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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB veröffentlicht konsolidierten Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen

9. Januar 2019

  • Nach öffentlicher Konsultation umfasst der Leitfaden nun auch Teil zwei mit Schwerpunkt auf Kapitalanforderungen und Geschäftsplan (einschließlich geplanter Tätigkeiten)
  • Der Leitfaden soll die Transparenz und das Verständnis bezüglich der EZB-Verfahren und -Kriterien zur Beurteilung von Zulassungsanträgen verbessern

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute eine konsolidierte Fassung des Leitfadens zur Beurteilung von Zulassungsanträgen veröffentlicht. In diesem nicht rechtsverbindlichen Dokument werden der erste im März 2018 veröffentlichte Leitfaden und dessen zweiter Teil, für den das öffentliche Konsultationsverfahren am 25. Oktober 2018 endete, zusammengeführt. Der konsolidierte Leitfaden soll allen am Zulassungsprozess beteiligten Personen als praktische Orientierungshilfe dienen und so ein reibungsloses und effektives Zulassungsverfahren sicherstellen.

Im Rahmen der Erteilung von Zulassungen an Banken kommt der EZB eine Gatekeeper-Funktion zu. Sie soll gewährleisten, dass nur robuste Banken Zugang zum Markt erhalten. Der konsolidierte Leitfaden fördert gleiche Wettbewerbsbedingungen im gesamten Euroraum und reduziert das Risiko, dass Unternehmen die Bankenregulierung und die Bankenaufsicht umgehen. Zudem fördert er das Bewusstsein und die Transparenz im Hinblick auf die Beurteilungskriterien und die Verfahren für die Zulassung von Kreditinstituten im Euroraum. Diese Kriterien umfassen die Kapitalausstattung, den Geschäftsplan, die Aufbauorganisation sowie die Eignung von Managern und bedeutenden Anteilseignern der Antragsteller. Es wird kein bestimmtes Geschäftsmodell für Banken propagiert.

Der Leitfaden findet auf sämtliche Anträge auf Zulassung als Kreditinstitut im Sinne der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) Anwendung. Dazu zählen u. a. Erstanträge auf Erteilung einer Zulassung als Kreditinstitut, Anträge von FinTech-Unternehmen, Zulassungen im Zusammenhang mit Fusionen oder Übernahmen, Zulassungen für Brückenbanken und Zulassungsausweitungen. Der Leitfaden wird regelmäßig aktualisiert, um neuen Entwicklungen und in der Praxis gewonnenen Erfahrungen Rechnung zu tragen.

Der überarbeitete Leitfaden ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar. Da während des öffentlichen Konsultationsverfahrens für Teil zwei keine Kommentare bei der EZB eingingen, wurde keine Feedback-Erklärung veröffentlicht.

Medienanfragen sind an Frau Esther Tejedor zu richten (Tel. +49 69 1344 95596).

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