Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlich alljährlich einen Jahresbericht, in dem sie Auskunft über ihre Aufsichtstätigkeit gibt. Veröffentlicht wird der Bericht für gewöhnlich im März des Jahres, das auf das im Bericht behandelte Jahr folgt.
In der Regel legt der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB den Bericht dem Europäischen Parlament im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vor.
Die harte Kernkapitalquote (CET1) der Banken erhöhte sich gegenüber 2019 leicht und belief sich im dritten Quartal 2020 auf 15,2 %. Dies war zum Teil auf die außerordentlichen aufsichtlichen, regulatorischen und fiskalischen Entlastungsmaßnahmen zurückzuführen, die zur Bekämpfung der Krise ergriffen wurden.
Die Eigenkapitalrendite der Banken verringerte sich von 5,2 % Ende 2019 auf 2,1 %. Diese deutliche Verschlechterung der Profitabilität war eine direkte Folge der Corona-Pandemie.
Das Aufsichtsgremium der EZB traf 2 643 Beschlüsse. Bei der Mehrzahl (1 165) handelte es sich um Beurteilungen der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit. Es wurden aber auch pandemiebedingte Beschlüsse (257) und Beschlüsse zu internen Modellen (245) gefasst.
Die EZB legt den Jahresbericht über ihre Aufsichtstätigkeit dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU, der Eurogruppe, der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten der Länder des Euroraums vor.