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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB-Bankenaufsicht veröffentlicht Aufsichtsprioritäten für 2017

15. Dezember 2016
  • Die Hauptprioritäten liegen auch 2017 auf drei wesentlichen Risikobereichen: den Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell und der Ertragskraft, dem Kreditrisiko mit dem Schwerpunkt notleidende Kredite sowie dem Risikomanagement.
  • Einen neuen Schwerpunkt bilden die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Brexit und der Konkurrenz aus dem FinTech-Sektor.
  • Im Blickpunkt stehen außerdem die ausgelagerten Tätigkeiten der Banken und die damit verbundenen Risiken.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute ihre Prioritäten für das Jahr 2017 in Bezug auf die Aufsicht über die bedeutenden Banken im Eurogebiet veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt vor allem auf den Hauptrisiken, denen die Banken derzeit ausgesetzt sind, etwa der Notwendigkeit, sich an die finanziellen Bedingungen anzupassen (kraftloses Wirtschaftswachstum im Euroraum und geopolitische Unsicherheit) und die Altlasten in ihren Bilanzen zu verwalten. Infolgedessen wird sich die Bankenaufsicht der EZB auf Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell und der Ertragskraft sowie auf das Kreditrisiko – mit dem Schwerpunkt notleidende Kredite – und das Risikomanagement konzentrieren. Dieselben Prioritäten galten bereits 2016, aber von nun an werden die Aufseher neue Bereiche im Zusammenhang mit den jeweiligen Risiken prüfen.

„Die Beaufsichtigung von Banken ist ein dynamischer Prozess. Die Welt um uns herum hat sich verändert und mit ihr haben sich auch die Wirtschaft und das regulatorische Umfeld gewandelt. Wir werden eingehend prüfen, wie sich der Brexit, der FinTech-Sektor und die von den Banken ausgelagerten Aktivitäten auf die Institute auswirken“, so Danièle Nouy, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB.

Die EZB wird sich auch gezielter mit bestimmten Anlageklassen befassen und einen neuen Ansatz verfolgen, der Elemente von externen Prüfungen und Vor-Ort-Prüfungen vereint, beispielsweise bei der Überprüfung von Schiffskrediten. Darüber hinaus plant die Bankenaufsicht eine neue thematische Überprüfung, die Aufschluss über die ausgelagerten Aktivitäten der Banken und die Steuerung der damit verbundenen Risiken geben soll. Diese Überprüfungen können mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen.

Die EZB wird zudem mehrere laufende thematische Überprüfungen abschließen. Dazu gehören die Prüfung möglicher Auswirkungen des Internationalen Rechnungslegungsstandards 9 (International Financial Reporting Standard 9 – IFRS 9) auf die Banken und die Prüfung der Einhaltung der vom Baseler Ausschuss formulierten Grundsätze für die Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung. Beim IFRS 9 handelt es sich um einen neuen Rechnungslegungsstandard für Finanzinstrumente, der 2018 in Kraft tritt.

Derzeit findet auch eine gezielte Überprüfung interner Modelle statt, mit der beurteilt werden soll, ob die internen Modelle nach Säule 1 angemessen angewandt werden. Säule 1 bezieht sich auf die gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen für Banken. Die Überprüfung betrifft die Kredit-, Markt- und Gegenparteiausfallrisiken, die im ersten Halbjahr 2017 den Schwerpunkt entsprechender Vor-Ort-Prüfungen bilden werden.

Medienanfragen sind an Frau Uta Harnischfeger unter +49 69 1344 6321 zu richten.

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