Einleitende Bemerkungen anlässlich der Jahrespressekonferenz zur Bankenaufsicht der EZB
Danièle Nouy, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB, und Sabine Lautenschläger, Mitglied des Direktoriums der EZB und stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB, Frankfurt am Main, 7. Februar 2018
Danièle Nouy, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB
Was erwartet die Banken und die Bankenaufseher im Jahr 2018? Diese Frage ist sehr interessant, aber schwer zu beantworten, es sei denn, man besitzt hellseherische Fähigkeiten. Zwei Dinge scheinen jedoch gewiss: Zum einen, dass die Banken weiterhin mit einigen Herausforderungen konfrontiert sind, und zum anderen, dass 2018 bestens dazu geeignet ist, diese Herausforderungen in Angriff zu nehmen.
Vier Gründe sprechen dafür:
- Erstens geht es dem Euroraum gut: Seine Wirtschaft wächst seit fast fünf Jahren, und alle Länder und Sektoren tragen zum Wachstum bei.
- Zweitens schreitet die Entwicklung im Technologiebereich voran, die Digitalisierung ist in aller Munde. Dadurch ergeben sich für Banken Möglichkeiten zur Einnahmensteigerung und Kostensenkung.
- Drittens wurde Basel III abgeschlossen, wodurch die Welt für Banken nun auch aus regulatorischer Sicht sicherer geworden ist. Wir müssen aber festhalten, dass die Umsetzung der Basel III-Reformen noch aussteht.
- Und viertens geht die europäische Bankenaufsicht in diesem Jahr in die vierte Runde. Die Aufbauphase ist somit eindeutig vorbei. Der Aufsichtsrahmen ist nun stabil und vorhersehbar; dies sollte den Banken die Arbeit etwas erleichtern.
Die Voraussetzungen sind also gut. Die Banken haben große Fortschritte gemacht und sind widerstandsfähiger geworden. Die CET1-Quote bedeutender Institute erhöhte sich zwischen dem Jahresende 2014 und dem dritten Quartal 2017, als die Quote 14,3 % betrug, um über 270 Basispunkte. Auch die Rentabilität nimmt zu, wenngleich von einem niedrigen Niveau ausgehend.
Es geht also voran, doch es muss noch mehr getan werden. Zwei Punkte sollten ganz oben auf der Aufgabenliste einiger Banken stehen: die Steigerung der Rentabilität und die Sanierung ihrer Bilanzen. Natürlich besteht zwischen beidem ein Zusammenhang.
Befassen wir uns zunächst mit dem weitreichenderen Thema – der Rentabilität. In diesem Bereich haben sich die europäischen Banken nur langsam an die Auswirkungen der Krise angepasst. Betrachten wir zum Vergleich die Situation in den Vereinigten Staaten: Die Gewinne der US-Banken brachen während der Krise zwar deutlicher ein, erholten sich aber auch schneller. Mit Blick auf die Eigenkapitalrendite ist bei den Banken im Euroraum generell eine Verbesserung festzustellen, es gibt jedoch weiterhin einige Banken mit sehr geringer Eigenkapitalrendite. Dies wirft die Frage auf, ob die betreffenden Institute mittel- bis langfristig in der Lage sind, ihre Eigenkapitalkosten zu decken.
Mangelnde Rentabilität ist in der Tat bedenklich, denn nur Banken mit ausreichenden Gewinnen können das Wirtschaftswachstum stützen und weiter Kapitalpuffer aufbauen. Allerdings sollten die günstigere wirtschaftliche Lage und der Wunsch, rasch höhere Gewinne zu erzielen, nicht dazu führen, dass sich die Institute auf eine Jagd nach Rendite begeben.
