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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB-Bankenaufsicht veröffentlicht Ergebnisse des SREP 2016 sowie Empfehlungen zu Dividenden und zur variablen Vergütung für 2017

15. Dezember 2016
  • Aus den Ergebnissen des SREP 2016 geht hervor, dass die Kapitalvorgaben für das Jahr 2017 weitgehend stabil bleiben; abweichende Vorgaben für einzelne Banken sind auf Veränderungen im Risikoprofil dieser Banken zurückzuführen.
  • Die EZB ordnete im Rahmen des SREP auch liquiditäts- und governancebezogene qualitative Maßnahmen an.
  • Die Empfehlungen zur Dividendenausschüttung und zur variablen Vergütung für 2017 entsprechen dem Ansatz aus dem Jahr 2016.

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte heute die Ergebnisse des zweiten diesjährigen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP). Insgesamt sind die Kapitalvorgaben für die direkt beaufsichtigten Banken 2017 mit denen des Vorjahres vergleichbar – sie entsprechen einem durchschnittlichen und mittleren harten Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET1) von ungefähr 10 %. Das harte Kernkapital ist das qualitativ hochwertigste Kapital der Bank. Es besteht hauptsächlich aus Stammkapital und ist eine Messgröße für die Kapitalstärke der Bank.

„Dieser Zyklus von aufsichtlichen Überprüfungen zeigt, dass die europäische Bankenaufsicht unsere Banken sicherer macht. Durch die Anwendung einer gemeinsamen Methodik können wir spezifische quantitative und qualitative Empfehlungen für die von uns beaufsichtigten Banken aussprechen und gleiche Bedingungen in Europa gewährleisten“, so Danièle Nouy, die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB.

Zusätzlich zu den Kapitalanforderungen ordnete die EZB im Rahmen des SREP Liquiditätsmaßnahmen für Banken an, die sich kurzfristig zu stark über externe Quellen refinanzierten oder Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheitenverwaltung nicht angemessen steuerten.

Die Liquiditätsmaßnahmen sahen unter anderem vor, dass die Banken über die aufsichtlichen Mindestanforderungen hinausgehende Liquiditätsdeckungsquoten erfüllen und in einigen Fällen gewisse Mindestbestände an liquiden Mitteln halten müssen. Die EZB ordnete zudem qualitative Maßnahmen zum Ausgleich von Governance-Schwächen an.

Aktualisierte Empfehlungen zur Dividendenausschüttungs- und Vergütungspolitik

Parallel dazu veröffentlichte die EZB aktualisierte Empfehlungen zur Dividendenausschüttungs- und Vergütungspolitik, die im Jahr 2017 für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden sind. Die EZB behält ihre grundsätzliche Position jeweils bei, trägt aber einer aufsichtsrechtlichen Änderung Rechnung, wonach die Aufseher verpflichtet sind, zwischen den Arten des zu haltenden Säule 2-Kapitals zu unterscheiden.

Die EZB erwartet von den Banken, dass sie bei der Festlegung ihrer Vergütungs- und Dividendenausschüttungspolitik eine umsichtige und vorausschauende Haltung einnehmen, damit sie alle Kapitalanforderungen, einschließlich des SREP-Ergebnisses, erfüllen können.

Medienanfragen sind an Frau Uta Harnischfeger unter +49 69 1344 6321 zu richten.

Anmerkung:

  • Die aufsichtlichen Kapitalvorgaben basieren auf dem individuellen Risikoprofil einer Bank.
  • In Säule 1 sind die gesetzlichen Mindestanforderungen im Hinblick auf das von der Bank zu haltende Kapital festgelegt.
  • In Säule 2 sind die Anforderungen der Aufsichtsbehörde im Hinblick auf das Kapital festgelegt, das eine Bank je nach ihrem Risikoprofil, ihrem Risikomanagement und ihrer Kapitalplanung halten muss.
  • Im SREP-Prozess 2016 mussten die Aufseher erstmals zwischen Säule-2-Anforderungen und Säule-2-Empfehlungen unterscheiden.
  • Die Säule-2-Anforderungen sind verbindlich; Verstöße können unmittelbare rechtliche Konsequenzen für die Banken haben.
  • Verstöße gegen die Säule-2-Empfehlungen haben nicht automatisch rechtliche Konsequenzen zur Folge. Die EZB erwartet aber von den Banken, dass sie die Säule-2-Empfehlungen umsetzen.
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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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