- PRESSEMITTEILUNG
EZB veröffentlicht Verordnung über Aufsichtsgebühren
-
Verordnung über Aufsichtsgebühren legt fest, wie die EZB ihre Ausgaben für die Aufsicht über den Bankensektor im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus deckt
-
EZB übernimmt am 4. November 2014 vollumfänglich ihre aufsichtlichen Aufgaben
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute ihre Verordnung über Aufsichtsgebühren veröffentlicht. Diese ist vom EZB-Rat nach einer öffentlichen Konsultation mit öffentlicher Anhörung gebilligt worden. Am 4. November 2014 übernimmt die EZB im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism ‒ SSM) die Aufsicht über Banken. Die Verordnung legt die Modalitäten fest, nach denen die EZB eine jährliche Aufsichtsgebühr erhebt, um die Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer neuen Rolle zu decken.
In die Verordnung eingeflossen sind Anmerkungen, die Interessenträger im Lauf der öffentlichen Konsultation vorgebracht haben. Diese Äußerungen sind zusammen mit einer Feedback-Erklärung und der EZB-Verordnung über Aufsichtsgebühren auch auf der Website der EZB veröffentlicht worden.
Gemäß der EU-Verordnung über den SSM (SSM-Verordnung) ist die EZB verpflichtet, von allen beaufsichtigten Banken eine jährliche Aufsichtsgebühr zu erheben, um ihre Ausgaben für die Aufsicht zu decken.
Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten.
Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
- Sonnemannstraße 20
- 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
- +49 69 1344 7455
- media@ecb.europa.eu
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.
Ansprechpartner für Medienvertreter