsmethoden sowie Leitfäden zu bestimmten Themen oder Risikobereichen.
Was sind gemeinsame Aufsichtsteams?
Die gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) sind ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden. Für jede bedeutende Bank bilden wir ein Team aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden. Die EZB koordiniert das Team mit Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörden.
Die JSTs führen die laufende Aufsicht über die bedeutenden Banken durch. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Risikoanalyse und der Erarbeitung von Vorschlägen zum aufsichtlichen Prüfungsprogramm sowie zu geeigneten Aufsichtsmaßnahmen.
Wen beaufsichtigt die EZB?
Direkte Aufsicht
Mehr als 100 bedeutende Banken werden direkt von der EZB beaufsichtigt. Auf sie entfallen rund 85 % der gesamten Bankaktiva in den teilnehmenden Ländern.
Ob eine Bank als bedeutend eingestuft wird, hängt von den folgenden Kriterien ab:
- ihrer Größe, d. h. Banken, bei denen der Gesamtwert der Aktiva 30 Mrd. € übersteigt oder die eine der drei größten Banken im jeweiligen Land sind,
- ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für das Land, in dem sie ansässig ist, oder für die EU insgesamt,
- der Bedeutung ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten und
- ob sie direkte finanzielle Unterstützung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus oder die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität beantragt oder erhalten hat.
Indirekte Aufsicht
Die rund 2 000 weniger bedeutenden Banken im Euroraum werden direkt von ihrer nationalen Aufsichtsbehörde und indirekt von der EZB beaufsichtigt. Die EZB kann jedoch jederzeit beschließen, die direkte Aufsicht über jede dieser Banken zu übernehmen, um eine einheitliche Anwendung hoher Aufsichtsstandards sicherzustellen.
Wie kann ich einen Verstoß gegen EU-Bankenaufsichtsrecht melden?
Zögern Sie nicht, der EZB jeden mutmaßlichen Verstoß gegen EU-Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben der EZB zu melden. Dies umfasst alle mutmaßlichen Verstöße seitens beaufsichtigter Banken, nationaler Aufsichtsbehörden oder der EZB selbst. Alle gemeldeten Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Abschnitt 3: Rechenschaftspflicht
Wie ist die Rechenschaftspflicht der EZB für ihre Aufsichtstätigkeit geregelt?
Es wurden mehrere Regelungen getroffen, um die EZB demokratisch zur Verantwortung zu ziehen. Dazu gehören:
- der regelmäßige Austausch mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union,
- Berichtspflichten gegenüber den nationalen Parlamenten der an der europäischen Bankenaufsicht teilnehmenden Mitgliedstaaten,
- Prüfungen durch den Europäischen Rechnungshof,
- rechtliche Kontrollen durch den Gerichtshof der EU.
Wie vermeidet die EZB potenzielle Interessenkonflikte zwischen ihren aufsichtlichen und ihren geldpolitischen Aufgaben?
Die Aufgabentrennung ist im EU-Recht festgelegt, damit die EZB ihre Aufsichtstätigkeit unabhängig von ihrer Geldpolitik durchführt. Das Aufsichtsgremium der EZB ist für Aufsichtsaufgaben zuständig, während der EZB-Rat für geldpolitische Fragen verantwortlich ist. Das Aufsichtsgremium legt dem EZB-Rat aufsichtliche Beschlussentwürfe zur Annahme vor.
Auch durch die organisatorische Trennung von unmittelbar an geldpolitischen Aufgaben beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden.
Abschnitt 4: Verbraucherschutz
Ich will mich über eine Bank beschweren. Was kann ich tun?
Haben Sie Anlass zur Beschwerde über Ihre Bank, so wenden Sie sich bitte direkt an die Bank oder senden Sie Ihre Beschwerde an die für den Verbraucherschutz zuständige Stelle in Ihrem Land.
Die EZB beaufsichtigt große und bedeutende Banken im Euroraum und in Ländern, die sich für eine Teilnahme an der europäischen Bankenaufsicht entscheiden. Themen wie Verbraucherschutz und Geldwäschebekämpfung gehören jedoch nicht zu ihren Aufgaben und fallen daher in die Zuständigkeit der nationalen Behörden. Mutmaßliche kriminelle Aktivitäten sind Angelegenheit der nationalen Strafverfolgungsbehörden.
Kann ich von der EZB spezifische Informationen über meine Bank erhalten?
Nein. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die EZB nicht befugt, Informationen oder Daten zu einzelnen beaufsichtigten Banken weiterzugeben. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Bank.
Wie schützt die europäische Bankenaufsicht mein Geld?
Bei starken, stabilen Banken ist Ihr Geld sicher. Die europäische Bankenaufsicht hilft Banken, interne und externe Risiken umsichtig zu steuern, damit sie Schocks standhalten. Die EZB kann Banken auffordern, Kapitalpuffer aufzustocken, damit sie im Problemfall über ein Sicherheitsnetz verfügen. Sie kann außerdem Bankzulassungen erteilen oder entziehen und Sanktionen verhängen, wenn Banken gegen Vorschriften verstoßen. In EU-Ländern sind Einlagen bis zu 100 000 € zudem durch Einlagensicherungssysteme geschützt, die von den Banken finanziert werden.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns über das Anfrageformular oder unter + 49 69 1344 1300.