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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB setzt Aufsichtsgebühren für 2019 auf 576 Mio € fest

30. April 2019

  • Gebühren setzen sich aus den erwarteten Aufsichtskosten in Höhe von 559 Mio € und einem Fehlbetrag von 15,3 Mio € aus dem Vorjahr zusammen
  • Anstieg der Gebühren für 2019 ist hauptsächlich auf die größere Anzahl beaufsichtigter Banken vor dem Hintergrund des Brexit zurückzuführen
  • Kosten für reguläre Aufsichtsaufgaben stabil

Die Europäische Zentralbank (EZB) schätzt die Ausgaben für die Bankenaufsicht im Jahr 2019 auf 559 Mio €. Der Gesamtbetrag der Gebühren beträgt allerdings 576 Mio €. Grund hierfür sind ein aus dem Jahr 2018 vorgetragener Fehlbetrag in Höhe von 15,3 Mio € und Anpassungen der Gebühren für einzelne Banken in Höhe von 1,7 Mio €, die auf Änderungen der Bankenstruktur zurückgehen.

91 % der Gebühren entfallen auf Banken, die der direkten Aufsicht der EZB unterliegen, die verbleibenden 9 % auf Banken, die indirekt von der EZB beaufsichtigt werden.

Der Anstieg der geschätzten Kosten (von 502,5 Mio € für 2018 auf 559,0 Mio € für 2019) ist vor allem auf eine höhere Mitarbeiterzahl für Banken zurückzuführen, die wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) ihren Standort verlagern oder größer werden, sowie entsprechende vorbereitende Bewertungstätigkeiten. Außerdem führt die EZB vor dem Hintergrund von Verhandlungen über eine enge Zusammenarbeit mit Bulgarien derzeit eine umfassende Bewertung von sechs bulgarischen Banken durch. Zusätzliche Kosten werden darüber hinaus durch die Umstrukturierung des Genossenschaftsbankensektors in Italien verursacht.

Der geschätzte Gesamtbetrag der Gebühren für 2019 liegt mit 576 Mio € deutlich über der Schätzung für 2018 (474,8 Mio €). Grund hierfür ist, dass die Rechnungstellung im Voraus auf Basis von Kostenschätzungen erfolgt. In den vergangenen Jahren hatte die EZB-Bankenaufsicht Überschüsse aus den Vorjahren vorgetragen (was den Gesamtbetrag der Gebühren reduzierte). 2018 wurde dagegen mit einem Fehlbetrag von 15,3 Mio € abgeschlossen, der in der Gebührenschätzung für 2019 berücksichtigt wird.

Weitere Einzelheiten zum Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

Der Gebührenbescheid geht den Banken im Oktober 2019 zu. Es findet derzeit ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Aufsichtsgebührenrahmen statt, das unter anderem eine Änderung von der Rechnungstellung im Voraus zu einer nachträglichen Rechnungstellung umfasst.

Medienanfragen sind an Frau Susanne Pihs-Lang zu richten (Tel. +49 69 1344 3586).

Anmerkung:

  • Die Gebühren für die einzelnen Banken werden anhand ihrer Bedeutung und ihres Risikoprofils bestimmt, wobei die von allen beaufsichtigten Banken zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres gemeldeten jährlichen Gebührenfaktoren herangezogen werden. Die Aufsichtsgebühr wird auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb der am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) teilnehmenden Mitgliedstaaten berechnet. Sie setzt sich aus einer von allen Banken zu zahlenden Mindestgebührenkomponente, die sich auf 10 % des zu deckenden Betrags beläuft, und einer variablen Komponente für die Aufteilung der übrigen 90 % der Kosten zusammen. Bei den kleinsten bedeutenden Banken mit Gesamtaktiva von höchstens 10 Mrd € halbiert sich die Mindestgebührenkomponente.
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