Fragen und Antworten
Abschnitt 1: Wer wir sind
Was ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus?
Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus ist die europäische Bankenaufsicht. Oft wird er einfach „SSM“ genannt, die Kurzform für „Single Supervisory Mechanism“. Der SSM ist eine der Säulen der Bankenunion. Er besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Aufsichtsbehörden aller EU-Länder, die zum Euroraum gehören.
Die wichtigsten Ziele des SSM sind:
- Sicherheit und Stabilität des Bankensystems in Europa sowie
- mehr Finanzmarktintegration und Finanzstabilität in Europa
Warum brauchen wir eine europäische Bankenaufsicht?
Aus früheren Finanzkrisen wissen wir, wie schnell Probleme im Finanzsektor eines Landes auf ein anderes Land übergreifen und dieses hart treffen können. In einer Währungsunion wie dem Euroraum gilt dies umso mehr. Auch das Geld von Privatpersonen ist dann womöglich direkt betroffen.
Unsere Arbeit zielt darauf ab, das Finanzsystem zu schützen und das Vertrauen in den europäischen Bankensektor zu bewahren. Im Rahmen des gemeinsamen europäischen Aufsichtsmechanismus beaufsichtigen wir die Banken aller am SSM teilnehmenden Länder einheitlich.
Welche Länder nehmen an der europäischen Bankenaufsicht teil?
Die 21 Mitgliedsländer des Euroraums nehmen automatisch am SSM teil. EU-Länder ohne den Euro können ebenfalls teilnehmen, und zwar in Form einer engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank (EZB).
Mit den nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Länder, die nicht am SSM teilnehmen, und mit den Aufsichtsbehörden von Nicht-EU-Ländern kann die EZB Vereinbarungen zur Zusammenarbeit schließen. Diese dienen dazu, die Aufsicht über maßgebliche Banken und deren in verschiedenen Ländern ansässigen Tochtergesellschaften und Zweigstellen zu koordinieren.

Abschnitt 2: Wie unsere Aufsicht funktioniert
Welche Rolle hat die EZB?
Seit November 2014 sind wir mit der Aufsicht über die größten Banken Europas betraut. Zu unseren Aufgaben gehört es,
- Banken in den teilnehmenden Ländern Zulassungen zu erteilen bzw. zu entziehen,
- den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Banken zu prüfen,
- sicherzustellen, dass Banken alle in den EU-Bankenvorschriften verankerten Anforderungen erfüllen; ggf. legen wir zum Schutz der Finanzstabilität strengere Aufsichtsanforderungen für Banken fest,
- die Risiken der Banken regelmäßig zu überwachen, damit wir die finanzielle Solidität und Stabilität der Institute beurteilen können,
- sicherzustellen, dass Banken gut geführt werden und ihre Entscheidungsprozesse solide sind.
Wie wir arbeiten
Das Aufsichtsgremium plant die Aufsichtsaufgaben der EZB und ist für deren Durchführung verantwortlich. Das umfasst die Erstellung von Leitlinien für Banken und die Vorbereitung aufsichtlicher Beschlussentwürfe. Letztere nimmt der EZB-Rat – wichtigstes Beschlussorgan der EZB – im „Verfahren der impliziten Zustimmung“ an.
Für die laufende Aufsicht über bedeutende Banken sind gemeinsame Aufsichtsteams zuständig. Zudem gibt es Querschnittsteams, die sich aus unterschiedlichen Aufsichtsfachleuten zusammensetzen. Diese führen Vor-Ort-Prüfungen bei den Banken sowie externe Prüfungen durch und entwickeln Aufsichtsmethoden sowie Leitfäden zu bestimmten Themen oder Risikobereichen.
Was sind gemeinsame Aufsichtsteams?
Die gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) sind eine Schlüsselkomponente der Zusammenarbeit zwischen der EZB und den Aufsichtsbehörden in den verschiedenen Ländern. Für jede bedeutende Bank wird ein Team gebildet. In diesem arbeiten Fachleute der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Die EZB koordiniert das JST und wird dabei von den betreffenden nationalen Aufsichtsbehörden unterstützt.
Die JSTs übernehmen die laufende Aufsicht über die bedeutenden Banken. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist die Risikoanalyse und die Erarbeitung von Vorschlägen zum aufsichtlichen Prüfungsprogramm sowie zu geeigneten Aufsichtsmaßnahmen.
Wen beaufsichtigt die EZB?
Direkte Aufsicht
Mehr als 100 bedeutende Banken werden direkt von der EZB beaufsichtigt. Auf diese Banken entfallen rund 85 % der gesamten Bankaktiva in den teilnehmenden Ländern.
