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Mehr Effizienz, Wirkung und Risikofokus für die europäische Bankenaufsicht

Stabile Banken bilden das Fundament einer leistungsfähigen Wirtschaft. Seit der Einführung der europäischen Bankenaufsicht sind die Banken im Euroraum stabiler geworden und ihre Kapitalausstattung hat sich verbessert. Gleichzeitig haben die Banken ihren Bestand an notleidenden Krediten verringert. Der derzeitige Aufsichts- und Regulierungsrahmen hat dazu beigetragen, dass der Bankensektor widerstandsfähig geblieben ist und auch in Stressphasen weiterhin Dienstleistungen für private Haushalte und Unternehmen erbringen kann. 

Die seit der weltweiten Finanzkrise erzielten Fortschritte bilden eine wichtige Grundlage. Allerdings ist das Umfeld der Banken von rapidem Wandel geprägt. Angesichts rasanter technologischer Entwicklungen und der Entstehung neuer Risiken muss die Aufsicht reagieren und sich an die neuen Herausforderungen anpassen, damit sie so effizient und wirksam wie möglich bleibt. Banken und Aufsichtsbehörden brauchen Analysekapazitäten, um neu auftretenden Risiken begegnen zu können. Vor diesem Hintergrund arbeiten wir an einer umfassenden Aufsichtsreform. Ziel der Reform ist es, unnötige Komplexität zu beseitigen und unsere Ressourcen neu auszurichten, ohne die Resilienz der Banken zu gefährden.

SREP-Reform: regelmäßiger Check-up für Banken

Im September 2022 hat die europäische Bankenaufsicht eine unabhängige Sachverständigengruppe mit der Überprüfung ihres regelmäßigen Check-ups für Banken, also des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP), beauftragt. Wir haben die aus der Überprüfung resultierenden Empfehlungen zum Anlass genommen, den SREP effizienter und wirksamer zu gestalten und dem Aspekt der risikobasierten Aufsicht mehr Gewicht zu verleihen. Nähere Informationen zu den Änderungen finden sich in unseren Fragen und Antworten zum SREP von morgen.

Wesentliche Verbesserungen durch die SREP-Reform:

Stärker fokussierte Risikobewertungen

Wir haben den SREP verschlankt, um den Risikofokus zu verstärken und den Zeitplan zu verkürzen: Der risikobasierte und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierte Aufsichtsansatz, der mit dem Risikotoleranzrahmen 2023 eingeführt wurde, sowie ein Mehrjahreskonzept bieten mehr Flexibilität, um bankspezifische Risiken zeitnah zu bewerten.

Integrierte Planung der Aufsichtstätigkeiten

Wir verbessern die Koordinierung von Aufsichtstätigkeiten wie Vor-Ort-Prüfungen, eingehenden Analysen und horizontalen thematischen Überprüfungen, um ein umfassendes Bild von den Risiken der Banken zu erhalten. So können Aufsichtsbehörden und Banken ihre Ressourcen entsprechend zuweisen.

Einsatz des gesamten Aufsichtsinstrumentariums

Im Einklang mit unserem Eskalationsrahmen werden wir von allen gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsinstrumenten Gebrauch machen, um sicherzustellen, dass die Banken Risiken rechtzeitig angehen. Wenn Banken ihre Schwachstellen nicht angemessen beheben, können wir qualitative Anforderungen festlegen, und wir können Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, indem wir z. B. Zwangsgelder verhängen.

Verbesserte Kommunikation mit Banken

Die Banken erhalten nun kürzere SREP-Beschlüsse, die sich stärker auf die wesentlichen Risiken konzentrieren. Der Hauptteil der SREP-Beschlüsse beschäftigt sich mit den wichtigsten Bedenken der Aufsicht, die zu den formulierten Anforderungen und Empfehlungen geführt haben. Qualitative Maßnahmen werden den Banken mitgeteilt, sobald eine Schwachstelle identifiziert wurde. Bei weniger schwerwiegenden Feststellungen führen wir jetzt ein einfacheres Follow-up-Verfahren durch.

