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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB setzt Gesamtbetrag der Aufsichtsgebühren für 2018 auf 474,8 Mio € fest

30. April 2018
  • Gesamtausgaben im Bereich der Aufsicht werden für 2018 auf 502,5 Mio € geschätzt, 27,7 Mio € hiervon können durch einen 2017 nicht genutzten Überschuss gedeckt werden
  • Ausgabenanstieg umfasst Kosten im Zusammenhang mit dem Brexit und den alle zwei Jahre stattfindenden Stresstests
  • Aktuelle Überprüfung interner Modelle durch die EZB weiterhin eine bedeutende Komponente

Auf der Grundlage von Schätzungen hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Gebühren für die Aufsicht über das Bankensystem im Jahr 2018 auf 474,8 Mio € festgesetzt. Zusammen mit einem Überschuss von 27,7 Mio € aus dem Vorjahr deckt dieser Betrag die erwarteten Gesamtausgaben für die Aufsicht im laufenden Jahr in Höhe von 502,5 Mio €.

Rund 90 % der Gebühren entfallen auf bedeutende Banken, die verbleibenden 10 % auf weniger bedeutende Banken.

Der diesjährige Betrag liegt über der Schätzung für 2017 (die sich nach Berücksichtigung eines nicht genutzten Überschusses aus dem Jahr 2016 in Höhe von 41,1 Mio € auf 425 Mio € belief). Dies ist sowohl auf externe als auch interne Faktoren und andere Aufsichtsprioritäten zurückzuführen, die von der EZB für 2018 festgelegt wurden. Zu den Faktoren zählen der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) sowie die Kosten für die Beteiligung der EZB an den Stresstests der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), denen die bedeutenden Banken – dem zweijährigen Turnus entsprechend – 2018 unterzogen werden. Das für die laufende mehrjährige gezielte Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of Internal Models – TRIM) für das Jahr 2018 vorgesehene Budget bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Weitere Einzelheiten zu den Komponenten des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

Die Gebühren für die einzelnen Banken werden anhand der Bedeutung und des Risikoprofils jedes Instituts bestimmt, wobei die von allen beaufsichtigten Banken zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres gemeldeten jährlichen Gebührenfaktoren herangezogen werden. Die Aufsichtsgebühr wird auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb der am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) teilnehmenden Mitgliedstaaten festgesetzt. Sie setzt sich aus einer Mindestgebührenkomponente für alle Banken, die sich auf 10 % des zu deckenden Betrags beläuft, und einer variablen Komponente für die Aufteilung der übrigen 90 % der Kosten zusammen. Bei den kleinsten bedeutenden Instituten mit Gesamtaktiva von weniger als 10 Mrd € wird die Mindestgebührenkomponente halbiert.

Der Gebührenbescheid geht den Banken im Oktober 2018 zu.

Medienanfragen sind an Frau Uta Harnischfeger unter +49 69 1344 6321 zu richten.

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Europäische Zentralbank

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