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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB lässt Kapitalanforderungen und -empfehlungen für Banken unverändert und erhöht Transparenz

28. Januar 2020

  • SREP-Anforderungen und -Empfehlungen für CET1-Kapital 2019 mit 10,6 % insgesamt unverändert gegenüber 2018
  • EZB sorgt für mehr Transparenz durch Veröffentlichung bankspezifischer Daten
  • Aufgrund geringer Rentabilität bleibt das Geschäftsmodellrisiko eine große Herausforderung
  • Weitere Anzeichen einer Verschlechterung bei der internen Governance

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute die Ergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) für 2019 veröffentlicht. Die SREP-Anforderungen und -Empfehlungen für das harte Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET1) blieben 2019 mit 10,6 % insgesamt unverändert auf dem gleichen Niveau wie 2018. Das CET1 ist das qualitativ hochwertigste Kapital einer Bank. Es besteht im Wesentlichen aus Stammkapital. Im Durchschnitt beliefen sich die Säule-2-Anforderungen, die von der Aufsicht für die einzelnen Banken festgelegt werden, auf 2,1 % und die unverbindlichen Säule-2-Empfehlungen auf 1,5 %, jeweils unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Beim SREP, der jährlich durchgeführt wird, prüft die Aufsicht die Risiken der Banken und legt anschließend zusätzlich zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital institutsspezifische Kapitalanforderungen und -empfehlungen für jede Bank fest.

Die EZB veröffentlicht dieses Jahr erstmals aggregierte Daten zum Geschäftsmodell und Informationen zu den Säule-2-Anfoderungen der einzelnen Banken, um die Transparenz zu erhöhen. In diesem SREP-Zyklus stimmten 108 Banken dieser Offenlegung zu oder hatten die Säule-2-Anforderungen bereits auf ihren eigenen Websites veröffentlicht.

„Mit dem Gesamtniveau der Kapitalausstattung der bedeutenden Institute, die von uns beaufsichtigt werden, sind wir weitgehend zufrieden“, so Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der EZB. „Bei unserer Bewertung wurden nach wie vor bestehende Probleme identifiziert, insbesondere in Bezug auf Geschäftsmodelle, interne Governance und operationelle Risiken der Banken. Hier werden wir den Fokus unserer aufsichtlichen Tätigkeit weiter schärfen.“

Die von den Behörden insgesamt geforderten CET1-Werte, einschließlich der systemischen und antizyklischen Puffer, die nicht von der EZB-Bankenaufsicht festgelegt werden, erhöhten sich um 20 Basispunkte auf 11,7 %. Ausschlaggebend hierfür waren ein Anstieg des antizyklischen Puffers und der systemischen Puffer um jeweils 10 Basispunkte.

Die meisten bedeutenden Institute wiesen CET1-Werte auf, die über die Gesamtkapitalanforderungen und -empfehlungen hinausgingen. Die CET1-Werte von sechs der 109 Banken, die am SREP-Zyklus 2019 teilnahmen, lagen unter der Säule-2-Empfehlung. Banken, die im Schlussquartal 2019 keine zufriedenstellenden Maßnahmen ergriffen hatten, wurden zu Korrekturmaßnahmen innerhalb eines klar vorgegebenen Zeitrahmens aufgefordert.

Beim SREP werden vier Kernelemente bewertet: die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells, die Angemessenheit von interner Governance und Risikomanagement, Kapitalrisiken (mit den Unterkategorien Kreditrisiko, Marktrisiko, Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch und operationelles Risiko) und Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken. Die Bewertung der Elemente ergibt für die einzelnen Banken einen für jedes Element spezifischen Scorewert von 1 bis 4 (wobei 1 das beste und 4 das schlechteste Ergebnis ist). Auf Basis dieser Einzelwerte wird im Einklang mit den SREP-Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) ein Gesamtscore von 1 bis 4 ermittelt.

Der Anteil der Banken mit einem Gesamtscore von 3 erhöhte sich von 38 % im Jahr 2018 auf 43 % im Jahr 2019. Der Anteil der Banken mit dem schlechtesten Scorewert von 4 sank unterdessen von 10 % auf 8 %. Der Prozentsatz der Banken mit einem Scorewert von 2 verringerte sich von 52 % auf 49 %. Keine der bedeutenden Bank erzielte einen Scorewert von 1.