Konstantere Methoden

Konstante und weniger komplexe Methoden gewährleisten dauerhafte Konsistenz und eine bessere Vorhersehbarkeit aufsichtlicher Maßnahmen. Unsere Bewertungsmethoden ruhen nun auf einem soliden Fundament. Die bevorstehende Vereinfachung des Verfahrens zur Festlegung der Anforderungen nach Säule 2 ist die letzte wesentliche Änderung in diesem Zusammenhang. Für die kommenden Jahre haben wir keine methodischen Veränderungen geplant.

Bessere Nutzung von IT-Systemen und Analysetools

Durch Einsatz und Weiterentwicklung modernster IT-Systeme und Analysetools bei der Erledigung von Routineaufgaben werden Zeit und Ressourcen freigesetzt, die wir für die Arbeit an wesentlichen bankspezifischen Risiken verwenden können. Aus diesem Grund haben wir in IT-Systeme und Analysetools investiert und sind dabei, unsere Daten- und IT-Infrastruktur zu harmonisieren und zu konsolidieren.

Die SREP-Reform geht auf frühere Beschlüsse zurück und wird innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren (2024-2026) umgesetzt. Daher werden die Vorteile der Reform erst im Laufe der Zeit sichtbar werden. Wir verfolgen und dokumentieren die Fortschritte mithilfe von Indikatoren, z. B. Dauer des SREP-Zyklus, Länge und Klarheit von SREP-Beschlüssen und Informationen zu offenen Feststellungen.

Nähere Informationen zur SREP-Reform:

Unser Ziel, effizienter und wirksamer zu werden und uns dabei weiterhin vollends auf die Risiken zu konzentrieren, verfolgen wir auch außerhalb des SREP-Verfahrens. Ausgehend von den Erfahrungen der Aufsichtsbehörden und Rückmeldungen externer Akteure werden wir in sechs Workstreams Aufsichtsprozesse und -verfahren weiter vereinheitlichen.

Im Einklang mit dem risikobasierten Ansatz hat jeder einzelne Workstream das übergeordnete Ziel, einerseits den Fokus auf die maßgeblichen Risiken zu richten und die Resilienz der Banken sicherzustellen und andererseits den Zeitaufwand für die Bearbeitung von Standardanfragen und -aufgaben zu reduzieren. Auf diese Weise können wir unsere Ressourcen verstärkt für neue Risiken einsetzen und uns Bereichen widmen, die komplexer sind und Anlass zu größerer Sorge geben.  

Die Workstreams werden sechs Hauptbereiche abdecken:
Verbesserte Entscheidungsfindung und Ausschöpfen des Digitalisierungspotenzials:

Mithilfe digitaler Tools und eines beschleunigten Beschlussverfahrens können wir Aufsichtsbeschlüsse schneller erlassen. Beispielsweise ist die Dauer der Eignungsprüfungen, die mit Abstand die meisten EZB-Beschlüsse ausmachen, im Jahr 2024 auf durchschnittlich 97 Tage gesunken (und damit deutlich unter die Zielmarke von 120 Tagen, die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde festgelegt wurde). Darüber hinaus führen wir ein Pilotprojekt zum Schnellverfahren zur Bewertung des signifikanten Risikotransfers bei Verbriefungen durch, das von uns in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bankenverband entwickelt wurde. Durch dieses Schnellverfahren verringert sich der Zeitaufwand für die Bewertung von relativ einfachen und standardisierten Verbriefungen von drei Monaten auf zehn Arbeitstage, ohne dass die Resilienz beeinträchtigt wird. Bei komplexen und innovativen Verbriefungen wird die EZB weiterhin eine eingehende Bewertung vornehmen und prüfen, ob ein signifikanter Risikotransfer erreicht wurde.

