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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB-Bankenaufsicht empfiehlt vorsichtige Dividendenpolitik und kündigt Überprüfung der variablen Vergütung an

29. Januar 2015

EMBARGO

Sperrfrist: Donnerstag, 29. Januar 2015, 10.00 Uhr MEZ
  • Banken sollten bei der Dividendenausschüttung eine konservative Politik verfolgen und dabei den derzeit schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen Rechnung tragen

  • Banken, die nach der 2014 vorgenommenen umfassenden Bewertung noch eine Kapitallücke aufweisen, sollten keine Dividende ausschütten

  • Banken müssen ihre Eigenkapitalbasis weiter stärken, um die 2019 geforderten Eigenkapitalquoten zu erfüllen

  • EZB-Bankenaufsicht kündigt Überprüfung der variablen Vergütung bei Banken an

Die EZB-Bankenaufsicht hat heute eine Empfehlung zur Dividendenpolitik für das Geschäftsjahr 2014 an die Banken herausgegeben. Dies soll dazu beitragen, die Sicherheit und Solidität des Bankensystems im Euroraum zu stärken. Ferner hat die EZB die Banken darüber informiert, dass sie deren Politik bezüglich der variablen Vergütung in den kommenden Monaten einer eingehenden Prüfung unterziehen wird.

Die Dividendenempfehlungen schließen an die vor Kurzem abgeschlossene umfassende Bewertung der Bilanzen der größten Banken an, deren Ziel es war, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Bankensektor zu stärken. Sie stehen im Kontext eines schwierigen gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Umfelds, das die Profitabilität der Banken unter Druck bringt und ihnen den Aufbau von Eigenkapitalpolstern erschwert.

Danièle Nouy, die Vorsitzende des bei der EZB angesiedelten Aufsichtsgremiums, äußerte sich hierzu wie folgt: „Die Banken sollten bei ihrer Dividendenpolitik von konservativen und vorsichtigen Annahmen ausgehen, damit sie auch nach der Ausschüttung einer Dividende die derzeitigen Eigenkapitalanforderungen umfassend erfüllen und sich dafür rüsten können, noch strengeren Standards gerecht zu werden.“

Die EZB hat die bedeutenden Banken direkt angeschrieben und konkrete Empfehlungen formuliert, was die Dividendenzahlung im Jahr 2015 für das Geschäftsjahr 2014 betrifft. Sie hat zudem die nationalen Aufsichtsbehörden ersucht, entsprechende Empfehlungen auch gegenüber den weniger bedeutenden Banken auszusprechen, für deren direkte Beaufsichtigung sie zuständig sind.

Die Banken müssen bereits jetzt eine bestimmte Kapitalausstattung gemäß der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) vorweisen. Gleichzeitig müssen sie sich für eine rechtzeitige und vollständige Umsetzung der CRD IV (nach einer Übergangsphase) bis 1. Januar 2019 rüsten.

Die EZB verfolgt deshalb einen risikobasierten Ansatz und unterscheidet zwischen drei Kategorien von Banken.

  • Banken, die sowohl die Kapitalanforderungen zum 31. Dezember 2014 erfüllen als auch die zum Januar 2019 geforderten Eigenkapitalquoten bereits in voller Höhe erreichen, sollten eine konservative Dividendenpolitik verfolgen, damit sie auch im Fall einer Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen weiterhin allen Anforderungen genügen.

  • Banken, die die Kapitalanforderungen zum 31. Dezember 2014 bereits erfüllen, aber noch nicht die zum Januar 2019 geforderten Eigenkapitalquoten aufweisen, sollten ebenfalls konservative Annahmen zugrunde legen. Bei der Festlegung der Dividende ist darauf zu achten, dass der schrittweise Kapitalaufbau gesichert ist, damit die geforderten Quoten in voller Höhe erreicht werden.

  • Banken, bei denen im Zuge der 2014 durchgeführten umfassenden Bewertung eine Kapitallücke oder ein Verstoß gegen die Eigenkapitalvorschriften festgestellt wurde, sollten grundsätzlich keine Dividende ausschütten.

Banken, deren Dividendenpolitik nicht der Empfehlung der EZB entspricht, müssen zusätzliche Informationen bereitstellen und ihre Gründe ausführlich erläutern. Sie müssen der EZB zudem darlegen, wie sie die geforderten Eigenkapitalquoten vollständig erreichen wollen. Die bei der EZB angesiedelte Bankenaufsicht wird diese Informationen bewerten und bei Bedarf im Einzelfall Beschlüsse im Rahmen ihres aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses („SREP-Beschluss“) fassen.

Unabhängig davon hat die EZB den Banken mitgeteilt, dass sie deren Politik in Bezug auf die variable Vergütung genau überprüfen wird. Bei ihrer Bewertung wird sie die Kapitalsituation der Banken berücksichtigen, denn die variable Vergütung sollte der Fähigkeit einer Bank entsprechen, für den Erhalt einer soliden Eigenmittelausstattung zu sorgen.

Medienanfragen sind an Frau Uta Harnischfeger unter +49 69 1344 6321 zu richten.

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Europäische Zentralbank

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