- PRESSEMITTEILUNG
Beginn der öffentlichen Konsultation zum Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten
- Die EZB veröffentlicht im Rahmen des Konsultationsverfahrens ihren Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten (Non-Performing Loans – NPL)
- Die Konsultationsphase beginnt heute und endet am 15. November; sie umfasst eine öffentliche Anhörung, die am 7. November stattfindet.
- Die EZB veröffentlicht zudem eine erste Bestandsaufnahme der nationalen Verfahren in Bezug auf NPL.
Die Europäische Zentralbank (EZB) leitet heute eine öffentliche Konsultation zum Leitfaden für Banken zum Umgang mit notleidenden Krediten ein. Der NPL-Leitfaden für Banken kann auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Die Öffentlichkeit kann von nun an bis zum 15. November 2016 Kommentare abgeben.
Der NPL-Leitfaden behandelt die wesentlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Strategie, der Governance und den Verfahren, die für eine erfolgreiche Abwicklung von NPL wichtig sind. Er enthält Empfehlungen für Banken und eine Reihe von Best Practices, die die EZB-Bankenaufsicht ermittelt hat und die künftig die aufsichtlichen Erwartungen der EZB darstellen werden.
Im Leitfaden wird empfohlen, dass Banken mit einem hohen Bestand an NPL im Einklang mit ihrem Geschäftsplan und ihrem Risikomanagementsystem klar darlegen, wie sie ihren NPL-Bestand wirksam verwalten und letztlich verringern werden, und zwar zeitnah sowie auf glaubwürdige und praktikable Weise. Im Rahmen dieser Strategie sollten quantitative Ziele für die einzelnen Portfolios festgelegt und ein ausführlicher Umsetzungsplan erstellt werden. Die Banken werden aufgefordert, geeignete Governance- und Durchführungsstrukturen einzurichten, um NPL effektiv abwickeln zu können. Dazu sollten die Mitglieder der Geschäftsleitung der Bank eng eingebunden, spezialisierte Abwicklungseinheiten eingerichtet und klare Grundsätze für die Abwicklung von NPL festgelegt werden.
Der Leitfaden legt kurz- und langfristige Möglichkeiten für tragfähige Forbearance-Lösungen dar, mit denen Schuldner in die Lage versetzt werden sollen, ihre Kredite langfristig zurückzuzahlen. Er dient Banken als Orientierungshilfe bei der Berechnung von Wertminderungen und Abschreibungen gemäß internationalen Empfehlungen und enthält die Maßnahmen, Verfahren und Offenlegungen, die Banken bei der Bewertung von unbeweglichem Vermögen anwenden sollten, das als Sicherheit für NPL gehalten wird.
Im Rahmen des regelmäßigen aufsichtlichen Dialogs werden die Aufseher auf Grundlage des Leitfadens die Behandlung von NPL in den Banken beurteilen. Das Vorgehen gegen den hohen Bestand an NPL in einigen Banken und Ländern des Euroraums ist ein Prozess, der mit der umfassenden Bewertung (Comprehensive Assessment – CA) im Jahr 2014 begonnen hat. Bei dieser Prüfung wurden die Bankenaktiva erstmals nach dem gleichen Maßstab bewertet; dies führte zu einem angemesseneren Wertberichtigungsniveau und schaffte eine solide Ausgangsbasis für den weiteren Umgang der Aufseher mit dem Thema. Der Leitfaden knüpft an diesen Prozess an, um den Bestand an NPL zu verringern. Dabei wird anerkannt, dass es einige Zeit dauern wird, bis die Bestände an NPL auf ein akzeptables Niveau zurückgeführt sein werden. Gleichzeitig richtet sich das Augenmerk allmählich verstärkt auf die zeitnahe Vornahme von Wertberichtigungen und Abschreibungen.
Darüber hinaus hat die EZB zusammen mit acht nationalen Aufsichtsbehörden eine Bestandsaufnahme der nationalen Aufsichtsverfahren und rechtlichen Vorschriften in Bezug auf NPL durchgeführt. Während einige Länder proaktive und koordinierte aufsichtliche, gerichtliche und sonstige Maßnahmen ergriffen haben, konnten andere ihren Rechts- und Justizrahmen verbessern, um die zeitnahe Abwicklung von NPL zu erleichtern.
Die Konsultation zum Leitfaden beginnt heute und endet am 15. November. Die einschlägigen Unterlagen – der Leitfaden für Banken, eine Präsentation zum Leitfaden und der Bericht über die Bestandsaufnahme – können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.
Nach Einführung des Leitfadens wird erwartet, dass die Banken ihn nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und mit der gebotenen Dringlichkeit anwenden, und zwar in Abhängigkeit davon, wie groß und gravierend ihr Problem ist. Der Leitfaden wird nach dem Konsultationsprozess fertiggestellt, und das endgültige Dokument wird in den kommenden Monaten veröffentlicht.
Im Rahmen der Konsultation wird die EZB am 7. November 2016 um 15:00 Uhr MEZ an ihrem Sitz in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung durchführen. Die Anhörung kann als Webcast auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht mitverfolgt werden. Dort finden sich auch Informationen zur Anmeldung für die öffentliche Anhörung sowie darüber, wie Kommentare einzureichen sind. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation wird die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit den jeweiligen Antworten sowie einer Bewertung veröffentlichen.
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