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  • PRESSEMITTEILUNG

Banken im Euroraum verzeichnen Fortschritte bei der Einführung des Rechnungslegungsstandards IFRS 9

24. November 2017
  • Thematische Überprüfung der Einführung des IFRS 9 untersucht Stand der Umsetzung bei den Banken im Euroraum
  • Ergebnis der thematischen Überprüfung wurde im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) 2017 berücksichtigt
  • Beurteilung gibt Überblick über die wichtigsten Schlussfolgerungen und aufsichtlichen Erwartungen im Zusammenhang mit der Einführung des IFRS 9

Die Banken im Euro-Währungsgebiet arbeiten unter Hochdruck an der Umsetzung eines neuen Rechnungslegungsstandards, der in der Folge der Finanzkrise eingeführt wurde. Gemäß dem Internationalen Rechnungslegungsstandard (International Financial Reporting Standard – IFRS) 9, der am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, sind Kreditverluste von den Finanzinstituten früher zu erfassen als bislang vorgeschrieben. Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht heute die Ergebnisse einer thematischen Überprüfung zu IFRS 9, bei der als Teil ihrer Aufsichtsprioritäten der Vorbereitungsstand der Institute auf die Einführung des neuen Rechnungslegungsstandards beurteilt wurde. Der Bericht enthält unter anderem die wichtigsten Erwartungen der Aufsicht für die weitere Umsetzung und Anwendung des IFRS 9.

Die Internationalen Rechnungslegungsstandards werden vom International Accounting Standards Board herausgegeben. Die aufsichtlichen Erwartungen, die in der thematischen Überprüfung der EZB Berücksichtigung fanden, stehen im Einklang mit den internationalen Best Practices und den aufsichtlichen Vorgaben des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde.

Die vom Einheitlichen Aufsichtsmechanismus durchgeführte thematische Überprüfung trug Anfang 2017 dazu bei, dass Banken identifiziert werden konnten, bei denen es zu starken Verzögerungen bei der Umsetzung kam. Bedeutende Institute, die im ersten Quartal 2017 hinter dem Vorbereitungsstand ihrer Wettbewerber zurückblieben, wurden von der Aufsicht entsprechend informiert und konnten davon überzeugt werden, ihre Anstrengungen zu forcieren, was unter anderem in einer verstärkten Bereitstellung von Ressourcen für dieses Projekt mündete. Die Ergebnisse der thematischen Überprüfung flossen im Fall bedeutender Institute als Teil der Beurteilungskomponente Governance und Risikomanagement in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) 2017 ein. Im Fall weniger bedeutender Institute werden die Ergebnisse der Überprüfung von den nationalen zuständigen Behörden berücksichtigt, die für die direkte Aufsicht über diese Institute verantwortlich sind.

Auf Grundlage der Angaben der direkt von der EZB beaufsichtigten Banken, die im ersten Quartal 2017 besser auf die Einführung des IFRS 9 vorbereitet waren (und daher die zuverlässigsten Daten lieferten), wird der durchschnittliche negative Effekt auf die aufsichtsrechtliche Quote des harten Kernkapitals (Common Equity Tier 1 – CET1) nach vollständiger Umsetzung des IFRS 9 auf 40 Basispunkte geschätzt. Auf Basis der Angaben der weniger bedeutenden Institute, die im ersten Quartal 2017 einen besseren Vorbereitungsstand aufwiesen, wird der durchschnittliche negative Effekt auf die aufsichtsrechtliche CET1-Quote nach vollständiger Umsetzung des IFRS 9 auf 59 Basispunkte geschätzt.

Die thematische Überprüfung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer einheitlichen Umsetzung des IFRS 9 durch die Banken des Euroraums. Der Bericht ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten.

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