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Einleitende Bemerkungen anlässlich der Pressekonferenz zum EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2016

Danièle Nouy, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB, und Sabine Lautenschläger, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB,
Frankfurt am Main, 27. März 2017

Danièle Nouy, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

es ist unglaublich, wie schnell die Zeit vergeht. Vor gerade einmal fünf Jahren, im Juni 2012, haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU darauf geeinigt, die Bankenaufsicht von der nationalen auf die europäische Ebene zu übertragen. Und nun befindet sich die europäische Bankenaufsicht bereits in ihrem dritten Jahr.

Zu den wichtigsten Themen, mit denen wir uns 2016 befassten, zählten notleidende Kredite (Non-performing Loans), kurz: NPL. Dieses Thema wird noch einige Zeit höchste Priorität haben. Erfreulich ist, dass die NPL-Bestände im Euroraum zwischen dem dritten Quartal 2015 und dem dritten Quartal 2016 um 54 Mrd EUR auf 921 Mrd EUR gesunken sind. Dadurch ist die NPL-Quote von 7,3 % auf 6,5 % zurückgegangen. Doch in einigen Mitgliedstaaten stellen NPL nach wie vor ein gewaltiges Problem dar. Sie schmälern die Profitabilität der Banken und beschränken ihren Spielraum zur Finanzierung der Wirtschaft.

Erst vor einer Woche haben wir einen Leitfaden für Banken zum Umgang mit NPL veröffentlicht. Banken müssen eine klare Strategie für den NPL-Abbau mit ebenso ehrgeizigen wie realistischen Zielen ausarbeiten und entsprechende Strukturen für die Governance und Implementierung einrichten. Der Leitfaden wird dafür sorgen, dass die Banken einen einheitlichen und wirksamen Ansatz für den Abbau ihrer NPL-Bestände verfolgen.

Doch sind nicht nur die Banken und Aufsichtsbehörden zum Handeln aufgerufen. In einigen Ländern stehen die rechtlichen und justiziellen Rahmenbedingungen einer zügigen NPL-Abwicklung im Wege. Auch die nationalen Gesetzgeber sollten daher tätig werden. Auf der Grundlage unserer Bestandsaufnahme zu nationalen Verfahren könnten sie die Effizienz ihrer Justizsysteme erhöhen, schnelle außergerichtliche Verfahren einrichten, den Zugriff auf Sicherheiten erleichtern und fiskalpolitische Anreize angleichen.

Ein weiteres Großprojekt, das wir in Angriff genommen haben, ist die gezielte Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of Internal Models), kurz: TRIM. Nicht wenige Banken ermitteln den Risikogehalt ihrer Aktiva anhand von internen Modellen. Risikogewichtete Aktiva dienen wiederum als Grundlage für die Berechnung von Kapitalanforderungen. Aus diesem Grund sind interne Modelle aus Sicht der Bankenaufsicht von hoher Relevanz.

Im Laufe der Jahre haben die Banken ihre Modelle immer komplexer gestaltet, um ihre Risiken so präzise wie möglich abzubilden. Doch mit zunehmender Komplexität steigt auch die Anfälligkeit der internen Modelle für Fehler oder gar Manipulationen.

Dank ihrer Risikosensitivität sind Modelle gute Steuerungsinstrumente. Doch sollten die Ergebnisse auch konsistent und vergleichbar sein. Mit TRIM wird beurteilt, wie stabil und verlässlich die internen Modelle der Banken tatsächlich sind. Letztlich soll sichergestellt werden, dass sich die Berechnung der risikogewichteten Aktiva nach den tatsächlichen Risiken richtet und nicht danach, welche Modellierung gewählt wird.

Ganz sicher wollen wir damit nicht erreichen, dass risikogewichtete Aktiva auf breiter Front ansteigen. Bei einigen Instituten könnte dies jedoch der Fall sein. Unter dem Strich wird die Solidität und damit Glaubwürdigkeit interner Modelle durch TRIM verbessert werden. Zudem wird TRIM dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Banken im Euroraum zu vereinheitlichen und zugleich die Stabilität des Bankensektors zu erhöhen.

Im Bankwesen geht es nicht nur um Stabilität, sondern auch um Profitabilität. Aber die Gewinne der Banken im Euroraum lassen zu wünschen übrig: Viele von ihnen erwirtschaften nicht einmal ihre Kapitalkosten. Das bereitet nicht nur den Banken und den Investoren, sondern auch uns Aufsehern Sorge. Letztlich sind Stabilität und Profitabilität untrennbar miteinander verbunden.

Aus diesem Grund sind die Profitabilität der Banken und ihre Geschäftsmodelle seit geraumer Zeit ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Natürlich machen wir den Banken keine Vorgaben, wie ihre Geschäftsmodelle aussehen sollten. Wir stellen vielmehr die Tragfähigkeit ihrer Geschäftsmodelle auf den Prüfstand und beobachten sie sehr genau. Dabei stellen wir fest, dass es durchaus profitable Banken gibt. Worin liegt ihr Geheimnis? Nun, eine Gemeinsamkeit dieser Banken liegt in der soliden Kostenstruktur. Das könnte ein Hinweis für andere Banken sein.

