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Interne Modelle

Zur Schätzung ihrer Eigenmittelanforderungen – also des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals – können Banken interne Modelle verwenden, sofern sie zuvor die Erlaubnis der zuständigen Behörde eingeholt haben. Im Kontext des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) ist die Europäische Zentralbank (EZB) die zuständige Behörde für alle Institute, die als bedeutend eingestuft wurden. Institute, die als weniger bedeutend eingestuft wurden, werden hingegen direkt von den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) beaufsichtigt.

Wissenswertes zur Bankenaufsicht: Was sind interne Modelle?

EU- und nationale Rechtsvorschriften regeln die Aufsicht über die von bedeutenden Instituten verwendeten internen Modelle, u. a.:

  • die Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR)
  • die maßgeblichen technischen Regulierungsstandards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
  • EBA-Leitlinien, zu deren Einhaltung sich die EZB verpflichtet hat

Die Aufsicht stützt sich auf zwei Säulen:

  1. Prüfungen interner Modelle (Internal Model Investigations – IMIs)
  2. Laufende Modellüberwachung (Ongoing Model Monitoring – OMM)

Dabei fließen die Erkenntnisse ein, die bei der im Zeitraum 2016 bis 2021 durchgeführten gezielten Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of Internal Models – TRIM) gewonnen wurden. Auch der Leitfaden der EZB zu internen Modellen kommt hierbei zum Einsatz. Er gehört zu den wichtigsten Ergebnissen des TRIM-Projekts, dessen wesentliche Resultate und Schlussfolgerungen im TRIM-Projektbericht zusammengefasst sind.

Leitfaden der EZB zu internen Modellen

Dieser Leitfaden schafft Klarheit darüber, wie die EZB die aktuell anwendbaren europäischen und nationalen Rechtsvorschriften auslegt. Ihm kann auch entnommen werden, wie die EZB beabsichtigt, diese Rechtsvorschriften bei der Beurteilung, ob eine Bank die rechtlichen Anforderungen erfüllt, anzuwenden. Der ursprünglich im Zuge des TRIM-Projekts erarbeitete Leitfaden bildet das Grundgerüst der Methodik für die Aufsicht über interne Modelle. Er leistet somit einen bedeutenden Beitrag zur Harmonisierung der Aufsichtspraktiken in der gesamten europäischen Bankenaufsicht. Letztlich trägt dies dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen für bedeutende Institute zu schaffen, die interne Modelle verwenden.

Der Leitfaden sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er über geltendes Unionsrecht und nationales Recht hinausgeht. Maßgebliches Unionsrecht und nationales Recht sollen durch ihn nicht ersetzt, außer Kraft gesetzt oder auf andere Weise beeinflusst werden.

Leitfaden der EZB zu internen Modellen (nur auf Englisch verfügbar)

TRIM-Projektbericht

Der TRIM-Projektbericht markiert den Abschluss von TRIM. Im Bericht werden die erzielten Erfolge, gewonnenen Erkenntnisse, aufsichtlichen Follow-up-Maßnahmen und Konsequenzen für die Aufsicht über interne Modelle beschrieben. TRIM hat dazu geführt, dass die Banken aufsichtliche Anforderungen einheitlicher umsetzen. Dadurch kommt es zu weniger unbegründeter Variabilität, wenn Banken interne Modelle zur Berechnung ihrer risikogewichteten Aktiva einsetzen. Außerdem förderte TRIM die Weiterentwicklung eines einheitlichen Ansatzes für die Aufsicht über interne Modelle. Auch die Veröffentlichung des Leitfadens der EZB zu internen Modellen geht auf das TRIM-Projekt zurück.

TRIM-Projektbericht Häufig gestellte Fragen zur gezielten Überprüfung interner Modelle

Bei TRIM handelte es sich um ein groß angelegtes Projekt, das die EZB im Zeitraum 2016 bis 2021 in enger Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden durchführte. Im Zuge dessen wurden eine detaillierte Methodik ausgearbeitet und bei 65 Instituten, die der direkten Aufsicht der EZB unterstehen, 200 interne Modelle einer Prüfung unterzogen. Geprüft wurden interne Modelle für das Kreditrisiko, das Marktrisiko und das Gegenparteiausfallrisiko.

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