Ob eine Bank als bedeutend eingestuft wird, hängt von den folgenden Kriterien ab:
- ihrer Größe. Bedeutende Banken sind Banken mit Aktiva im Gesamtwert von über 30 Mrd. €. Auch wenn eine Bank eine der drei größten Banken ihres Landes ist, fällt sie in diese Kategorie.
- ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für das Land, in dem sie ansässig ist, oder für die EU insgesamt,
- der Bedeutung ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten und
- ob sie direkte finanzielle Unterstützung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus oder die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität beantragt oder erhalten hat.
Indirekte Aufsicht
Im Euroraum gibt es rund 2 000 sogenannte weniger bedeutende Banken. Diese werden direkt von der Aufsichtsbehörde ihres Landes und indirekt von der EZB beaufsichtigt. Die EZB kann jederzeit beschließen, die direkte Aufsicht über eine dieser Banken zu übernehmen, um eine einheitliche Anwendung hoher Aufsichtsstandards sicherzustellen.
Wie kann ich einen Verstoß gegen EU-Bankenaufsichtsrecht melden?
Zögern Sie nicht, der EZB mutmaßliche Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften zu melden, die im Zusammenhang mit ihren Aufsichtsaufgaben stehen. Also alle mutmaßlichen Verstöße von beaufsichtigten Banken, nationalen Aufsichtsbehörden oder der EZB selbst. Die von Ihnen übermittelten Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Abschnitt 3: Rechenschaftspflicht
Wie ist die Rechenschaftspflicht der EZB für ihre Aufsichtstätigkeit geregelt?
Es wurden mehrere Regelungen getroffen, um die Rechenschaftspflicht der EZB für ihre Aufsichtstätigkeit sicherzustellen. Dazu gehören:
- der regelmäßige Austausch mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union,
- Berichtspflichten gegenüber den Parlamenten der an der europäischen Bankenaufsicht teilnehmenden Mitgliedstaaten,
- Prüfungen durch den Europäischen Rechnungshof,
- rechtliche Kontrollen durch den Gerichtshof der EU.
Wie vermeidet die EZB potenzielle Interessenkonflikte zwischen ihren aufsichtlichen und ihren geldpolitischen Aufgaben?
Die Trennung zwischen diesen beiden Aufgabenbereichen ist im EU-Recht festgelegt, damit die EZB ihre Aufsichtstätigkeit unabhängig von ihrer Geldpolitik durchführt. Das Aufsichtsgremium der EZB ist für Aufsichtsaufgaben zuständig, der EZB-Rat für alle Belange rund um die Geldpolitik. Das Aufsichtsgremium legt dem EZB-Rat aufsichtliche Beschlussentwürfe zur Annahme vor.
Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte sind Aufsichtsfachleute zudem organisatorisch von Mitarbeitenden getrennt, die direkt zu geldpolitischen Aufgaben beitragen.

Abschnitt 4: Verbraucherschutz
Ich möchte mich über eine Bank beschweren. Wie gehe ich am besten vor?
Bitte richten Sie Ihr Anliegen direkt an die betreffende Bank oder reichen Sie die Beschwerde bei der Stelle ein, die in Ihrem Land für den Verbraucherschutz zuständig ist.
Die EZB beaufsichtigt große und bedeutende Banken im Euroraum und in Ländern, die sich für eine Teilnahme an der europäischen Bankenaufsicht entschieden haben. Für Themen wie Verbraucherschutz und Geldwäschebekämpfung sind die nationalen Behörden zuständig, nicht die EZB. Mutmaßliche kriminelle Aktivitäten sind Angelegenheit der nationalen Strafverfolgungsbehörden.
Kann ich von der EZB spezifische Informationen über meine Bank erhalten?
Nein. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die EZB nicht befugt, Informationen oder Daten zu einzelnen beaufsichtigten Banken weiterzugeben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihre Bank.
Wie schützt die europäische Bankenaufsicht mein Geld?
Bei starken, stabilen Banken ist Ihr Geld sicher. Die europäische Bankenaufsicht hilft Banken, interne und externe Risiken umsichtig zu steuern, damit sie Schocks standhalten. Die EZB kann Banken auffordern, Kapitalpuffer aufzustocken, damit sie im Problemfall über ein Sicherheitsnetz verfügen. Ferner kann sie Bankzulassungen erteilen. Bei Regelverletzungen kann sie Zulassungen entziehen oder Sanktionen verhängen. In den EU-Ländern sind Einlagen bis zu 100 000 € durch bankenfinanzierte Einlagensicherungssysteme geschützt.
Bei Fragen erreichen Sie uns über das Anfrageformular oder unter + 49 69 1344 1300.