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  • PRESSEMITTEILUNG

Konsultation der EZB zur Harmonisierung der Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume

11. November 2015
  • Der Entwurf einer Verordnung der EZB und eines Leitfadens stellt einen wichtigen Schritt zur weiteren Harmonisierung der Aufsicht über bedeutende Banken im Euroraum dar.
  • Die heute eingeleitete Konsultation endet am 16. Dezember 2015.
  • Am 11. Dezember 2015 findet im Rahmen der Konsultation eine öffentliche Anhörung statt.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute ihren Verordnungsentwurf zur Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume sowie den Entwurf eines diesbezüglichen Leitfadens veröffentlicht. In den beiden Dokumenten ist festgelegt, wie die Nutzung von im Bankenrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen im Eurogebiet harmonisiert werden soll. Dies ist ein bedeutender Schritt hin zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Bankensektors des Euro-Währungsgebiets.

Die Konsultation beginnt heute und endet am 16. Dezember 2015. Die Konsultationsdokumente – die Entwurfsfassung der Verordnung und des Leitfadens sowie ein erläuterndes Dokument ( Explanatory Memorandum) – können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

Am 11. Dezember 2015 um 10.00 Uhr MEZ wird die EZB in ihren Räumlichkeiten in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung abhalten. Ein Webcast der Anhörung wird auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht bereitgestellt. Weiterhin finden sich dort Informationen zur Anmeldung für die öffentliche Anhörung sowie darüber, wie Kommentare zu den Konsultationsdokumenten einzureichen sind.

Im Anschluss an die öffentliche Konsultation wird die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit den jeweiligen Antworten sowie einer Bewertung veröffentlichen.

Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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