Eines steht fest: Banken müssen Wege finden, ihre Rentabilität zu steigern, ohne übermäßige Risiken einzugehen. Natürlich gibt es keine Pauschallösung. Jedes Institut hat seine eigene Geschichte und benötigt eine eigene Strategie. Eine Strategie zu haben, ist jedoch ein Muss. Bei einem Vergleich der erfolgreichen mit den weniger erfolgreichen Banken wird deutlich, wie wichtig die strategische Steuerung ist. Kurz gesagt: Das Management der Bank muss in der Lage sein, den Kurs hin zu den langfristigen Zielen der Bank vorzugeben. Dies beinhaltet auch effiziente Prozesse und gute Unternehmensführung. Banken, denen dies gelingt, sind im Schnitt rentabler.
Banken müssen unruhige Gewässer durchschiffen. Dabei müssen sie das Steuerrad fest in Händen halten, brauchen solide strategische Prozesse und eine starke Governance, also auch ein starkes Risikomanagement. In diesem Zusammenhang stellen wir bei den von uns untersuchten Banken eine Reihe von Problemen fest.
Unserer Erfahrung nach liegt in der Kreditbepreisung bzw. im Gestaltungsrahmen der Banken bei der Festlegung von Kreditpreisen eine ihrer größten Schwachstellen. Ganz allgemein gesagt muss der entsprechende Rahmen umfassend sein. Er muss alle Geschäftsfelder, alle entsprechenden Kosten und Risiken – darunter die Betriebskosten – enthalten und die gesamte Gruppe abdecken.
Kurzum: Banken müssen sich in die Lage versetzen, ihre Rentabilität zu steigern. Was auch immer sie zu diesem Zweck unternehmen, Risiken und Ertrag müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Daher erwarten wir von den Banken, dass sie in ein robustes Risikomanagement investieren. Sie müssen ihre Kosten senken – doch beim Risikomanagement sollte definitiv nicht angesetzt werden.
Manche Banken müssen mehr dafür tun, wieder rentabel zu sein. Vor allem müssen sie ihre Bilanzen sanieren. Im dritten Quartal 2017 gab es notleidende Kredite – kurz „NPL“ für non-performing loan – in Höhe von 760 Mrd €. Zwar konnte der Gesamtbestand in den letzten Jahren um rund 200 Mrd € reduziert werden, doch NPL sind nach wie vor ein großes Problem. NPL dämpfen die Gewinne, binden Ressourcen, die anderweitig produktiver eingesetzt werden könnten, und führen dazu, dass Banken die Realwirtschaft nicht finanzieren. NPL schaffen überdies Unsicherheit, was indirekt auch stärkere Banken beeinträchtigt.
Banken sollten wirtschaftlich gute Zeiten zum Abbau von NPL nutzen – jetzt wäre also ein guter Zeitpunkt. Keine gangbare Option ist es, die von der letzten Krise noch verbleibenden Probleme in den nächsten Abschwung hinüberzutragen. Denn wenn der Abschwung einsetzt, wird es für die Banken viel schwerer, NPL abzustoßen.
NPL sind für uns ein sehr wichtiges Thema. Deshalb haben wir im vergangenen Jahr einen Leitfaden für Banken veröffentlicht, in dem Möglichkeiten zum NPL-Abbau dargelegt werden. Hinzu kommt: Das Sanieren von Bankbilanzen nach einer Krise ist eine Sache, die Bilanzen vor künftigen Abschwüngen in solidem Zustand zu halten, eine andere. Aus diesem Grund arbeiten wir derzeit an einer Ergänzung unseres Leitfadens, in der wir erläutern, wie und wann wir erwarten, dass Banken sich gegen neue NPL wappnen.
Der Ergänzungsentwurf wurde einer öffentlichen Konsultation unterzogen, im Zuge derer fast 500 Kommentare von 36 Parteien eingegangen sind. Die meisten Anmerkungen bezogen sich auf den Anwendungsbereich der Ergänzung und auf ihre Kalibrierung. Wir haben alle Anmerkungen eingehend geprüft und sind nun dabei, die Ergänzung auf Basis dessen abzuschließen.
