- PRESSEMITTEILUNG
EZB prüft mit Stresstest Fähigkeit von Banken, den Geschäftsbetrieb nach Cyberangriffen wiederherzustellen
3. Januar 2024
- EZB führt bei 109 von ihr beaufsichtigten Banken Stresstest durch, um deren Reaktion auf Cyberangriffe und Fähigkeit zur Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs zu prüfen
- Stresstestszenario geht von erfolgreichem Cyberangriff aus, der Störungen im Tagesgeschäft der Banken verursacht
- Aufsicht wird die Stresstestergebnisse beim SREP mit den einzelnen Banken besprechen
Die Europäische Zentralbank (EZB) wird 2024 bei 109 direkt von ihr beaufsichtigten Banken einen Stresstest zur Cyberresilienz durchführen. Dabei wird sie prüfen, wie die Banken auf einen Cyberangriff reagieren und wie sie ihren Geschäftsbetrieb wiederherstellen. Es geht also nicht darum, ob die Banken einen Angriff verhindern können.
Im Stresstestszenario verursacht ein erfolgreicher Cyberangriff Störungen im Tagesgeschäft der Banken. Dann testen die Banken ihre als Reaktion auf einen Cyberangriff und zur Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs vorgesehenen Maßnahmen (u. a. die Aktivierung von Notfallverfahren und -plänen sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung des normalen Geschäftsbetriebs). Anschließend beurteilt die Aufsicht, inwieweit die Banken mit einem solchen Szenario umgehen können.
28 Banken werden im Zuge des Tests eingehender geprüft. Sie müssen zusätzliche Informationen dazu bereitstellen, wie sie mit dem Cyberangriff umgegangen sind. Diese Stichprobe umfasst Banken mit verschiedenen Geschäftsmodellen aus diversen geografischen Gebieten. So soll ein aussagekräftiges Bild des Bankensystems im Euroraum gewonnen und eine effiziente Abstimmung mit anderen Aufsichtstätigkeiten gewährleistet werden.
Der Stresstest zur Cyberresilienz ist in erster Linie ein qualitativer Test. Er wird sich nicht über eine Säule-2-Empfehlung auf das Kapital der Banken auswirken. Letztere ist eine bankspezifische Empfehlung zur Kapitalausstattung, die über die verbindlichen Anforderungen hinausgeht. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen 2024 in die allgemeinere aufsichtliche Beurteilung einfließen. Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) 2024, bei dem das individuelle Risikoprofil einer Bank beurteilt wird, wird die Aufsicht die Ergebnisse und die daraus gezogenen Lehren mit den einzelnen Banken besprechen. Die wichtigsten Ergebnisse des Stresstests werden im Sommer 2024 veröffentlicht.
Medienanfragen sind an Simon Spornberger, Tel.: +49 151 15661448, oder Esther Tejedor, Tel.: +49 172 5171280, zu richten.
Anmerkung
- Die EZB führt gemäß Artikel 100 der Eigenkapitalrichtlinie einmal jährlich aufsichtliche Stresstests durch. Alle zwei Jahre nimmt sie an dem von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) organisierten EU-weiten Stresstest teil. In Jahren ohne EU-weiten Stresstest führt die EZB einen gezielten Stresstest zu einem bestimmten Thema durch. Zu diesen Stresstests zählen die Sensitivitätsanalyse des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch 2017, die Sensitivitätsanalyse des Liquiditätsrisikos 2019 und der Stresstest zu Klimarisiken 2022. Der ursprünglich für 2020 geplante Stresstest der EBA fand aufgrund der Pandemie erst 2021 statt.
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