Interne Modelle:

Mithilfe interner Modelle zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva wird ermittelt, wie viel Kapital eine Bank benötigt. Sie haben somit Einfluss auf die Resilienz der Bank. Daher ist eine Verbesserung der Modelllandschaft seit jeher eine Priorität des SSM. Die Aufsichtsbehörden müssen solche Modelle vorab genehmigen, ihre Verwendung überwachen und im Fall von (wesentlichen) Änderungen zustimmen. Wir prüfen gegenwärtig, wie Aufsichtsprozesse im Zusammenhang mit internen Modellen optimiert werden können. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde überarbeitet derzeit ihre technischen Regulierungsstandards für die Klassifizierung von Modelländerungen. Dadurch ergibt sich die Gelegenheit, die Zahl der genehmigungsbedürftigen wesentlichen Modelländerungen zu verringern. 

Stresstests:

Mithilfe von Stresstests wird geprüft, wie gut Banken gegen finanzielle und wirtschaftliche Schocks gewappnet sind. Anhand der Ergebnisse können Schwachstellen ermittelt und im Rahmen des aufsichtlichen Dialogs mit den Banken frühzeitig angegangen werden. Wir möchten – gegebenenfalls in enger Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde – Stresstests verbessern, indem wir auf Verfahren verzichten, die unnötig kompliziert und ressourcenintensiv sind. Dadurch können wir auf neue Risiken schneller reagieren, während gleichzeitig die mit Stresstests verbundenen Meldepflichten und Compliance-Kosten von Banken reduziert werden.

Entscheidungen über Kapitalmaßnahmen:

Eine angemessene Kapitalausstattung ist für die Sicherheit und Solidität von entscheidender Bedeutung. Banken gehen Risiken ein und können Verluste erleiden, wenn Risiken eintreten. Sie müssen in der Lage sein, solche Verluste aufzufangen, damit sie ihre Kunden auch in schwierigen Zeiten weiterhin betreuen können. Wegen dieser hohen Bedeutung bedürfen bestimmte Entscheidungen über Kapitalmaßnahmen einer aufsichtlichen Genehmigung. Wir werden unsere internen Verfahren für Entscheidungen zu Kapitalmaßnahmen, wie die Genehmigung von Aktienrückkäufen, stärker an den Risiken orientieren und beschleunigen, u. a. durch Einsatz digitaler Anwendungen. Für die Banken bedeutet das: klarere Vorgaben der Aufsicht, stärker standardisierte Formulare und schnellere Bearbeitungszeiten.

Meldewesen:

Um Risiken überwachen und Regelungen durchsetzen zu können, benötigen die Aufsichtsbehörden entsprechende Informationen, die in der Regel über ein standardisiertes Meldewesen erhoben werden. Der Rahmen für die aufsichtlichen Meldungen der Banken hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt und berücksichtigt die Erfordernisse der verschiedenen Politikfelder auf nationaler und europäischer Ebene. Angesichts der Komplexität des Melderahmens führen wir einen Abgleich der aufsichtlichen Melde- und Offenlegungspflichten für bedeutende und weniger bedeutende Banken durch und berücksichtigen dabei Mandate auf nationaler und auf europäischer Ebene. Auf diese Weise ermitteln wir Überschneidungen, veraltete Anforderungen und Bereiche, in denen das Meldewesen verschlankt werden kann.

Vor-Ort-Prüfungen:

Prüfungen sind ein wichtiges Instrument der Bankenaufsicht. Sie beinhalten eine gründliche Analyse der verschiedenen Risiken, internen Kontrollsysteme, Geschäftsmodelle und Governance-Regelungen. Aufsichtsbehörden erhalten auf diesem Weg detaillierte Informationen zur Situation der geprüften Bank, einschließlich einer zukunftsgerichteten Analyse. Wir machen Vor-Ort-Prüfungen effizienter – im Planungs-, Durchführungs- und Follow-up-Stadium. Bei der Festlegung von Umfang und Intensität der Vor-Ort-Prüfungen wird sich unser Ansatz stärker an den Risiken orientieren.

