- PRESSEMITTEILUNG
EZB belässt Kapitalanforderungen für 2026 weitgehend unverändert, globale Herausforderungen halten an
18. November 2025
- Aggregierte Ergebnisse des SREP 2025 zeigen robuste Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie gute Rentabilität der von der EZB beaufsichtigten Banken
- CET1-Gesamtanforderungen sowie Säule-2-Empfehlungen und -Anforderungen für 2026 mit 11,2 % bzw. 1,2 % weitgehend stabil
- Rückgang der nicht verbindlichen Säule-2-Empfehlung für 2026 von 1,3 % auf 1,1 %
- Qualitative Maßnahmen betreffen in erster Linie Kreditrisiko, Governance und Angemessenheit der Kapitalausstattung; intensivierte aufsichtliche Folgemaßnahmen zur Mängelbeseitigung durch Banken
- Aufsichtsprioritäten für 2026 bis 2028 konzentrieren sich auf Resilienz der Banken gegenüber geopolitischen Risiken und makrofinanziellen Unsicherheiten sowie auf ihre operationelle Resilienz und IT-Kapazitäten
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute die Ergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) für 2025 und ihre Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2026 bis 2028 veröffentlicht. Gegenstand der Bewertung waren 105 Banken, die unter die europäische Bankenaufsicht fallen und direkt von der EZB beaufsichtigt werden. Die Bewertung gibt einen Überblick über Kapital, Liquidität, Rentabilität, Governance und Risikomanagement der Banken.
Alles in allem blieb die Kapital- und Liquiditätsausstattung der Banken im zweiten Quartal 2025 robust und ihre Rentabilität hoch. Der gewichtete Durchschnitt der harten Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 – CET1) – die höchste Qualitätsstufe des Eigenkapitals einer Bank – lag bei 16,1 % der risikogewichteten Aktiva der Banken. Die Leverage Ratio betrug 5,9 %. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 20,2 %.
Auch die Liquiditätspuffer blieben deutlich über der Mindestanforderung von 100 %, wobei die aggregierte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio – LCR) im zweiten Quartal 2025 bei 158 % lag. Die Banken hatten weiterhin guten Zugang zur Retail- und Wholesale-Refinanzierung, wobei die durchschnittliche strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio – NSFR) mit 127 % weitgehend stabil blieb.
Die Rentabilität war nach wie vor hoch und wurde durch das Zinsergebnis sowie durch Gebühren und Provisionen gestützt. Im Schlussquartal 2024 lag die aggregierte annualisierte Eigenkapitalrendite bei 9,5 % und verbesserte sich im zweiten Quartal 2025 weiter auf 10,1 %.
Die Qualität der Aktiva blieb branchenweit robust, und die Quote notleidender Kredite (NPL-Quote) lag im zweiten Quartal 2025 bei 1,9 %. Die NPL-Quoten bei Gewerbeimmobilienkrediten und Krediten an kleine und mittlere Unternehmen sind weiterhin überdurchschnittlich hoch (4,6 % bzw. 4,9 %), während einige Länder mit historisch niedrigen NPL-Quoten derzeit einen moderaten Anstieg der NPL-Bestände verzeichnen.
Der Anteil von Stufe-2-Krediten, also Krediten mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit ihrem erstmaligen Ansatz in der Bilanz, stieg geringfügig von 9,5 % im zweiten Quartal 2024 auf 9,6 % im zweiten Quartal 2025.
Die derzeit hohe Resilienz des Bankensektors im Euroraum ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Eine wirksame Regulierung, eine solide Aufsicht und Verbesserungen im Risikomanagement der Banken, aber auch außerordentliche finanz- und geldpolitische Reaktionen auf die jüngsten makroökonomischen Schocks.
Qualitative und quantitative Aufsichtsmaßnahmen
Die Aufsichtsmaßnahmen in diesem SREP-Zyklus folgten den Prioritäten, die das Aufsichtsgremium der EZB für die Jahre 2025 bis 2027 festgelegt hat. Diese konzentrierten sich vor allem auf die Resilienz der Banken gegenüber unmittelbaren makrofinanziellen Risiken und schweren geopolitischen Schocks sowie auf die Beseitigung von Mängeln, die von den Aufsehern festgestellt wurden, etwa in den Bereichen Governance, Risikomanagement und Herausforderungen des digitalen Wandels.
Die EZB hat rund 30 % weniger neue qualitative Maßnahmen erlassen als im Vorjahr. Dieser Rückgang steht im Einklang mit der verstärkten risikoorientierten Aufsicht der EZB und verbesserten Folgemaßnahmen der Banken. Qualitative Maßnahmen wurden vor allem in den Bereichen Kreditrisiko (40 %), interne Governance (17 %), Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung (11 %) und operationelles Risiko (10 %) erlassen. Dazu zählen die Überwachung des Kreditrisikos und die Verwaltung bestimmter Portfolios, die Zusammensetzung der Leitungsorgane, die Verbesserung des Rahmens für die Stresstests im bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) sowie Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem IT-Notfallmanagement.
