Öffentliche Konsultation zur Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen (Teil 2)
Diese Konsultation bietet interessierten Parteien die Gelegenheit, den Entwurf einer Ergänzung des Leitfadens der EZB zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen zu kommentieren.
Frist für die Einreichung von Kommentaren: 21. Juni 2016, 24:00 Uhr MEZ
Es werden ausschließlich Kommentare berücksichtigt, die vor Ablauf dieser Frist eingegangen sind.
Der Ergänzungsentwurf regelt die Nutzung der im Unionsrecht in Bezug auf die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute eröffneten Optionen und Ermessensspielräume, die den zuständigen Behörden übertragen wurde. Die Nutzung der besagten Optionen und Ermessensspielräume findet unmittelbar auf als bedeutend eingestufte Kreditinstitute Anwendung.
Frist für die Einreichung von Kommentaren: 21. Juni 2016, 24:00 Uhr MEZ
Es werden ausschließlich Kommentare berücksichtigt, die vor Ablauf dieser Frist eingegangen sind.
Bitte reichen Sie Ihre Kommentare bis zum 21. Juni 2016, 24:00 Uhr MEZ ein und verwenden Sie hierzu das folgende Formular:
Formular für das öffentliche KonsultationsverfahrenBitte belegen Sie Ihre Kommentare gegebenenfalls mit relevanten Beispielen oder Daten.
Einreichung von Kommentaren per E-Mail:
Senden Sie Ihre Kommentare per E-Mail an:
SSMPublicConsultation@ecb.europa.eu
Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile: „Öffentliche Konsultation zu Optionen und Ermessensspielräumen (Teil 2)“.
Einreichung von Kommentaren per Post:
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an die folgende Postanschrift:
Europäische ZentralbankSekretariat des Aufsichtsgremiums
„Öffentliche Konsultation zu Optionen und Ermessensspielräumen (Teil 2)“
60640 Frankfurt am Main
Deutschland
Nach Abschluss der Konsultation werden alle Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung auf dieser Website veröffentlicht. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihrem Beitrag finden Sie in der Datenschutzerklärung:
DatenschutzerklärungWebcast der öffentlichen Anhörung vom 3. Juni 2016
- 18.5.2016
- Pressemitteilung
- 14.3.2016
-
Verordnung der EZB über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume
- 14.3.2016
-
Leitfaden der EZB zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen
- 16.4.2014
- 15.10.2013
- 26.6.2013
-
Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR)
- 26.6.2013