Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach
  • PRESSEMITTEILUNG

EZB leitet Konsultation zu Leitfaden für Vor-Ort-Prüfungen und Überprüfungen interner Modelle ein

27. Juli 2017
  • Vor-Ort-Prüfungen stellen für die Bankenaufsicht ein wichtiges Instrument dar
  • Entwurf eines EZB-Leitfadens für Vor-Ort-Prüfungen für die Zwecke einer Konsultation veröffentlicht
  • Konsultation beginnt heute und endet am 15. September 2017

Die Europäische Zentralbank (EZB) leitet heute eine öffentliche Konsultation ein. Gegenstand der Konsultation ist der Entwurf eines Leitfadens für Vor-Ort-Prüfungen und Überprüfungen interner Modelle. Vor-Ort-Prüfungen stellen für die Bankenaufsicht weltweit ein wichtiges Instrument dar. Der Leitfaden wurde in enger Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) erarbeitet. Er soll Hintergrundinformationen dazu liefern, wie die EZB-Bankenaufsicht Vor-Ort-Prüfungen durchführt, und den Banken, die einer solchen Prüfung unterzogen werden, als Referenzdokument dienen.

Eine bei einer Bank durchgeführte Prüfung soll eine gründliche Analyse ihrer diversen Risiken, internen Kontrollsysteme, Geschäftsmodelle oder Ansätze bei der Unternehmensführung ermöglichen. Sie hat einen im Voraus festgelegten Umfang und Zeitrahmen und findet in den Geschäftsräumen der geprüften Bank oder eines mit ihr verbundenen Rechtssubjekts statt. Eine Prüfung sollte eng begleitend, jedoch unter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen und eine detaillierte Momentaufnahme der Situation einer bestimmten Bank, einschließlich einer zukunftsgerichteten Analyse, ergeben. Der Leitfaden bietet einen Überblick über den allgemeinen Rahmen für die Durchführung von Prüfungen, beschreibt die verschiedenen Prüfungsphasen und legt die jeweils von den Banken und den Prüfungsteams zu befolgenden Grundsätze fest.

Die Konsultation zu dem Dokument beginnt heute und endet am 15. September 2017. Die maßgeblichen Dokumente – die Entwurfsfassung des Leitfadens und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten – können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

Dort finden sich auch Informationen über Möglichkeiten zur Einreichung von Kommentaren. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation veröffentlicht die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung.

Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter
Whistleblowing