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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB unterzieht 96 Banken im Euroraum 2025 einem Stresstest

20. Januar 2025

  • EZB prüft im Rahmen des regelmäßigen EU-weiten EBA-Stresstests 51 der größten Banken im Euroraum
  • Paralleler EZB-Stresstest bei 45 Banken, die nicht vom EBA-Stresstest erfasst werden
  • Zusätzliche Prüfungen einschließlich Vor-Ort-Besuchen, wenn Angaben nicht vorsichtig genug sind
  • Zusätzliche Analyse des Gegenparteiausfallrisikos, bei der die Fähigkeit der Banken zur Modellierung sowie Schwachstellen aufgrund von Verflechtungen mit Finanzintermediären außerhalb des Bankensektors bewertet werden

Die Europäische Zentralbank (EZB) wird 2025 insgesamt 96 von ihr direkt beaufsichtigte Banken einem Stresstest unterziehen. Im Rahmen des von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) koordinierten EU-weiten Stresstests 2025 wird die EZB-Bankenaufsicht 51 der größten Banken des Euroraums überprüfen, auf die 75 % der Bankaktiva des Euroraums entfallen. Parallel dazu wird die EZB einen eigenen Stresstest bei 45 mittelgroßen Banken durchführen, die aufgrund ihrer geringeren Größe nicht der EBA-Stichprobe angehören. Die EZB plant, die Ergebnisse beider Stresstests Anfang August 2025 zu veröffentlichen. Die Ergebnisse werden Aufschluss darüber geben, wie hypothetische negative Schocks die Widerstandsfähigkeit der Banken unter schwierigen gesamtwirtschaftlichen Bedingungen beeinflussen.

Die EBA koordiniert den EU-weiten Stresstest in enger Zusammenarbeit mit der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Länder, die nicht dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus angehören. Der EBA-Test wird unter Anwendung der Methodik und der Meldebögen der EBA für den Stresstest sowie der vom Europäischen Ausschuss für Systemrisiken bereitgestellten Szenarien durchgeführt.

Der EU-weite Stresstest basiert auf einem Bottom-up-Ansatz mit einigen Top-down-Elementen. Die Banken prognostizieren die Auswirkungen der Szenarien mithilfe ihre eigenen Modelle. Dies erfolgt nach strengen Regeln und wird von den zuständigen Behörden genau überprüft. Bei der Überprüfung werden aufsichtliche Modelle verwendet, um die wichtigsten Risikoparameter über Regionen und Geschäftsmodelle hinweg zu vergleichen. Die Methodik, die die EZB für den Stresstest der 45 Banken anwendet, die nicht zu der EBA-Stichprobe hören, entspricht der Methodik des EU-weiten EBA-Stresstests, wobei allerdings die insgesamt geringere Größe und geringere Komplexität dieser Banken berücksichtigt werden.

Bei vorangegangenen Stresstests stellte die EZB fest, dass manche Banken zu optimistische Prognosen einreichen, die angesichts der spezifischen Risikoprofile dieser Banken die Auswirkungen des Stresstestszenarios nicht in vollem Umfang widerspiegeln. Im diesjährigen Test wird die EZB daher Angaben, die nicht hinreichend vorsichtig sind, stärker überprüfen. Die betroffenen Banken werden im Verlauf der Qualitätssicherungsphase weiteren Prüfungen unterzogen, wobei auch Besuche vor Ort möglich sind. Je nachdem, welche Erkenntnisse dabei gewonnen werden und was die Qualitätssicherung insgesamt ergibt, werden einige Banken nach Abschluss des Stresstests möglicherweise einer Vor-Ort-Prüfung unterzogen, um strukturelle Schwächen in ihren Stresstestrahmen zu erkennen und auf Verbesserungen bei den Stresstestkapazitäten der Banken hinzuwirken. Banken, die Probleme in ihren Stresstestrahmen wiederholt nicht beheben, können im Zuge nachfolgender Überprüfungen gegebenenfalls weitere Maßnahmen im Rahmen eines Eskalationsprozesses auferlegt werden.

Die Stresstestergebnisse werden auch herangezogen, um im Zusammenhang mit dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) die Säule-2-Empfehlungen der einzelnen Banken zu aktualisieren. Aufgrund der Bedeutung der Kapazitäten zur Aggregation von Risikodaten und zur Risikoberichterstattung für die Widerstandsfähigkeit der Banken wird der Schwerpunkt des Stresstests 2025 auf der Bewertung der Qualität der von den Banken vorgelegten Daten liegen. Die EZB kann die Banken auffordern, die gravierendsten Mängel, die in den von ihnen gemeldeten Daten festgestellt werden, zu beheben, und die entsprechenden Feststellungen werden sich unmittelbar auf den SREP auswirken. Qualitative Feststellungen zu Mängeln in den Stresstestverfahren der Banken könnten sich auch auf die Scorewerte der Banken für die Kapazitäten zur Aggregation von Risikodaten und damit auf ihre Säule-2-Anforderungen auswirken. Sie dienen außerdem als Informationsgrundlage für andere Aufsichtstätigkeiten. Die Stresstestergebnisse werden darüber hinaus für makroprudenzielle Aufgaben verwendet, wobei die EZB die makroprudenziellen Implikationen der Ergebnisse für den Euroraum prüfen wird.

Zusätzlich wird die EZB für den Stresstest 2025 bei ausgewählten Banken eine Szenarioanalyse zum Gegenparteiausfallrisiko (Counterparty Credit Risk – CCR) durchführen. So können die Aufsichtsbehörden beurteilen, wie gut Banken das Gegenparteiausfallrisiko unter angespannten Marktbedingungen modellieren können, und wie anfällig Banken aufgrund von Verflechtungen mit Finanzintermediären aus dem Nichtbankenbereich sind. Dies wird letztlich dazu beitragen, Mängel in den Rahmen der Banken zur Steuerung des Kreditrisikos und des Gegenparteiausfallrisikos im Einklang mit den Aufsichtsprioritäten des SSM für die Jahre 2024-2026 und 2025-2027 zu beheben. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die laufende Aufsicht ein. So können z. B. Schwachstellen innerhalb der CCR-Portfolios genauer geprüft und die Stresstestverfahren der Banken evaluiert werden. Diese Analyse zum CCR hat keine Auswirkungen auf das Kapital, könnte aber in den SREP einfließen. Die aggregierten Ergebnisse des explorativen CCR-Szenarios werden zusammen mit den Ergebnissen des EZB-Stresstests Anfang August veröffentlicht.

Kontakt für Medienanfragen: Clara Martín Marqués (Tel. +49 69 1344 17919).

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