Aber es geht nicht nur um Kosten. Banken stehen gegenwärtig zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Das Thema NPL habe ich bereits erwähnt. Daneben ließen sich noch die politische Unsicherheit, das verhaltene Wachstum, das schwierige Zinsumfeld, strengere Auflagen und neue Wettbewerber anführen. Die Welt ist im Wandel, und die Banken sollten sich diesem Wandel stellen: Sie müssen ihre Geschäftsmodelle anpassen, um wieder Gewinne zu erwirtschaften.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass der Bankensektor in einigen Ländern noch stark fragmentiert ist. Daraus ergeben sich Überkapazitäten, die mit hohem Wettbewerbsdruck und niedrigen Gewinnen einhergehen. Angesichts dessen könnte man davon ausgehen, dass einige Banken aus dem Markt gedrängt werden. Meines Erachtens spricht dies eindeutig für eine Konsolidierung, zum Beispiel durch Fusionen und Übernahmen. Aber bislang hielten sich Fusionen und Übernahmen in Grenzen, und wenn, dann wurden sie zwischen Instituten aus demselben Land vollzogen und nicht grenzüberschreitend innerhalb des Euroraums.

Hier kommt die Bankenunion ins Spiel. Ziel der Bankenunion ist es, die Grundlage für einen wahrhaft europäischen Bankenmarkt zu legen, in dem es auch zu grenzüberschreitenden Fusionen käme. Banken würden sich stärker auf Europa ausrichten, ihre Dienstleistungen im gesamten Euro-Währungsgebiet anbieten und von einem größeren Markt profitieren. Gleichzeitig könnten Kunden aus einem breiteren Spektrum an Banken auswählen, die allesamt nach denselben hohen Standards beaufsichtigt werden. Das ist unsere Zukunftsvision.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Sabine Lautenschläger, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

es ist Aufgabe der europäischen Bankenaufsicht, die Banken widerstandsfähig zu machen. Die europäische Bankenaufsicht trägt damit zur Sicherheit und Solidität des europäischen Bankensektors bei: eines Bankensektors, der ein verlässlicher Partner der Wirtschaft sein kann.

Doch um diese Aufgabe zu erfüllen, bedarf es einer soliden regulatorischen Grundlage. Seit der Krise haben die politischen Entscheidungsträger die regulatorischen Rahmenbedingungen verstärkt und wenn nötig geändert. Dank dieser Reformen können die Aufsichtsbehörden weltweit ihrer Aufgabe besser gerecht werden.

Auch die Banken können dadurch bessere Arbeit leisten. Denn letztlich können nur Banken mit einer starken Kapitaldecke und guter Governance eine zuverlässige Kreditversorgung der Wirtschaft sicherstellen. Nur stabile Banken können langfristig Wachstum und Wohlstand finanzieren. Deshalb brauchen wir Regulierung, und zwar Regulierung, die auf globalen Standards basiert.

Letzteres ist in meinen Augen entscheidend. Es zählt zu den Lehren, die wir aus der Krise gezogen haben und uns stets vergegenwärtigen sollten: Zur Gewährleistung von Stabilität brauchen wir einen globalen Regulierungsrahmen. Deshalb ist das Basler Rahmenwerk so wichtig. Und deshalb müssen wir die Basel-III-Reformen so bald wie möglich zum Abschluss bringen.

Für viele Probleme wurden bereits Lösungen vorgelegt. Letztlich kann Basel III nur als Gesamtpaket verabschiedet werden – doch der Basler Ausschuss steht kurz vor einer Einigung. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Zusage der G20, das Basel-III-Rahmenwerk abzuschließen.

Richten wir unseren Blick von der globalen Ebene auf die europäische: Wir begrüßen die aktuelle Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens sehr. Die Europäische Kommission hat Vorschläge zur Anpassung und Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften vorgelegt.

Die EZB wird dazu im Mai eine Stellungnahme veröffentlichen. Nach meiner Ansicht enthalten die Vorschläge viel Gutes:

Erstens stehen sie in Einklang mit dem globalen Ansatz, denn sie setzen einige der globalen Regeln wie die Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio) in Unionsrecht um.

Zweitens unterstützen sie die Bankenunion, da sie für grenzüberschreitende Bankengruppen in der EU Ausnahmen hinsichtlich der Liquiditäts- und Kapitalanforderungen vorsehen.

Und drittens stärken sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, indem sie versuchen, kleinere Banken von einigen regulatorischen Auflagen zu entlasten.

Über einige Punkte muss man sich möglicherweise noch weiter Gedanken machen.