Unter anderem werden wir das Datum verschieben, ab dem der Leitfaden für neue NPL gilt. Wir werden zudem noch deutlicher herausstellen, dass wir in Bezug auf unser Säule II-Rahmenwerk einen Einzelfallansatz verfolgen. Die abgeschlossene Version der Leitfadenergänzung wird im März veröffentlicht. Die Banken sollten sich also darauf einstimmen.
Das gleiche gilt für den anstehenden Stresstest der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA). Dieser wird für die Institute zweifelsohne erkenntnisreich sein, wird er doch aufzeigen, wie widerstandsfähig ihre Bilanzen wirklich sind. Wenn die Ergebnisse des EBA-Stresstests bekannt sind, werden die Märkte – nicht nur die Aufseher – von den Banken erwarten, dass sie etwaige Kapitalschwächen beheben.
Robuste Bilanzen sind für die Verringerung von Risiken und die Wiederherstellung von Vertrauen in Banken entscheidend. Dies erleichtert die Entscheidung über die letzte Säule der Bankenunion: ein europäisches Einlagensicherungssystem – kurz: EDIS (European Deposit Insurance Scheme). In den letzten Jahren haben die Banken bei der Verringerung von Risiken Fortschritte erzielt. Daher bin ich der Meinung, dass wir das europäische Einlagensicherungssystem weiter voranbringen können. Aus diesem Grund begrüße ich den jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission, der in diese Richtung vorstößt. Im Rahmen von EDIS ist auch eine zusätzliche Prüfung der Aktivaqualität denkbar. Dadurch erhielten die Banken einen zusätzlichen Anreiz zur weiteren Reduzierung von Risiken.
Mit dem einheitlichen Regelwerk, der europäischen Bankenaufsicht und dem europäischen Abwicklungsmechanismus ist die Bankenunion nun schon weit fortgeschritten. Dies ebnet den Weg hin zu einem wahrhaft europäischen Bankensektor. Das ist unsere Zukunftsvision. Die Banken sollten ihre Geschäfte lieber heute als morgen in andere Länder ausweiten und die Vorteile eines großen und weitgehend integrierten europäischen Markts nutzen.
Für 2018 lautet meine Botschaft: der Zeitpunkt könnte nicht besser sein. Banken sollten die Gunst der Stunde nutzen und die anstehenden Herausforderungen in Angriff nehmen.
Sabine Lautenschläger, Mitglied des Direktoriums der EZB und stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB
Die europäische Bankenaufsicht gibt es nun seit vier Jahren. Und wie Frau Nouy eben schon erwähnte, haben wir die Aufbauphase hinter uns gelassen und einen stabilen Status quo erreicht. Unser Ziel ist in jedem Fall noch immer dasselbe: wir wollen zur Sicherheit und Solidität von Banken beitragen.
Doch hierfür bedarf es mehr als nur guter Aufsicht. Wichtig ist auch eine solide Regulierung. Wie ich schon mehrfach sagte, muss eine solide Regulierung angesichts der engen Verflechtung bedeutender Institute global ausgerichtet sein. In dieser Hinsicht endete 2017 mit dem Abschluss von Basel III durchaus positiv.
Für Banken ist dies eine gute Nachricht, da hierdurch die regulatorische Sicherheit wiederhergestellt wurde. Die Wirtschaft profitiert ebenfalls, da Basel III zu einem stabilen Bankensektor beiträgt, der Wachstum finanzieren kann. Und für uns Bankenaufseher gilt: Basel III untermauert unsere Arbeit mit soliden Regeln.
Als globaler Standard findet Basel III für unterschiedliche Banken mit verschiedenen Geschäftsmodellen in einem diversen makroökonomischen und rechtlichen Umfeld Anwendung.
