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  • PRESSEMITTEILUNG

Zweite öffentliche Konsultation der EZB zur Harmonisierung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume

18. Mai 2016
  • Der Entwurf einer Ergänzung zum bestehenden Leitfaden der EZB stellt einen Schritt zur weiteren Harmonisierung der Aufsicht über bedeutende Banken im Euroraum dar.
  • Die heute eingeleitete Konsultation endet am 21. Juni 2016.
  • Am 3. Juni 2016 findet im Rahmen der Konsultation eine öffentliche Anhörung statt.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute ihren Entwurf einer Ergänzung des Leitfadens der EZB zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen veröffentlicht. Dieses Dokument befasst sich mit acht Optionen und Ermessensspielräumen und vervollständigt den bestehenden Leitfaden und die Verordnung, die am 24. März 2016 veröffentlicht wurden und 115 Optionen und Ermessensspielräume behandeln.

Die Konsultation beginnt heute und endet am 21. Juni 2016. Die Konsultationsdokumente – die Entwurfsfassung der Ergänzung des Leitfadens und ein erläuterndes Dokument (Explanatory Memorandum) – können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Die für diese Konsultation vorgelegten Grundsätze berühren nicht den Inhalt der Verordnung der EZB über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (Verordnung (EU) 2016/445). Die Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und tritt gemäß Artikel 25 der Verordnung am 1. Oktober 2016 in Kraft.

Am 3. Juni 2016 um 10:00 Uhr MEZ wird die EZB in ihren Räumlichkeiten in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung zu dem Ergänzungsentwurf abhalten. Ein Webcast der Anhörung wird auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht bereitgestellt. Weiterhin finden sich dort Informationen zur Anmeldung für die öffentliche Anhörung sowie darüber, wie Kommentare einzureichen sind. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation wird die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit den jeweiligen Antworten sowie einer Bewertung veröffentlichen.

Danach wird auf der Website der EZB eine konsolidierte Fassung des Leitfadens der EZB zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen einschließlich des Ansatzes bei der Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme veröffentlicht.

Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten.

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Europäische Zentralbank

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