- PRESSEMITTEILUNG
EZB leitet öffentliche Konsultation bezüglich ihres Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken ein
20. Mai 2020
- EZB ruft Branchenvertreter und andere Interessenträger zur Einreichung von Kommentaren auf
- Banken sollten Klima- und Umweltrisiken in die Geschäftsstrategie, die Governance, das Risikomanagement und die Offenlegung von Informationen einbeziehen
- Konsultationsphase endet am 25. September 2020 um 24:00 Uhr MEZ
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute im Rahmen eines Konsultationsverfahrens einen Leitfaden veröffentlicht, in dem erläutert wird, wie Banken ihrer Auffassung nach Klima- und Umweltrisiken im Kontext des derzeitigen Aufsichtsrahmens sicher und umsichtig steuern und Informationen zu diesen Risiken transparent offenlegen sollten. Die EZB fordert die Banken dazu auf, diesen Risiken Rechnung zu tragen, da sie Bestimmungsfaktoren der bestehenden Kategorien prudenzieller Risiken sind und beträchtliche Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die Banken haben können.
Der Leitfaden erläutert, wie Banken Klima- und Umweltrisiken nach Auffassung der EZB-Bankenaufsicht in ihren Rahmenwerken für Governance und Risikomanagement sowie bei der Festlegung und Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie berücksichtigen sollten. Weiterhin wird in ihm beschrieben, dass die EZB von den Banken erwartet, dass sie durch eine verbesserte Offenlegung von Informationen zu Klima- und Umweltrisiken ihre Transparenz steigern.
Der EZB ist bewusst, dass Banken angesichts der Coronavirus-Pandemie (Covid-19) mit beträchtlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Auch wenn die unmittelbare Aufmerksamkeit der EZB derzeit der Pandemie gilt, strebt sie weiterhin an, die Steuerung und Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken im Bankensektor voranzubringen.
Mit dem Leitfaden soll das Bewusstsein der Branche für Klima- und Umweltrisiken gestärkt und die Steuerung dieser Risiken verbessert werden. Zudem soll der Leitfaden als Grundlage für den aufsichtlichen Dialog dienen. Banken sollten prüfen, ob ihre derzeitigen Verfahren in Anbetracht der Erwartungen sicher und umsichtig sind. Sofern Anpassungen erforderlich sind, sollten sie diese in Angriff nehmen.
Der Leitfaden wurde so konzipiert, dass er sich in den vom geltenden Unionsrecht und nationalen Recht gesetzten Rahmen einfügt. Im Einklang mit dem „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ der Europäischen Kommission und dem „Action Plan on Sustainable Finance“ der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde soll der Leitfaden die Banken bei der Vorbereitung auf die Steuerung von Klima- und Umweltrisiken gemäß den geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen unterstützen.
Der Leitfaden wurde in enger Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden erarbeitet und soll gewährleisten, dass hohe Aufsichtsstandards im gesamten Euroraum einheitlich angewendet werden. In das Dokument sind auch Erfahrungen eingeflossen, die sich aus Beurteilungen der aktuellen Verfahren der Banken und ihrer Ansätze in Bezug auf Klima- und Umweltrisiken speisen.
Die Konsultation zum Leitfaden beginnt heute und endet am 25. September 2020 um 24:00 Uhr MEZ. Der Leitfaden sowie eine Zusammenstellung von diesbezüglichen Fragen und Antworten können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation wird die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung veröffentlichen.
Die EZB geht davon aus, dass die Rückmeldungen zu diesem Konsultationsdokument einen wertvollen Beitrag zur Fertigstellung des Leitfadens leisten werden.
Medienanfragen sind an Frau Uta Harnischfeger (Tel. +49 69 1344 6321) zu richten.
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