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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB veröffentlicht aufsichtliche Erwartungen für neue NPL

15. März 2018
  • EZB veröffentlicht Ergänzung zu ihrem Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten
  • Die Ergänzung erläutert die aufsichtlichen Erwartungen an die Risikovorsorge für neue NPL
  • Die Erwartungen dienen als Ausgangspunkt für den Aufsichtsdialog
  • Endgültige Fassung berücksichtigt Kommentare aus der öffentlichen Konsultation

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute die Ergänzung zu ihrem Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten (Non-performing loans – NPL) veröffentlicht. Das Dokument ergänzt den am 20. März 2017 veröffentlichten qualitativen NPL-Leitfaden und legt die aufsichtlichen Erwartungen der EZB hinsichtlich eines umsichtigen Maßes an Risikovorsorge für neue NPL dar. Die Ergänzung ist nicht verbindlich. Sie dient als Grundlage für den aufsichtlichen Dialog zwischen den bedeutenden Instituten und der Bankenaufsicht der EZB.

Die Bankenaufsicht der EZB ist verpflichtet, in Bezug auf wesentliche Schwachstellen der Banken einheitlich vorzugehen und somit eine faire und gleiche Behandlung sicherzustellen. Im Einklang mit der Eigenkapitalrichtlinie müssen die Aufsichtsbehörden institutsspezifische Risiken, die durch die verbindlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Eigenkapitalverordnung (häufig als „Säule-1-Regeln“ bezeichnet) nicht oder nur unzureichend abgedeckt sind, bewerten und auf sie reagieren. Gemäß den bestehenden aufsichtlichen Regelungen haben sie insbesondere zu bewerten und darüber zu befinden, ob die Wertberichtigungen der Banken aus Aufsichtsperspektive angemessen sind und frühzeitig ermittelt wurden. Die EZB-Bankenaufsicht veröffentlicht ihre Erwartungen, damit sich die Banken ein Bild vom Ausgangspunkt des aufsichtlichen Dialogs machen können.

Die EZB-Bankenaufsicht behandelt Kreditrisiken seit der umfassenden Bewertung im Jahr 2014 vorrangig und hat sich diesem Thema in den vergangenen zwei Jahren verstärkt zugewandt. Hohe NPL-Bestände wirken sich auf das Kapital und die Finanzausstattung von Banken aus, verringern ihre Ertragskraft, binden Ressourcen, die effektiver eingesetzt werden könnten, und hemmen die Kreditvergabe an private Haushalte und Unternehmen. Der Abbau von NPL ist daher sowohl für die Tragfähigkeit der Banken als auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung von großer Bedeutung.

Die Ergänzung betrifft Kredite, die nach dem 1. April 2018 in die Kategorie „notleidend“ im Sinne der Definition der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eingestuft werden.

Im Zuge des Aufsichtsdialogs erörtert die EZB mit den einzelnen Banken etwaige Abweichungen von den in der Ergänzung dargelegten aufsichtlichen Erwartungen an die Risikovorsorge. Anschließend entscheidet die Bankenaufsicht der EZB auf Einzelfallbasis darüber, ob aufsichtliche Maßnahmen ergriffen werden und welche Maßnahmen angemessen sind. Dabei berücksichtigt sie auch die spezifischen Umstände der Bank. Das Ergebnis dieses Dialogs wird erstmals im Jahr 2021 in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) einfließen. Die Banken sollten die Zeit nutzen, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen und ihre Kreditvergaberichtlinien und -kriterien im Hinblick auf die Reduzierung neuer NPL zu überprüfen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des derzeit günstigen wirtschaftlichen Umfelds.

Die Ergänzung ist komplementär zu künftigen EU-Rechtsvorschriften auf Basis des Vorschlags der Europäischen Kommission, NPL gemäß den Vorschriften von Säule 1 zu behandeln. Der Vorschlag der Kommission für einen gesetzlichen Risikovorsorge-Backstop wird als verbindliche Anforderung betrachtet, die für alle Kreditinstitute gilt.

Die EZB hat das Dokument mit dem Titel „Ergänzung zum EZB-Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten: aufsichtliche Erwartungen an die Risikovorsorge für notleidende Risikopositionen“ nach einer vom 4. Oktober bis zum 8. Dezember 2017 durchgeführten öffentlichen Konsultation abschließend überarbeitet. Die ausführlichen Kommentare der beteiligten Parteien und eine Feedback-Erklärung der EZB über die Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare wurden ebenfalls veröffentlicht.

Medienanfragen sind an Herrn Andrea Zizola unter +49 69 1344 6551 zu richten.

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