Der Durchschnittswert der SREP-Scores verbesserte sich leicht von 2,6 im Vorjahr auf 2,5. Diese Verbesserung trat allerdings nicht einheitlich auf, da sich die Scorewerte eher in der Mitte der Verteilung konzentrieren. Banken, die zuvor mit 3- bewertet worden waren, erzielten bessere Scorewerte, während sich die Werte der mit 2 oder besser bewerteten Banken leicht verschlechterten. Ein Viertel der Banken verbleibt in den schwächsten Kategorien (Scorewerte 3 und 4).
Was die quantitativen Anforderungen betrifft, so blieb der Wert für die in CET1 zu erfüllende Gesamtkapitalanforderung und Säule-2-Empfehlung für 2026 mit 11,2 % weitgehend stabil. Darunter ist die Summe aus der Säule-1-Anforderung, der Säule-2-Anforderung, der kombinierten Pufferanforderung und der Säule-2-Empfehlung (Pillar 2 Guidance – P2G) zu verstehen.
Die Säule-2-Anforderung für das harte Kernkapital (CET1), die die Banken 2026 erfüllen müssen, bleibt mit 1,2 % der risikogewichteten Aktiva weitgehend unverändert.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung, d. h. die Summe aus Kapitalerhaltungspuffer, systemischen Puffern und antizyklischem Kapitalpuffer, erhöhte sich leicht, da in einigen Ländern aufgrund nationaler Maßnahmen ein höherer antizyklischer Kapitalpuffer gilt.
Die nicht verbindliche P2G, die auf dem EU-weiten Stresstest 2025 basiert und 2026 gilt, sank von 1,3 % auf 1,1 % (CET1). Grund dafür sind die Ergebnisse des diesjährigen Stresstests. Dieser ergab im Vergleich zum vorangegangenen Stresstest 2023 höhere Verluste und eine bessere Fähigkeit zur Absorption dieser Verluste dank höherer Gewinne und damit einen geringeren Kapitalrückgang.
Die EZB behält insbesondere die notleidenden Risikopositionen und Leveraged Transaktionen der Banken im Blick. Wird eine Situation als unangemessen erachtet oder im Fall von unzureichenden Fortschritten bei der Mängelbeseitigung wird ein Zuschlag auf die Säule-2-Anforderungen (Pillar 2 Requirements – P2R) erhoben. Mit den SREP-Beschlüssen 2025 ging die Zahl der Banken mit solchen Zuschlägen zurück, da einige von ihnen frühere Feststellungen behoben hatten.
Konkret wurde beim SREP 2025 bei zehn Banken – acht weniger als im vorigen SREP-Zyklus – ein Zuschlag wegen unzureichender Risikovorsorge für notleidende Kredite festgesetzt. Bei sechs Banken beinhaltete die P2R einen Zuschlag für Leveraged Finance. Im Vorjahr waren es noch neun Banken gewesen.
Bei 14 Banken besteht nach Ansicht der EZB ein erhöhtes Risiko für eine übermäßige Verschuldung. Deshalb wird auf sie eine Säule-2-Anforderung zur Leverage Ratio (Leverage Ratio Pillar 2 Requirement – P2R-LR) angewandt. Bei der vorigen Überprüfung waren es noch 13 Banken gewesen. Diese Anforderung ist rechtlich bindend und gilt zusätzlich zu der für alle Banken vorgeschriebenen Mindestanforderung von 3 % für die Leverage Ratio.
Darüber hinaus wandte die EZB bei fünf Banken eine unverbindliche P2G für die Leverage Ratio an und erlegte vier Banken quantitative Liquiditätsmaßnahmen auf.
Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2026 bis 2028
Das operative Umfeld der europäischen Banken ist weiterhin schwierig. Es ist durch erhöhte geopolitische Risiken sowie sich wandelnde Wettbewerbsstrukturen aufgrund der Digitalisierung und der zunehmenden Bereitstellung von Finanzdienstleistungen durch Nichtbanken geprägt. Dies macht vorausschauende Risikobewertungen und eine ausreichende Resilienz erforderlich.
Dies spiegelt sich in der mittelfristigen Strategie der EZB-Bankenaufsicht für die Jahre 2026 bis 2028 wider, die weitgehend mit den aktuellen Prioritäten im Einklang steht.
Die erste Priorität besagt, dass Banken gegenüber geopolitischen Risiken und makrofinanziellen Unsicherheiten resilient bleiben müssen. Dazu gehört, dass sie solide Kreditrichtlinien beibehalten, eine angemessene Kapitalisierung durch konsistente Umsetzung der Eigenkapitalverordnung (CRR3) sicherstellen und klima- und naturbedingte Risiken umsichtig steuern.
Die zweite Priorität besteht darin, die operationelle Resilienz zu stärken und robuste IKT-Kapazitäten zu fördern. Hiermit ist gemeint, dass die Banken über belastbare Rahmen für die Steuerung operationeller Risiken verfügen und Mängel in der Risikoberichterstattung und Risikodatenaggregation beseitigen müssen. Ihre Informationssysteme müssen also zuverlässig sein.
