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Weniger bedeutende Institute

In allen Teilnehmerländern des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) gibt es weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs). Ihre Marktanteile an den nationalen Bankensystemen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich, und ihre Aktivitäten sind tendenziell stärker geografisch ausgerichtet als die der bedeutenden Institute (Significant Institutions – SIs). Je nach Standort erbringen viele LSIs Dienstleistungen für kleinere Gemeinschaften oder Regionen. Die Produktportfolios von LSIs sind in der Regel enger begrenzt und stärker spezialisiert als die der SIs. So sind einige von ihnen beispielsweise auf Autofinanzierungen, Hypotheken, Kredite für bestimmte Sektoren oder Wertpapierdienstleistungen spezialisiert.

Ausführlichere Informationen zu den LSIs in Europa finden Sie im nachfolgenden Abschnitt sowie im LSI-Aufsichtsbericht der EZB. Der Bericht enthält auch spezifische Informationen zu den institutsbezogenen Sicherungssystemen (Institutional Protection Scheme – IPS), da zahlreiche LSIs an ein solches Sicherungssystem angeschlossen sind.

Der LSI-Sektor

Der europäische LSI-Sektor besteht aus rund 2 000 Bankunternehmen auf der obersten Konsolidierungsebene. Weitere 250 Institute sind als Tochterunternehmen anderer LSIs und etwa 60 LSIs als Einzelniederlassungen tätig. Insgesamt werden also rund 2 400 Unternehmen von den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) der 21 SSM-Länder beaufsichtigt. Der Großteil der LSIs befindet sich nach wie vor in Deutschland, Österreich und Italien, da es in diesen Ländern große dezentrale Sparkassen- und/oder Genossenschaftsbankensysteme gibt.

LSI-Sektor nach Geschäftsmodell in SSM-Teilnehmerländern

(nach Anzahl der Unternehmen)

Stand: Dezember 2023

Quelle: EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Anzahl der LSIs und Niederlassungen auf höchster Konsolidierungsebene (ohne Finanzmarktinfrastrukturen)

Aber nicht nur der Marktanteil des LSI-Sektors ist in den Ländern des SSM sehr unterschiedlich. Auch bei den auf nationaler Ebene vorherrschenden Geschäftsmodellen der LSI gibt es große Unterschiede. So sind LSIs in einer Vielzahl dynamischer Marktsegmente tätig, die von der Vergabe von Konsumenten- und Immobilienkrediten bis hin zu Private Banking und Vermögensverwaltung reichen. Die Aktivitäten der LSIs sind meist stärker geografisch konzentriert als die der SIs, und die Vergabe von Krediten an Privatkunden ist bei ihnen das vorherrschende Geschäftsmodell.

LSI-Sektor nach Ländern

(Anzahl der Unternehmen und Gesamtaktiva)

Stand: Dezember 2023

Quelle: EZB-Berechnungen auf Basis SSM-interner Klassifizierung der Geschäftsmodelle.
Anmerkung: Anzahl der LSIs und Zweigstellen auf höchster Konsolidierungsebene (ohne Finanzmarktinfrastrukturen)

Weitere Informationen zum LSI-Sektor finden Sie in den folgenden Veröffentlichungen der EZB:

Institutsbezogene Sicherungssysteme

In der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) wird „institutsbezogenes Sicherungssystem“ wie folgt definiert: eine vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarung, die a) die angeschlossenen Institute schützt und b) ihre Liquidität und Solvenz gewährleistet, um einen Konkurs zu vermeiden, falls dies erforderlich wird. Die zuständigen Behörden können unter den in der CRR festgelegten Bedingungen bei Instituten, die einem IPS angeschlossen sind, von einzelnen Aufsichtsanforderungen – beispielsweise zur Liquidität gemäß Artikel 8 Absatz 4 der CRR oder zur Berücksichtigung gruppeninterner Risikopositionen bei der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge gemäß Artikel 113 Absatz 7 der CRR – absehen oder bestimmte Ausnahmen (z. B. niedrigerer Abfluss- und höherer Zufluss-Prozentsatz für die LCR-Berechnung (Artikel 422 Absatz 8 und Artikel 425 Absatz 4 der CRR)) zulassen.

Derzeit werden IPS für die Zwecke der CRR in vier SSM-Teilnehmerländern anerkannt: Deutschland, Italien, Österreich und Spanien. Den IPS kommt eine große Bedeutung zu, denn die ihnen angeschlossenen Institute machen rund 50 % der Banken im Euroraum aus und halten rund 10 % der Gesamtaktiva des Bankensystems. SIs und LSIs gehören dabei häufig demselben IPS an. Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind die beiden wichtigsten Sektoren, die in den vier genannten Ländern des Euro-Währungsgebiets durch IPS abgedeckt werden.

2016 veröffentlichte die EZB eine Leitlinie zur Bewertung von IPS und eine Leitlinie zur Koordination der diesbezüglichen Aktivitäten der EZB und der NCAs. Die Leitlinien gewährleisten, dass die EZB und die NCAs neue IPS-Anträge einheitlich bewerten und die IPS auf gleiche Weise überwachen, um sicherzustellen, dass diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Whistleblowing