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Jahresbericht

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht jedes Jahr einen Jahresbericht über ihre Aufsichtstätigkeit. Der Bericht erscheint in der Regel im März des Jahres, das auf das Berichtsjahr folgt. Der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB stellt ihn im Rahmen einer öffentlichen Anhörung dem Europäischen Parlament vor.

2022

IN ZAHLEN

14,7 %

CET1-Quote

Der Bankensektor des Euroraums war weiterhin widerstandsfähig. Die aggregierte harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 – CET1) lag Ende des dritten Quartals 2022 bei 14,7 % und damit nur geringfügig unter ihrem Stand von Ende 2019. Vor dem Hintergrund des Rekordniveaus bei der Ertragslage des Bankensektors im Jahr 2022 war der Rückgang der aggregierten CET1-Quote vor allem auf das Wachstum der Aktiva zurückzuführen.

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7,6 %

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite der Banken stieg auf 7,6 %, den höchsten Stand seit Jahren, lag aber weiterhin unterhalb der durchschnittlichen Eigenkapitalkosten der Banken. Der Anstieg ist vor allem auf eine gute Ertragslage im Zusammenhang mit den steigenden Zinsen zurückzuführen und wurde durch niedrige Risikokosten gestützt.

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2 582

Aufsichtsbeschlüsse

Im Jahr 2022 erließ das Aufsichtsgremium der EZB 2 582 Beschlüsse. Diese betrafen vor allem Verfahren zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit (44,9 %), nationale Befugnisse (9,7 %), den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) (8,7 %), interne Modelle (8,5 %), Eigenmittel (7,7 %) und Ad-hoc-Meldungen (4,7 %).

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Präsentation im Europäischen Parlament

Lesen Sie hier die einleitenden Bemerkungen des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums Andrea Enria bei der Präsentation des Jahresberichts vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments.

Zu den einleitenden Bemerkungen

Der Bericht in voller Länge

Im Bericht können Sie nachlesen, was wir im letzten Jahr im Bereich der Bankenaufsicht getan haben.

Zum Bericht

Berichtspflichten

Die EZB legt den Jahresbericht über ihre Aufsichtstätigkeit dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union, der Eurogruppe, der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten der Länder des Euroraums vor.

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Der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums erscheint regelmäßig vor dem Europäischen Parlament.

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