Aufsichtsreform und -methoden
Die EZB-Bankenaufsicht hat auf das sich wandelnde internationale Umfeld mit einer umfassenden Reform reagiert, deren Ziel darin besteht, Effizienz, Wirksamkeit und Risikofokus aller Aufsichtstätigkeiten zu verbessern, wobei der SREP im Mittelpunkt steht. Dementsprechend gingen den Banken die finalen SREP-Beschlüsse bzw. SREP-Schreiben bis Ende Oktober 2025 zu und damit mehr als einen Monat eher als in früheren Zyklen. Die Beschlüsse sind nun kürzer und konzentrieren sich auf wesentliche quantitative und qualitative Anforderungen, die zentralen SREP-Ergebnisse und die wichtigsten Bedenken der Aufsicht.
Ab 2026 wird eine transparentere und vereinfachte Methodik zur Berechnung der P2R-Anforderungen angewandt. Einzelheiten zu den wichtigsten Aspekten dieser neuen P2R-Methodik finden sich auf der Website zur EZB-Bankenaufsicht.
Schließlich hat die EZB heute eine überarbeitete und weiter gefasste Methodik zur Beurteilung des ICAAP der Banken veröffentlicht. Im Rahmen dieser Methodik werden u. a. die internen Prozesse einer Bank bewertet. Damit soll sichergestellt werden, dass sie über ausreichend Kapital verfügt, um wesentliche Risiken abzudecken und angemessene Risikomanagementverfahren aufrechtzuerhalten.
Kontakt für Medienanfragen: François Peyratout (Tel.: +49 172 8632 119)
Anmerkung
- Im Rahmen des SREP werden vier Kernelemente bewertet: die aktuelle und künftige Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle der Banken, die Angemessenheit ihrer internen Governance und ihres Risikomanagements, Kapitalrisiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken. Jedes Element wird mit einem Scorewert von 1 bis 4 bewertet (wobei 1 der beste und 4 der schlechteste Wert ist). Diese Scorewerte werden dann zu einem Gesamtscore (von ebenfalls 1 bis 4) zusammengefasst.
- Der SREP-Bewertungszyklus 2025 basierte im Wesentlichen auf Jahresenddaten für 2024. Die aus den SREP-Bewertungen 2025 resultierenden Beschlüsse gelten für 2026. Von den 113 beaufsichtigten Instituten (Stand: September 2025) waren 105 Banken Gegenstand der SREP-Bewertung. Sie erhalten entweder einen SREP-Beschluss oder ein aufsichtliches SREP-Schreiben. Acht Banken erhalten in diesem Jahr aufgrund laufender Fusionen und Übernahmen oder wegen Merkmalen oder besonderen Umständen des Instituts keinen neuen SREP-Beschluss und kein neues aufsichtliches Schreiben. Weitere Einzelheiten finden sich hier.
- Das Kapital, das die Banken infolge des SREP vorhalten sollen, besteht aus zwei Komponenten: Die erste Komponente ist die P2R. Sie deckt Risiken ab, die in der Säule 1 unterschätzt werden oder nicht abgedeckt sind. Die zweite Komponente ist die P2G. Sie gibt an, wie viel Kapital eine Bank vorhalten sollte, damit in Stresssituationen (wie insbesondere im adversen Szenario, das in aufsichtlichen Stresstests herangezogen wird) ein ausreichend großer Puffer vorhanden ist. Die P2R ist verbindlich, Verstöße gegen sie können unmittelbare rechtliche Konsequenzen für die jeweilige Bank nach sich ziehen. Die P2G hingegen ist nicht verbindlich.
- Unter Gesamtkapitalanforderungen und -empfehlung ist die Summe aus der Säule-1-Anforderung, der Säule-2-Anforderung, der kombinierten Pufferanforderung und der Säule-2-Empfehlung zu verstehen. Weitere Informationen zu den einzelnen Kapitalschichten finden sich in der SREP-Methodik. Alle Zahlen sind als prozentualer Anteil an den risikogewichteten Aktiva angegeben.
- Die kombinierten Kapitalpufferanforderungen umfassen den Kapitalerhaltungspuffer, den antizyklischen Kapitalpuffer und systemische Puffer. Letztere umfassen die Puffer für global systemrelevante Institute, für andere systemrelevante Institute und den Systemrisikopuffer. Dabei handelt es sich um rechtliche Anforderungen, die in der Eigenkapitalrichtlinie der EU oder von den nationalen Behörden festgelegt wurden.
- Bei der LCR handelt es sich um einen regulatorischen Standard und Teil des Basel-III-Rahmenwerks. Sie verpflichtet die Banken dazu, ausreichend hochwertige liquide Aktiva vorzuhalten, um die prognostizierten Mittelabflüsse in einem 30-tägigen Stressszenario zu decken.
- Mit dem Indikator NSFR wird die Stabilität der Refinanzierung einer Bank gemessen. Dabei wird die Verfügbarkeit einer stabilen Refinanzierung (Available Stable Funding – ASF) mit der zur Deckung des Bedarfs über einen Zeitraum von einem Jahr erforderlichen stabilen Refinanzierung (Required Stable Funding – RSF) verglichen.
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