Erstens müssen die Aufsichtsbehörden in der Lage sein, schnell und flexibel, auf der Grundlage ihrer Erfahrung und Einschätzung zu handeln. Einige der Vorschläge zielen jedoch darauf ab, der aufsichtlichen Tätigkeit enge Grenzen zu setzen. Dies würde unsere Möglichkeiten einschränken, unsere Maßnahmen an die schnelllebige Finanzbranche anzupassen – eine Branche, die stets versucht, das beste Geschäft zu machen und jede Gelegenheiten nutzt, um regulatorische Lücken auszunutzen – Regeln, die gar nicht so schnell angepasst werden können, wie Banken ihre Grenzen testen.

Zum anderen gibt es bei der Harmonisierung der Regeln durchaus noch Spielraum – beispielsweise im Hinblick auf die nationalen Optionen und Ermessensspielräume.

Meine Damen und Herren, wir haben über die Bankenaufsicht gesprochen, und wir haben über Regulierung gesprochen. Nun möchte ich noch auf ein letztes Thema eingehen: den Brexit. In den vergangenen Wochen haben Danièle und ich mehrfach in der Öffentlichkeit über den Brexit gesprochen und dargelegt, wie unser diesbezüglicher Ansatz sowie unsere Erwartungen an die Banken aussehen. Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte kurz zusammenfassen.

Die EU und das Vereinigte Königreich haben die Verhandlungen zwar noch nicht aufgenommen, doch sowohl die Banken als auch die Aufseher müssen sich auf alle möglichen Szenarien vorbereiten. Für die Banken geht es vor allem um den Marktzugang.

Viele Banken aus dem Vereinigten Königreich profitieren vom EU-Pass, der ihnen Zugang zum Binnenmarkt verschafft. Mit dem EU-Pass können die Banken Geschäfte im gesamten Binnenmarkt betreiben, solange sie in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind. Im Falle eines „harten“ Brexits würden sie diesen EU-Pass wohl verlieren und müssten sich nach einem anderen Eingangstor für Geschäfte auf dem Binnenmarkt umschauen.

Am nahe liegendsten wäre die Option, in einem Mitgliedstaat der EU eine Banklizenz zu erwerben und so den EU-Pass wiederzubekommen. Innerhalb des Euroraums erteilt die EZB diese Lizenzen. Und um es ganz deutlich zu sagen: Wir werden diese Lizenzen nur an gut geführte Banken mit einer starken Kapitaldecke erteilen.

Briefkastenfirmen werden wir nicht akzeptieren. Jedes neu niedergelassene Unternehmen muss ein adäquates lokales Risikomanagement betreiben, am jeweiligen Standort hinreichend Personal beschäftigen und operativ unabhängig ist. Damit die Banken unsere Anforderungen erfüllen können, werden wir bankspezifische Übergangszeiträume gewähren und dabei die geschäftlichen Aktivitäten und das Risikoprofil der einzelnen Banken berücksichtigen.

Hinsichtlich der Ausnutzung regulatorischer Lücken und Aufsichtsarbitrage werden wir sehr wachsam sein, und bei einem Abwärtswettlauf werden wir nicht mitmachen. Deshalb werden wir genau darauf achten, wie Bankengruppen ihre Gesellschaften im Euroraum strukturieren.

Einige Banken werden eine komplexe und breit diversifizierte Struktur anstreben, entsprechend dem Spektrum an Geschäften, die sie im Euroraum betreiben möchten.

Viele Banken werden möglicherweise die Niederlassung bedeutender oder weniger bedeutender Institute anvisieren oder die Expansion bereits bestehender Institute anstreben. Diese Banken würden entweder direkt von der EZB oder von den nationalen zuständigen Behörden nach dem gemeinsamen europäischen Aufsichtsansatz der EZB beaufsichtigt.

Manche Banken könnten auch in Betracht ziehen, einen Teil ihres Geschäfts über eine Zweigstelle in einem Drittland zu betreiben. Diese Zweigstellen in Drittländern unterliegen zwar der Bankenaufsicht, allerdings auf nationaler Ebene und gemäß nationalen Standards. Und diese können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Einige nationale Aufsichtsbehörden beispielsweise verpflichten Zweigstellen in Drittstaaten, selbst Eigenkapital und Liquidität vorzuhalten, andere wiederum verlangen dies nicht.

All dies widerspricht dem Konzept gleicher Wettbewerbsbedingungen im Euroraum und lädt Banken geradezu dazu ein, regulatorische Lücken auszunutzen oder Aufsichtsarbitrage zu betreiben. Doch besteht durchaus noch die Möglichkeit, dass dieses Thema im Rahmen der gerade erwähnten Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens angegangen wird.

Der Brexit wird erhebliche Veränderungen mit sich bringen, so viel ist sicher. Doch eines wird bleiben: Die Finanzsektoren des Vereinigten Königreichs und der EU werden auch weiterhin eng miteinander verknüpft sein.

Meine Damen und Herren, wie das Ergebnis der Verhandlungen auch aussehen mag – wir sind vorbereitet, und die Banken sollten dies auch sein. Und ich möchte nochmals betonen: Wir, die Bankenaufsicht, werden bei einem Abwärtswettlauf nicht mitmachen. Ein stabiler Bankensektor liegt schließlich in unser aller Interesse – sowohl dies- als auch jenseits des Ärmelkanals.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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