Vor diesem Hintergrund stellt Basel III einen guten Kompromiss dar. Basel III trägt den unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Banken Rechnung und sucht das richtige Maß zwischen Risikosensitivität und einer Verringerung der Komplexität. Einerseits ist es den Banken möglich, bankspezifische Risikoerfahrung heranzuziehen und interne Modelle zur Berechnung von Kapitalanforderungen zu verwenden. Andererseits enthält Basel III Vorkehrungen, wie beispielsweise Input- und Output-Untergrenzen, durch die verhindert wird, dass die Kapitalanforderungen ein bestimmtes Niveau unterschreiten. Mit Basel III schaffen wir die Risikosensitivität also nicht ab. Und das ist meiner Ansicht nach auch richtig so. Risikobasierte Kapitalanforderungen sind effizient, sie setzen die richtige Anreize für die Geschäftsstrategien von Banken und führen dazu, dass Banken ihre Risiken sorgfältig definieren, messen und steuern.
Im nächsten Schritt nun gilt es sicherzustellen, dass Basel III in allen Ländern vollständig und rechtzeitig umgesetzt wird. Basel III wird die Stabilität des Finanzsystems nur wirksam stärken, wenn es in allen betreffenden Ländern umgesetzt wird.
Ein solider risikobasierter Kapitalrahmen ist ein unerlässlicher Bestandteil eines stabilen Bankensystems. Zunächst einmal müssen allerdings die von den Banken verwendeten internen Modelle zur Risikoberechnung eine angemessene Risikogewichtung aufweisen. Und hier kommt die EZB ins Spiel. Wie Sie alle wissen, haben wir zu eben diesem Zweck ein wichtiges Projekt gestartet: die gezielte Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of Internal Models), oder kurz: TRIM.
TRIM soll sicherstellen, dass
- erstens die von den Banken verwendeten internen Modelle den regulatorischen Standards entsprechen
- zweitens einheitliche Bedingungen bei der Behandlung interner Modelle bestehen
- drittens die Ergebnisse der internen Modellierung von tatsächlichen Risiken und nicht rein von Modellierungsentscheidungen bestimmt werden.
Sie können sich vorstellen, dass TRIM mit einem enormen Aufwand verbunden ist. Wir machen aber dennoch gute Fortschritte. Die Hälfte der etwa 200 geplanten Vor-Ort-Besuche ist bereits erfolgreich im Gange. Die erste Phase des Projekts wurde 2017 auf den Weg gebracht und läuft bis zur ersten Jahreshälfte 2018. Geprüft werden sollen die internen Modelle, die Banken bei der Beurteilung der Kreditrisiken von Retail- und KMU-Portfolios sowie der Markt- und Gegenparteirisiken verwenden.
Die bereits durchgeführten Vor-Ort-Besuche waren hilfreich, es wurden sowohl Good Practices als auch Schwachstellen identifiziert. Die festgestellten Mängel sind bankspezifisch, bei einigen Banken zeigten sich allerdings Schwachstellen, die gemeinsame Muster aufweisen. So haben wir beispielsweise bei den internen Modellen zur Beurteilung von Kreditrisiken Schwachstellen im Hinblick auf die Datenqualität, die Berechnung realisierter Verluste und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen bemerkt. Wir haben aber auch gesehen, dass viele Banken bereits in eine entsprechende Stärkung der Governance ihrer internen Modelle und deren Validierung investiert haben.
Gleichzeitig arbeiten wir an einer Aktualisierung unseres Leitfadens zu internen Modellen. Grundlage hierfür sind die Kommentare zur ersten Fassung des Leitfadens und Erkenntnisse aus unseren laufenden Vor-Ort-Besuchen. Es ist geplant, das Feedback der Banken zu der Aktualisierung einzuholen. In den kommenden Monaten wird das erste Kapitel zur Konsultation veröffentlicht. In diesem Teil des Leitfadens werden allgemeine Fragen zu internen Modellen – wie Governance-Rahmen und Validierung – erläutert.
