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Whistleblowing

Was ist Whistleblowing?

Sie haben den Verdacht, dass ein beaufsichtigtes Unternehmen, eine nationale Bankenaufsichtsbehörde oder die Europäische Zentralbank (EZB) selbst gegen EU-Recht im Bereich Bankenaufsicht verstoßen hat oder verstößt? Wenn ja, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Eine solche anonyme Meldung mutmaßlicher Missstände nennt man „Whistleblowing“.

Wenn die EZB die zuständige Behörde ist, können Verdachtsfälle über unsere sichere Whistleblowing-Plattform gemeldet werden. 

Bitte vergewissern Sie sich zunächst, dass die EZB die richtige Ansprechpartnerin für die Verfolgung Ihres Verdachtsfalls ist, und informieren Sie sich darüber, wie die Plattform funktioniert. Dies erläutern wir weiter unten. Bitte lesen Sie sich auch die Datenschutzerklärung und die wichtigen rechtlichen Hinweise durch.

In welchen Fällen sollte ich mich über die Whistleblowing-Plattform an die EZB wenden?

Kontaktieren Sie uns über die Plattform, wenn Sie den Verdacht haben, dass bei der Aufsicht über Kreditinstitute gegen geltendes EU-Recht verstoßen wurde durch

oder

Wann wende ich mich an meine nationale Aufsichtsbehörde?

  • Beim Verdacht, dass ein Unternehmen, das direkt von der der nationalen Behörde und nicht von der EZB beaufsichtigt wird, gegen geltendes Recht verstößt.
  • Wenn der vermutete Verstoß von einem Unternehmen begangen wurde, das im Rahmen der europäischen Bankenaufsicht nicht von der EZB beaufsichtigt wird (etwa ein Versicherungsunternehmen).

Kann ich über die Whistleblowing-Plattform auch Verstöße im Zusammenhang mit Verbraucherschutz oder der Umsetzung von Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung melden? 

Nein, denn für diese Themenbereiche sind allein die nationalen Behörden oder die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) zuständig. Auf den nachfolgend verlinkten Seiten können Sie sich informieren, wie Sie dabei vorgehen müssen.

Bei sonstigen Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an die unter Kontakt aufgeführten Stellen.

Was meinen Sie mit „EU-Recht im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute“?

Im Rahmen der europäischen Bankenaufsicht umfasst das einschlägige EU-Recht die Vorschriften über die Bankenaufsicht. Mit diesen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass sowohl die Banken als auch das Finanzsystem insgesamt sicher und solide sind. Die EZB wendet die Vorschriften an, wenn sie die Aufgaben ausführt, die ihr durch die Verordnung über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM Regulation) übertragen wurden.

Dazu zählen:

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Rechts- und Aufsichtsrahmen der EZB.

 

Wie melde ich einen Verstoß?

Für die Meldung eines mutmaßlichen Verstoßes sollten Sie die Whistleblowing-Plattform nutzen. Verwenden Sie dazu keine Geräte, Netzwerke, Postfächer oder Computer, die von Ihrem Arbeitgeber oder einer anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie nicht möchten, dass diese von Ihrer Whistleblowing-Meldung erfahren oder von deren Inhalt Kenntnis erlangen.

Sämtliche Meldungen müssen in gutem Glauben erfolgen und hinreichend begründet werden. Die EZB empfiehlt Whistleblowern, ihre Behauptungen durch Unterlagen zu untermauern. Enthält eine Meldung unbelegte Behauptungen, gehen wir ihr nicht unbedingt nach. 

Schritt 1: Online-Formular ausfüllen

  • Sie können Ihre Angaben in allen EU-Amtssprachen machen.
  • Auch anonyme Meldungen werden entgegengenommen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben möglichst präzise und vollständig sind.
  • Personenbezogene Daten bitte nur insoweit zur Verfügung stellen, wie Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, für das Verständnis des gemeldeten Sachverhalts oder für dessen Weiterverfolgung relevant sind.

