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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB leitet Konsultation über die Harmonisierung von Aufsichtsregeln für Banken ein, die von den nationalen zuständigen Behörden beaufsichtigt werden

3. November 2016
  • EZB strebt Harmonisierung gewisser Optionen und Ermessensspielräume an, die im Unionsrecht für indirekt von ihr beaufsichtigte Banken bestehen; dadurch sollen gleiche Bedingungen geschaffen und die Compliance-Kosten der Banken begrenzt werden
  • Entwurf einer Leitlinie und Entwurf einer Empfehlung werden für die Zwecke einer öffentlichen Konsultation veröffentlicht
  • Die Konsultation beginnt heute und endet am 5. Januar 2017

Die Europäische Zentralbank (EZB) leitet heute eine öffentliche Konsultation ein. Gegenstand der Konsultation sind der Entwurf einer Leitlinie und der Entwurf einer Empfehlung hinsichtlich der Nutzung von im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen (Options and Discretions – O&Ds) für Banken, die sie nicht direkt beaufsichtigt („weniger bedeutende Institute“). Das Ziel besteht darin, die Beaufsichtigung der Banken in den 19 Ländern des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) durch die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) zu harmonisieren und so gleiche Bedingungen und das reibungslose Funktionieren des Bankensystems im Euro-Währungsgebiet insgesamt sicherzustellen.

Im Jahr 2015 beschloss die EZB, die Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen mit Blick auf die direkte Beaufsichtigung der 129 bedeutenden Institute zu harmonisieren. Zu diesem Zweck erließ sie Anfang 2016 eine Verordnung über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume und verabschiedete einen entsprechenden Leitfaden einschließlich einer Ergänzung sowie den von ihr bei der Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme verfolgten Ansatz. Eine konsolidierte Fassung des Leitfadens ist heute auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht worden. Um einheitliche Regeln für alle Banken sicherzustellen, beschloss sie dann im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Überwachung des Systems, mithilfe einer Leitlinie und einer Empfehlung auch die Nutzung von O&Ds für weniger bedeutende Banken zu harmonisieren. Nähere Ausführungen zur Wahl und Art der zu diesem Zweck eingesetzten Rechtsinstrumente finden sich auf der Seite „Fragen und Antworten“.

Im Entwurf der Leitlinie ist dargelegt, wie NCAs sieben allgemein für weniger bedeutende Institute gültige O&Ds nutzen sollten. Bei diesen O&Ds rechtfertigen spezifische politische Überlegungen die Verfolgung eines einheitlichen Ansatzes in Bezug auf alle Kreditinstitute in den SSM-Ländern. Nach Verabschiedung durch den EZB-Rat ist die Leitlinie rechtsverbindlich. Mit dem Entwurf einer Empfehlung – die nicht rechtsverbindlich ist – sollen 43 O&Ds harmonisiert werden, die nicht allgemein Anwendung finden, sondern auf Grundlage einer Einzelfallprüfung zum Einsatz kommen. Außerdem können sich NCAs bei der Bewertung einzelner O&Ds nach dieser Empfehlung richten. Darüber hinaus deckt das Dokument acht O&Ds ab, für die ein gemeinsamer, speziell für weniger bedeutende Institute geltender Ansatz geboten ist.

Die uneinheitliche Anwendung von O&Ds in den SSM-Ländern könnte die Solidität des Aufsichtsrahmens insgesamt und die Vergleichbarkeit von aufsichtlichen Anforderungen an Kreditinstitute potenziell beeinträchtigen. Dies würde es den Marktteilnehmern und der breiten Öffentlichkeit erschweren, sich ein Urteil über die Solidität und die Einhaltung regulatorischer Vorschriften durch die Kreditinstitute zu bilden. Die große Zahl dieser Bestimmungen erhöht zudem die Komplexität der Aufsicht und bringt weitere Compliance-Kosten für Banken mit sich. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit grenzüberschreitendem Geschäft. Ferner besteht die Gefahr von Aufsichtsarbitrage.

Der vorgeschlagene Ansatz zur Harmonisierung der Nutzung von O&Ds für weniger bedeutende Institute ist das Ergebnis einer sorgfältigen Analyse. Im Fokus dieser Analyse stand insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d. h. die Frage, inwieweit bestimmte Empfehlungen bei der Nutzung spezifischer Optionen geboten sein könnten. Folglich wurde angeregt, dass den NCAs bei einer Reihe von O&Ds, bei denen eine Harmonisierung im Sinne einer Gewährleistung der aufsichtlichen Solidität oder der Herstellung gleicher Bedingungen für nicht notwendig erachtet wird, ein flexibler Ansatz möglich sein sollte.

Die Konsultation zu den zwei oben genannten Dokumenten beginnt heute und endet am 5. Januar 2017. Die maßgeblichen Unterlagen – der Entwurf der Leitlinie, der Entwurf der Empfehlung, ein Explanatory Memorandum sowie ein Dokument mit Fragen und Antworten – können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

Im Rahmen dieser Konsultation wird die EZB am 17. November 2016 in ihren Räumlichkeiten in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung durchführen. Die Anhörung kann als Webcast auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht mitverfolgt werden. Dort finden sich auch Informationen zur Anmeldung für die öffentliche Anhörung sowie darüber, wie Kommentare einzureichen sind. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation veröffentlicht die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit einem Feedback-Statement und einer Bewertung der Kommentare.

Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten.

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