In drei Bereichen war eine deutliche Verschlechterung der SREP-Ergebnisse festzustellen:

  • Eine Beurteilung der Geschäftsmodelle zeigte, dass die Erträge bei den meisten bedeutenden Instituten unter ihren Kapitalkosten liegen. Das beeinträchtigt ihre Fähigkeit zur Kapitalbildung und zur Ausgabe neuer Anteilsrechte. Aufgrund der Bedenken im Zusammenhang mit der geringen Rentabilität konzentriert sich die Aufsicht verstärkt auf die künftige Widerstandsfähigkeit der Banken und die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle.
  • Die interne Governance erweist sich als ein Bereich, der besonderer aufsichtlicher Aufmerksamkeit bedarf: die Scorewerte für die Governance verschlechterten sich in den letzten Jahren insgesamt. Drei von vier Banken (76 % gegenüber 67 % im Jahr 2018) erzielten einen Scorewert von 3. Nur 18 % der Banken erzielten einen Scorewert von 2, verglichen mit 25 % im Jahr 2018. Die Ergebnisse zeigen, dass die Leitungsorgane in einer großen Zahl von Fällen nicht effektiv sind und die internen Kontrollen schwach ausfallen.
  • Einige Banken wiesen darüber hinaus wesentliche Verluste aus, die in erster Linie auf Ereignisse im Zusammenhang mit dem Verhaltensrisiko zurückzuführen waren. Dies schlägt sich in einer wachsenden Zahl von Banken nieder, die in Bezug auf das operationelle Risiko einen Scorewert von 3 erhielten: 77 % gegenüber 63 % im Jahr 2018. Eine weitere zentrale Quelle des operationellen Risikos sind IT-/Cyberrisiken.

Als Reaktion auf die schlechteren Scorewerte wird die Aufsicht verstärkt die Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle prüfen und die Banken weiter dazu auffordern, dass sie die Effektivität ihrer Leitungsorgane verbessern und die internen Kontrollen und das Risikomanagement stärken.

Der aktuelle SREP-Zyklus zeigte, dass die Banken mit hohen Beständen an notleidenden Krediten (Non-Performing Loans – NPLs) weitgehend die Ziele im Zusammenhang mit der Bereinigung ihrer Bilanzen erfüllen. Diesen Banken wird empfohlen, auch künftig einen starken Fokus auf die fortgesetzte Verbesserung ihrer Kreditrisikoprofile zu legen.

Als die EZB vor fünf Jahren ihre Aufsichtsaufgaben übernahm, belief sich das NPL-Volumen bedeutender Institute auf rund 1 Billion € (eine NPL-Quote von 8 %). Bis Ende September 2019 verringerte es sich auf 543 Mrd € (d. h. auf eine NPL-Quote von 3,4 %).

Mit Blick auf die Liquiditätsrisiken lässt sich an den Gesamtergebnissen ablesen, dass die Banken eine solide Liquiditätsposition aufwiesen. 76 % der Banken erzielten in dieser Kategorie einen Scorewert von 2 (gegenüber 70 % im Jahr 2018), und nur bei vier Banken wurde ein Scorewert von 1 festgestellt (2018 noch bei 12 Banken). Viele bedeutende Institute haben ihre eigenen Ziele für die Refinanzierungspläne 2018 verfehlt, was auch mit geänderten Erwartungen hinsichtlich der monetären Bedingungen zusammenhängt.

Medienanfragen sind an Frau Uta Harnischfeger (Tel. +49 69 1344 6321) bzw. Herrn Andrea Zizola (Tel. +49 69 1344 6551) zu richten.

Anmerkung:

  • Der SREP-Bewertungszyklus 2019 basiert in der Regel auf Jahresendwerten für 2018. Die aus den SREP-Bewertungen 2019 resultierenden Beschlüsse gelten für 2020.
  • Bei Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischem Puffer und systemischen Puffern (zu Letzteren zählen Puffer für global systemrelevante Institute oder G-SRI und andere systemrelevante Institute oder A-SRI und Systemrisikopuffer) handelt es sich um rechtliche Anforderungen, die entweder in der Eigenkapitalrichtlinie der EU (Capital Requirements Directive – CRD IV) oder von den nationalen Behörden festgelegt wurden.
  • Die Kapitalanforderung aus dem SREP umfasst zwei Komponenten: Die Säule-2-Anforderung (Pillar 2 Requirement – P2R), von der Risiken erfasst werden, die in der Säule 1 unterschätzt wurden oder nicht abgedeckt sind, und die Säule-2-Empfehlung (Pillar 2 Guidance – P2G), die den Banken als Hinweis auf die Kapitalausstattung dient, bei der genug Kapital als Puffer für Stresssituationen vorhanden ist (insbesondere Stresssituationen wie das in den aufsichtlichen Stresstests bewertete adverse Szenario). Die Säule-2-Anforderungen sind verbindlich und können bei Verstößen unmittelbare rechtliche Konsequenzen für die Banken nach sich ziehen. Die Säule-2-Empfehlungen hingegen sind nicht verbindlich. Die EZB-Bankenaufsicht erwartet dennoch von den Banken, dass sie den Säule-2-Empfehlungen nachkommen.
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