Schritt 2: Ergänzende Unterlagen einreichen (siehe unten)

Meldungen, die über die Whistleblowing-Plattform eingereicht werden, verarbeitet der sichere Drittanbieter EQS Group AG für die EZB. Die EQS Group AG kann den Inhalt der Meldungen nicht einsehen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Wie reiche ich ergänzende Unterlagen ein?

Reichen Sie Ihre Unterlagen über die Whistleblowing-Plattform ein. Wählen Sie hierfür die betreffende(n) Datei(en) aus und klicken Sie bei Aufforderung auf „Hochladen“.

Wenn Sie Informationen anonym einreichen wollen, machen Sie bitte vorher sämtliche Angaben unkenntlich, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Löschen Sie beispielsweise in den Dokumenteneigenschaften Ihren Namen als Autor(in) des betreffenden Dokuments.

Welche Dateiformate kann ich hochladen?

Die folgenden Dateiformate können verwendet werden (höchstzulässige Dateigröße: 10 MB): PDF, Word, Excel, PowerPoint, GIF und JPEG.

Wie bekomme ich ein Postfach in der Whistleblowing-Plattform?

Das Postfach ist ein sicherer Kommunikationskanal. Es wird für Sie eingerichtet, nachdem Sie Informationen über die Whistleblowing-Plattform eingereicht haben. Mithilfe des Postfachs können Sie den Status Ihrer Meldung einsehen. Wenn wir zusätzliche Informationen zu Ihrer Meldung benötigen, teilen wir Ihnen dies ebenfalls über das Postfach mit. Auch bei anonymer Übermittlung von Informationen wird ein Postfach für Sie eingerichtet.

Nach Einreichung Ihrer Meldung bekommen Sie eine eigene Meldungsnummer zugewiesen und müssen ein Passwort festlegen.

Wichtig: Sollten Sie Ihre Meldungsnummer oder Ihr Passwort vergessen, kann der Zugriff auf Ihr Postfach nicht wiederhergestellt werden.

Das Postfach und die Whistleblowing-Plattform dienen zu Kommunikationszwecken. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen löscht die EZB Informationen von der Whistleblowing-Plattform und verschiebt sie gegebenenfalls in ihr internes System, wo sie für einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden. Erwägen Sie, Kopien der übermittelten Dokumente aufzubewahren.

Was geschieht mit meiner Meldung?

Ein Expertenteam prüft zunächst, ob der gemeldete Verstoß für die EZB oder eine nationale Aufsichtsbehörde von Belang ist. Ist dies nach Ansicht des Teams der Fall, wird die Meldung an die betreffende Stelle bei der EZB oder an eine nationale Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Die in der Whistleblowing-Meldung enthaltenen Informationen müssen möglicherweise auch an andere Behörden weitergeleitet werden, sofern dies für zweckmäßig erachtet wird oder gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen.

Eine relevante Meldung kann aufsichtliche Maßnahmen nach sich ziehen (z. B. Aufforderung zur Bereitstellung von Informationen, Vor-Ort-Prüfungen, Aufsichtsmaßnahmen oder Sanktionsverfahren).

Aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften dürfen wir Whistleblowern das Ergebnis einer Meldung nicht mitteilen. Der EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit enthält aber eine anonymisierte Gesamtübersicht der gemeldeten Verstöße und der diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen.

Vertraulichkeit

Gemäß dem Rechtsrahmen der EU zum Schutz personenbezogener Daten werden alle Meldungen vertraulich behandelt. Wir schützen personenbezogene Daten und gewährleisten angemessenen Schutz für Whistleblower und für Personen, denen ein Verstoß vorgeworfen wird.

Datenschutzerklärung

Verstoß melden

Mutmaßliche Verstöße gegen EU-Recht können der EZB direkt über die Whistleblowing-Plattform gemeldet werden.

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