Öffentliche Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Vorgaben für Optionen und Ermessensspielräume
Diese Konsultation bot interessierten Parteien die Möglichkeit, sich zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Vorgaben der EZB bezüglich der im Unionsrecht eingeräumten Optionen und Ermessensspielräume zu äußern.
Auf Bitte von Interessenvertretern veröffentlichten wir eine zusätzliche Version des Leitfadens, in der die vorgeschlagenen Änderungen markiert sind. Diese Version ist nur auf Englisch verfügbar. Um genügend Zeit für die Prüfung dieses zusätzlichen Dokuments einzuräumen, hatten wir die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen im Zuge der öffentlichen Konsultation um eine Woche bis zum 30. August 2021 verlängert.
Frist für die Einreichung von Kommentaren: 30. August 2021, 24:00 Uhr MEZ
Kommentare, die nach Ablauf dieser Frist eingingen, wurden nicht berücksichtigt.
Im Jahr 2016 sorgte die EZB durch eine erste Harmonisierung dafür, dass die Aufsichtsbehörden der am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) teilnehmenden Länder die ihnen eingeräumten Optionen und Ermessensspielräume auf einheitliche Weise ausüben.
Die diesbezüglichen Vorgaben der EZB sind in vier Instrumenten festgelegt:
- In einem Leitfaden und einer Verordnung der EZB ist geregelt, wie die EZB Optionen und Ermessensspielräume bei der direkten Beaufsichtigung von bedeutenden Instituten ausübt.
- In einer Empfehlung und einer Leitlinie der EZB, die an die nationalen zuständigen Behörden der SSM-Länder gerichtet sind, wird von den Behörden verlangt, dass sie bei der direkten Beaufsichtigung weniger bedeutender Institute vergleichbare Kriterien anwenden.
Mit der von der EZB initiierten Überarbeitung der vier Instrumente soll den seit ihrer Veröffentlichung eingetretenen rechtlichen Änderungen Rechnung getragen werden. So soll insbesondere die Einführung des CRR-II-/CRD-V-Pakets Berücksichtigung finden.
Frist für die Einreichung von Kommentaren: 30. August 2021, 24:00 Uhr MEZ
Kommentare, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bitte reichen Sie Ihre Kommentare bis zum 30. August 2021, 24:00 Uhr MEZ ein und verwenden Sie hierzu folgendes Formular:
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Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation werden ausschließlich Kommentare veröffentlicht, die über das oben verlinkte Formular eingereicht wurden.
Einreichung von Kommentaren per E-Mail:
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an folgende Adresse: SSMPublicConsultation@ecb.europa.eu
Bitte wählen Sie als Betreff „Public consultation on draft revisions to options and discretions policies“.
Einreichung von Kommentaren per Post:
Bitte senden Sie Ihre Anmerkungen an die folgende Postanschrift:
Europäische Zentralbank Sekretariat des Aufsichtsgremiums
„Public consultation on draft revisions to options and discretions policies“
60640 Frankfurt am Main
Deutschland
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