Bislang, meine Damen und Herren, haben wir eines der größten Themen in und für Europa noch nicht angesprochen. Dieses Thema reicht weit über die Bankenbranche hinaus, betrifft diese aber auch: der Brexit.
Die Banken müssen auf den Brexit vorbereitet sein. Er wird kommen – auch wenn die EU und das Vereinigte Königreich vereinbart haben, über eine mögliche Übergangsphase zu verhandeln.
Wir können allerdings nicht sicher sein, dass es eine solche Übergangsphase tatsächlich geben wird.
Daher sind unsere Erwartungen unverändert: Die Banken müssen sich nach wie vor auf jedes mögliche Ergebnis, auch auf einen harten Brexit, vorbereiten.
Alle Banken, die ihren Standort aus dem Vereinigten Königreich in den Euroraum verlagern wollen, sollten ihren Antrag auf Erteilung von Bankzulassungen bereits eingereicht haben. Falls nicht, sollte der Antrag spätestens bis zum Ende des zweiten Quartals 2018 vorliegen.
Bislang haben acht Banken die formalen Schritte zum Erwerb einer Zulassung eingeleitet, vier weitere Banken planen eine erhebliche Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeiten im Euroraum.
Wir werden die Brexit-Verhandlungen weiterhin aufmerksam mitverfolgen. Je nach Verlauf der Gespräche zur Übergangsphase werden wir mit den Banken gegebenenfalls einen weiter gefassten Zeitrahmen für die Umsetzung ihrer Umzugspläne erörtern. Dies gilt allerdings nur für Banken, die bereits hochwertige und glaubwürdige Pläne vorgelegt haben. Bei solchen Gesprächen werden wir natürlich nur die Aspekte behandeln, die in den Zuständigkeitsbereich der Aufsichtsbehörden fallen.
Auch die Banken im Euroraum sollten sich auf den Brexit vorbereiten. Sie sollten ihre Zulassungsanträge gemäß den Anforderungen der britischen Bankenaufsichtsbehörde, der Prudential Regulation Authority (PRA), einreichen. Wir begrüßen es, dass die PRA mehr Klarheit über ihren aufsichtlichen Ansatz geschaffen hat. Dies wird den Banken dabei helfen, sich auf die Situation nach dem Brexit einzustellen.
Dabei sollten sich die Banken, wie wir stets betonen, über eines im Klaren sein: Scheinfirmen werden wir nicht dulden. Nur „echte“ Banken werden im Euroraum ihre Geschäfte aufnehmen können. Die europäische Bankenaufsicht wird genau darauf achten, wie neu hinzukommende Banken ihre Geschäftstätigkeit im Euroraum organisieren.
Für uns als Bankenaufseher zählt, dass die Bilanzrisiken im Euroraum der vollen Kontrolle der Banken unterliegen. Banken müssen vor Ort in Bereichen wie Preisgestaltung, Handel, Absicherungsgeschäfte und Risikomanagement ausreichend Kapazitäten einrichten.
Nur dann ist davon auszugehen, dass sie ihre Geschäfte in Europa angemessen führen können. Hierzu gehört auch der direkte Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen. Sie müssen über Business-Continuity Vorkehrungen verfügen, die den Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen für alle relevanten Risikopositionsklassen sicherstellen.
Kurz gesagt: Die Banken müssen die Kontrolle über ihre eigenen Risiken haben. Daher erwarten wir, dass neu hinzukommende Banken vollständige und korrekte Daten zu Buchungsmodellen, Absicherungsstrategien und gruppeninternen Risikopositionen vorlegen können. Aber auch bereits im Euroraum ansässige Banken sollten Änderungen ihrer Buchungsmodelle während des laufenden aufsichtlichen Prozesses prüfen und offenlegen.
Meine Damen und Herren, der Brexit ist nur eine von vielen Herausforderungen, vor denen die Banken derzeit stehen – und auch hier gilt, dass derartige Herausforderungen in wirtschaftlich guten Zeiten in Angriff genommen werden müssen.
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