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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB-Leitfaden präzisiert Aufsichtskriterien und -verfahren zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern der Leitungsorgane von Banken

15. Mai 2017
  • Die EZB veröffentlicht einen Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit
  • Der Leitfaden präzisiert die Kriterien und Verfahren zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern der Leitungsorgane von Banken
  • Die Veröffentlichung des Dokuments markiert das Ende eines öffentlichen Konsultationsverfahrens

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute ihren Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert, wie die Bankenaufsicht der EZB sicherstellt, dass die Kriterien zur Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung einheitlich angewandt werden. Mit Blick auf die Beurteilung der Qualifikation, der Fähigkeiten und des Leumunds von Personen, die als Mitglied des Leitungsorgans einer Bank in einer Leitungs- oder Aufsichtsfunktion vorgesehen sind, sollen die aufsichtsrechtlichen Praktiken harmonisiert werden. Durch den Leitfaden werden die Beurteilungskriterien sowie die aufsichtsrechtlichen Praktiken und Verfahren der Bankenaufsicht der EZB auch hinsichtlich der Transparenz verbessert.

Der Leitfaden trägt dem öffentlichen Konsultationsverfahren, dessen Ende die Veröffentlichung des Dokuments markiert, unter anderem dadurch Rechnung, dass die Erwartungen an die Mitglieder der Leitungsorgane sowohl in Bezug auf ihre Erfahrung als auch auf ihr zeitliches Engagement präzisiert und potenzielle Interessenkonflikte näher erläutert werden.

Die Wahrung eines hohen Qualitätsniveaus auf der obersten Leitungsebene von Banken ist ein entscheidender Faktor, um ihre Stabilität und die Stabilität des gesamten Bankensystems sicherzustellen. Auch wenn die Banken hierfür in erster Linie selbst zuständig sind, ist es Aufgabe der EZB-Bankenaufsicht zu beurteilen, ob sie die Regeln zur Sicherung der Good Governance – also auch die Eignungsanforderungen für Mitglieder der Leitungsorgane – beachten. Die Veröffentlichung dieses Leitfadens soll den Banken die Einhaltung der Grundsätze der EZB-Bankenaufsicht erleichtern und zu einem besseren Verständnis des Beurteilungsverfahrens beitragen.

Bei den Eignungsprüfungen wendet die Bankenaufsicht der EZB das einschlägige EU-Recht und dessen Umsetzung in das nationale Recht der 19 Länder des Euroraums an. Dort, wo das EU-Recht den Mitgliedstaaten Spielraum bei der konkreten Umsetzung einräumt, können weiterhin Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern bestehen. Ziel des Leitfadens ist es, die aufsichtsrechtlichen Praktiken zur Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung unter Berücksichtigung solcher Unterschiede einheitlich zu gestalten.

Die EZB hat beim Entwurf des EZB-Leitfadens und im Zuge des Konsultationsverfahrens eng mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zusammengearbeitet. Der Leitfaden steht im Einklang mit dem Leitlinienentwurf der EBA und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen, die zuletzt Gegenstand eines von der EBA durchgeführten öffentlichen Konsultationsverfahrens waren. Änderungen an diesen Leitlinien aufgrund des Konsultationsverfahrens können zu Änderungen bei den Grundsätzen, Praktiken und Verfahren der EZB-Bankenaufsicht und infolgedessen zu einer Überarbeitung des EZB-Leitfadens führen. Der Leitfaden ist als Hilfsmittel gedacht und wird regelmäßig aktualisiert, um neuen Entwicklungen und den aus der praktischen Anwendung gewonnenen Erfahrungen Rechnung zu tragen.

Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten.

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