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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB veröffentlicht Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen

26. März 2015

EMBARGO

Sperrfrist: 26. März 2015, 10.00 Uhr MEZ
  • Verordnung weitet Anforderungen für Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen auf alle beaufsichtigten Unternehmen aus

  • Veröffentlichung markiert Ende des öffentlichen Konsultationsverfahrens

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute eine Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen veröffentlicht.

Die Verordnung legt die Regelungen und Verfahren für die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen durch beaufsichtigte Unternehmen an die nationalen zuständigen Behörden und die EZB fest. Institute, die die internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – IFRS) auf konsolidierter Ebene anwenden, sind bereits heute zur Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen verpflichtet. Durch die Verordnung wird die Meldepflicht ausgeweitet auf:

  • bedeutende beaufsichtigte Gruppen, die nationale Rechnungslegungsvorschriften anwenden (nGAAP),

  • bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die bei der Meldung auf Einzelbasis IFRS oder nGAAP anwenden (einschließlich der Zweigstellen von Kreditinstituten, die nicht unter die Aufsicht des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus fallen, aber in einem teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, und Tochterunternehmen von in einem nicht teilnehmenden Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassenen bedeutenden beaufsichtigten Gruppen),

  • weniger bedeutende Gruppen, die nGAAP unterliegen, und weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen.

Die zu meldenden Informationen umfassen Bilanzpositionen wie finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie andere relevante aufsichtliche Finanzdaten.

Die Verordnung wurde vom EZB-Rat nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren mit öffentlicher Anhörung erlassen. Sie trägt den Kommentaren Rechnung, die Interessenträger im Lauf der öffentlichen Anhörung vorgebracht haben. Diese Äußerungen sind zusammen mit einer Feedback-Erklärung und der EZB-Verordnung auch auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht verfügbar.

Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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