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Organisation der LSI-Aufsicht und -Überwachung

Die EZB beaufsichtigt bedeutende Institute (Significant Institutions – SIs) gemeinsam mit den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs). Bei weniger bedeutenden Instituten (Less Significant Institutions – LSIs) überwacht die EZB dagegen lediglich die Beaufsichtigung durch die jeweiligen Behörden. Wir unterstützen die NCAs bei der laufenden Aufsicht und sorgen für einheitliche Aufsichtsansätze. Dabei tragen wir auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung. Für einige Aufgaben bei der Aufsicht über LSIs ist die EZB jedoch direkt verantwortlich, etwa wenn es um Zulassungen geht.

Was sind LSIs?

Alle beaufsichtigten Unternehmen werden standardmäßig als weniger bedeutend eingestuft. Sie gelten nur dann als bedeutend – und fallen damit unter die direkte Aufsicht der EZB – wenn sie mindestens eines der Kriterien erfüllen, die in der Verordnung über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) dargelegt sind. Ob eine Bank als bedeutend bzw. weniger bedeutend eingestuft wird, hängt unter anderem von ihrer Größe, ihrer Relevanz für die Wirtschaft ihres Landes bzw. der Union und der Bedeutung ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten ab. Die meisten LSIs sind kleinere Banken, deren Gesamtwert der Aktiva 30 Mrd EUR nicht übersteigt.

Wird ein LSI als bedeutend eingestuft, gibt die EZB im Einklang mit der SSM-Rahmenverordnung den Zeitpunkt an, zu dem sie die direkte Aufsicht übernehmen wird. Die EZB informiert das beaufsichtigte Unternehmen mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie die direkte Aufsicht übernimmt (im Fall des Kriteriums der öffentlichen finanziellen Unterstützung eine Woche vorher). Die EZB übernimmt die direkte Aufsicht innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Einstufung.

Im umgekehrten Fall, d. h. wenn ein SI als LSI eingestuft wird, teilt die EZB dem Unternehmen ihren Beschluss über die Beendigung der direkten Aufsicht mindestens einen Monat vor dem angegebenen Datum mit. Die Beschlüsse werden jährlich im Rahmen der Signifikanzbewertung getroffen, können aber auch anlassbezogen erfolgen.

Wird ein LSI als SI eingestuft, so werden eine Prüfung der Aktivaqualität und ein aufsichtlicher Stresstest durchgeführt. Dies erfolgt im Rahmen der Überprüfung der finanziellen Solidität von Banken, die der direkten Aufsicht durch die EZB unterstellt werden. Die beiden Prüfungen werden als zwei unabhängige Aufsichtsverfahren betrachtet.

Welche Rolle spielen die EZB und die NCAs?

Die Beaufsichtigung der LSIs erfolgt durch die NCAs unter Überwachung durch die EZB. SIs hingegen unterliegen der direkten Aufsicht der EZB. In der EZB-Liste beaufsichtigter Unternehmen wird aufgeführt, welche Banken als SI bzw. LSI eingestuft sind und wer sie demnach beaufsichtigt. Die EZB überprüft die Bedeutung jeder Bank mindestens einmal im Jahr.

Die EZB ist dafür verantwortlich, dass das gesamte System der europäischen Bankenaufsicht – bestehend aus der EZB und den NCAs der teilnehmenden Länder – effektiv und einheitlich funktioniert. Im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion arbeitet die EZB eng mit den NCAs zusammen, um die Umsetzung der Regelungen zur Bankenaufsicht weiter zu harmonisieren. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Aufsichtsstandards im ganzen System einheitlich angewendet werden. So sollen für alle Banken gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden. In Ausnahmefällen kann die EZB auch die direkte Aufsicht über LSIs übernehmen, um die kohärente Anwendung hoher Aufsichtsstandards zu sicherzustellen.

Zulassungen

Für die Zulassung von Banken in den am SSM teilnehmenden Ländern ist ausschließlich die EZB zuständig.

Wir nehmen diese Verantwortung in enger Zusammenarbeit mit den NCAs wahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Banken als bedeutend oder weniger bedeutend eingestuft sind. Die EZB und die betreffende NCA arbeiten auch zusammen, um den beabsichtigten Erwerb qualifizierter Beteiligungen an Banken zu prüfen und darüber zu beschließen. Beide haben das Recht, den Entzug einer Bankzulassung einzuleiten.

Bei SIs ist die EZB auch für die Zulassung oder Befreiung von der Zulassung der jeweiligen Muttergesellschaft zuständig, wenn diese eine (gemischte) Finanzholdinggesellschaft ist. Bei LSIs wird diese Aufgabe von der betreffenden NCA übernommen.

Schließlich arbeitet die EZB mit der jeweiligen NCA auch bei Notifizierungen im Rahmen des Europäischen Passes für SIs und LSIs zusammen. Ob der endgültige Beschluss zum Europäischen Pass von der EZB oder der NCA getroffen wird, hängt davon ab, ob es sich bei dem betreffenden Unternehmen um ein SI oder LSI handelt.

Weitere Informationen zu den Genehmigungsverfahren sind auf der Website im Bereich Zulassungen zu finden.

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