Säule-2-Empfehlungen
Säule-2-Empfehlungen sind bankspezifische Empfehlungen. Sie geben an, wie viel Kapital Banken nach Auffassung der EZB zusätzlich zu den für sie verbindlichen Kapitalanforderungen vorhalten sollten. Damit soll sichergestellt werden, dass sie etwaige Verluste aus adversen Szenarien absorbieren können.
Ermittelt werden Säule-2-Empfehlungen im Zuge des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP). Im Gegensatz zu Säule-2-Anforderungen sind Säule-2-Empfehlungen nicht rechtsverbindlich. Sie erstrecken sich auch nicht auf das Risiko einer übermäßigen Verschuldung. Dieses Risiko wird durch die Säule-2-Empfehlung für die Verschuldung abgedeckt.
Wie gelangt die Aufsicht zu ihrer Säule-2-Empfehlung für einzelne Banken?
Ausgangspunkt einer solchen Empfehlung ist das Abschneiden der Banken im regelmäßig durchgeführten EU-weiten Stresstest. Bei diesem Test wird untersucht, wie sich ein wirtschaftlicher Schock auf die Kapitalquoten (also auf die Höhe des Kapitals der Bank im Verhältnis zu ihren risikogewichteten Aktiva) auswirken würde.
Seit 2021 verwendet die EZB-Bankenaufsicht einen zweistufigen Kategorisierungsansatz, um die Säule-2-Empfehlungen für einzelne Banken zu definieren. Dieser Ansatz sorgt für gleiche Rahmenbedingungen und eine einheitlichere Vorgehensweise. Weiterhin trägt er den spezifischen Umständen der einzelnen Banken Rechnung, ist aber nach wie vor einfach gestaltet.
Schritt 1
Zunächst ordnet die Aufsicht die Banken einer von vier Kategorien zu. Die Zuordnung richtet sich danach, wie stark die Kapitalquote der jeweiligen Bank im Stresstest zurückgegangen ist. Jede Kategorie entspricht einer bestimmten Bandbreite der Säule-2-Empfehlung, die sich mit den angrenzenden Kategorien überschneidet, um Klippeneffekte zu vermeiden.
Schritt 2
Danach formuliert die Aufsicht die Säule-2-Empfehlung für die einzelnen Banken innerhalb der Bandbreite der jeweiligen Kategorie. In Ausnahmefällen kann sie auch über die Bandbreite hinausgehen. Dabei berücksichtigt sie die individuelle Situation der Bank, wie etwa ihr Risikoprofil und das Jahr, in dem ihre Kapitalquote im Stresstest am niedrigsten war. So wird sichergestellt, dass das Verfahren bankspezifischen Besonderheiten weiterhin Rechnung trägt und dass es für Banken, deren Kapitalquote stark zurückgegangen ist, angemessene Säule-2-Empfehlungen liefert.
Bandbreite der Säule-2-Empfehlungen innerhalb der verschiedenen Kategorien (2023)
Durch den Kategorisierungsansatz wird ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Höhe der Säule-2-Empfehlungen und den Stresstestergebnissen hergestellt. Wie aus der Grafik ersichtlich, entspricht die Säule-2-Empfehlung einer Bank nicht dem Rückgang ihrer Kapitalquote. Zur Veranschaulichung: Eine Bank, deren Kapitalquote um 8 Prozentpunkte zurückgeht, fällt in die dritte Kategorie. Somit dürfte ihre Säule-2-Empfehlung höchstens 2,75 % betragen.
Die Kategorien und entsprechenden Bandbreiten der Säule-2-Empfehlungen haben sich seit 2021 nicht verändert.
Für Banken, die nicht am Stresstest teilnehmen, formuliert die Aufsicht die Säule-2-Empfehlungen auf der Grundlage einer zukunftsgerichteten Bewertung ihrer Widerstandsfähigkeit sowie der potenziellen Auswirkungen adverser Szenarien auf ihre Solvabilität.