Prüfung der Wirksamkeit der Aufsicht

Die Prüfung der Wirksamkeit der Aufsicht ist ein zentraler Aspekt unserer Reformagenda. Allein anhand finanzieller Indikatoren lässt sich die Wirksamkeit der Aufsicht jedoch nicht beurteilen. Verbessern sich beispielsweise die Finanzkennzahlen einer Bank, so kann dies verschiedene Ursachen haben, u. a. eine günstigere Wirtschaftslage. Mithilfe besserer Analysetools können wir die unterschiedlichen Faktoren voneinander trennen und dadurch genauer beurteilen, wie wirksam die Aufsichtstätigkeit ist.

Regelmäßige Bewertung

Eine regelmäßige Bewertung der Wirksamkeit der Aufsicht ist nun Bestandteil unserer Jahresplanung. Somit liegt unser Fokus auf messbaren Ergebnissen, damit unsere Maßnahmen ergebnisorientiert und wirkungsvoll bleiben. Außerdem können wir mit unserem neuen mehrstufigen Ansatz für das Follow-up zu Feststellungen und Maßnahmen effektiver auf die gravierendsten Mängel reagieren.

Förderung einer risikoorientierten Aufsichtskultur

Die EZB und die nationalen Aufsichtsbehörden nehmen gemeinsam die Aufgaben der europäischen Bankenaufsicht wahr. Die gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs), in denen die EZB und nationale Aufsichtsbehörden vertreten sind, beaufsichtigen bedeutende Institute, während weniger bedeutende Institute von den nationalen Behörden beaufsichtigt werden. Die EZB hat dabei eine Überwachungsfunktion.

Mit unserer Reformagenda fördern wir eine risikobasierte Aufsichtskultur im gesamten System. Teams sollen nach ihrem Ermessen festlegen können, wo der Aufsichtsfokus liegen soll.

Um die Konsistenz der europäischen Aufsichtspraxis weiter zu verbessern, haben wir eine besondere Initiative auf den Weg gebracht, die den Wandel der Aufsichtskultur voranbringen soll. Im Fokus steht die Entwicklung einer besser integrierten Aufsichtskultur, die effizient, wirksam und risikobasiert ist. Eine einheitliche Aufsichtskultur wird unsere Aufsichtsfunktion stärken und die Verfahren für die Banken reibungsloser gestalten.

Wie tragen wir auf europäischer Ebene zur Vereinfachung bei?

Effiziente, wirksame und risikoorientierte Aufsicht

Unser Ziel ist eine effiziente und wirksame Aufsicht, die den Fokus stets klar auf die Risiken richtet. Zwar sind wir weder Regulator noch Gesetzgeber, doch unterstützen wir die jeweiligen Behörden dabei, Möglichkeiten zur Vereinfachung des Regulierungsrahmens zu prüfen. So sorgen wir für harmonisierte und angemessene Anforderungen auf EU-Ebene – ohne die Sicherheit und Solidität der Banken zu gefährden.

Hochrangig besetzte EZB-Taskforce zur Vereinfachung

Der EZB-Rat hat eine hochrangig besetzte Taskforce gebildet, die prüft, in welchen Bereichen der europäische Rahmen für Regulierung, Aufsicht und Meldewesen vereinfacht werden könnte. Die Taskforce will dem EZB-Rat ihre Vorschläge zur Vereinfachung bis Ende 2025 vorlegen. Im Anschluss werden die endgültigen Vorschläge der Europäischen Kommission vorgestellt.

Initiativen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde

Wir sind Teil der Taskforce der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur Effizienz des regulatorischen und aufsichtlichen Rahmens.

Whistleblowing