Fragen und Antworten ...
... zum Einheitlichen Aufsichtsmechanismus
Mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) gibt es einen neuen Rahmen für die Bankenaufsicht in Europa. Er umfasst die EZB und die nationalen Aufsichtsbehörden der teilnehmenden EU-Länder. Sein Hauptzweck besteht darin,
- die Sicherheit und Solidität des Bankensystems in Europa zu gewährleisten sowie
- die Finanzintegration und -stabilität in Europa zu stärken.
Der SSM stellt einen wichtigen Meilenstein bei der Schaffung einer Bankenunion in der EU dar.
Ein wirklich europäischer Aufsichtsmechanismus reduziert das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Banken und Staaten. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen in den europäischen Bankensektor wiederherzustellen.
Die jüngste Finanzkrise hat gezeigt, mit welcher Geschwindigkeit und Wucht Probleme im Finanzsektor eines Landes auf andere Länder übergreifen können – und dies umso mehr in einer Währungsunion. Außerdem hat sie deutlich gemacht, in welchem Maße diese Schwierigkeiten die Bürgerinnen und Bürger der Länder unmittelbar betreffen können.
Abgesehen von der bestehenden Rechtsgrundlage gibt es diverse weitere Gründe, weshalb die EZB die neue Aufgabe der Bankenaufsicht übernommen hat:
- Unabhängigkeit – Als unabhängige Einrichtung auf EU-Ebene sorgt die EZB dafür, dass die Bankenaufsicht aus einer europäischen Perspektive heraus ausgeübt wird. Dadurch wird die negative Rückkopplung zwischen Banken und Staaten verringert.
- Sachkenntnis – Die EZB verfügt bereits über Sachkenntnis, was die Analyse von Finanzinstituten und -märkten anbelangt. Sie hat somit die erforderlichen Mittel an der Hand und ist – zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden – auch technisch in der Lage, diese komplexe Aufgabe auszuführen.
- Aufgabentrennung – Die in den einschlägigen Rechtsakten festgelegten Organisationsgrundsätze stellen sicher, dass die EZB Bankenaufsicht und Geldpolitik unabhängig voneinander betreibt.
Die SSM-Rahmenverordnung legt die rechtliche Struktur für die Zusammenarbeit mit nationalen Aufsehern, den sogenannten national zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs), innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus fest. Sie regelt die Beziehungen zwischen der EZB und den nationalen Aufsehern und enthält Vorschriften, die auf Banken unmittelbar Anwendung finden.
Um die demokratische Rechenschaftspflicht der EZB für die von ihr übernommenen Aufsichtsaufgaben sicherzustellen, wurden verschiedene Regelungen festgelegt. Dazu gehören:
- regelmäßige Berichterstattung an das Europäische Parlament, den Rat der EU, die Europäische Kommission, die Euro-Gruppe sowie die nationalen Parlamente der teilnehmenden Mitgliedstaaten
- Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof
- rechtliche Kontrolle durch den Gerichtshof der EU.
Die praktischen Aspekte der Erfüllung der demokratischen Rechenschaftspflicht sind Gegenstand einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der EZB sowie eines Memorandum of Understanding zwischen dem Rat der EU und der EZB.
Rechenschaftspflicht
aufsichtlichen und ihren geldpolitischen Aufgaben?
Die aufsichtlichen und die geldpolitischen Aufgaben werden unabhängig voneinander wahrgenommen. Zudem erörtern die Beschlussorgane der EZB entsprechende Fragen in unterschiedlichen Sitzungen.
Darüber hinaus dient die organisatorische Trennung der unmittelbar an geldpolitischen Aufgaben beteiligten Mitarbeiter dazu, potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden.
... zu den Vorbereitungsarbeiten
Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) hat seine Arbeit am 4. November 2014 aufgenommen.
Am 15. Oktober 2013 wurde die Verordnung über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus vom Rat der EU nach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament förmlich erlassen. Nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt trat die Verordnung in Kraft. Der SSM musste gemäß der SSM-Verordnung spätestens ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten vollumfänglich funktionieren.
Neue Organisationsstrukturen sind geschaffen und in die Gesamtorganisation eingebettet worden. Zudem wurden interne Verfahren ausgearbeitet, und das für die neuen Aufgaben benötigte zusätzliche Personal wurde eingestellt.
Beim Comprehensive Assessment handelt es sich um eine umfassende Bewertung der finanziellen Solidität bedeutender Banken des Euroraums und teilnehmender Länder. Sie bestand aus zwei einander ergänzenden Säulen:
- einer Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review – AQR) und
- einem Stresstest.
- Transparenz – alle Interessenträger sollten sich über den Zustand ihrer Bank informieren können
- Korrektur – festgestellte Mängel sollten gegebenenfalls behoben werden
- Vertrauensbildung – alle Interessenträger sollten sich gewiss sein können, dass die Banken grundlegend solide und vertrauenswürdig sind.
Die umfassende Bewertung der 130 größten Banken des Eurogebiets begann im Oktober 2013 nahm zwölf Monate in Anspruch. Mit diesem wichtigen Schritt bei der Vorbereitung des SSM wurden drei Hauptziele verfolgt: Comprehensive Assessment
... zur Bankenaufsicht
Seit November 2014 trägt die EZB die alleinige Verantwortung für zentrale Aufgaben im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht. Sie ist dabei unter anderem befugt,
- den Banken in den teilnehmenden Ländern die Zulassung zu erteilen bzw. zu entziehen,
- den Erwerb und die Veräußerung von Anteilen an Banken zu beurteilen,
- für die Einhaltung aller in den EU-Bankenvorschriften verankerten Anforderungen Sorge zu tragen, und – falls dies zum Schutz der Finanzstabilität nötig ist – strengere Anforderungen für Banken festzulegen.
Länder des Euroraums
Die Länder des Euroraums nehmen automatisch teil.
Enge Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb des Euroraums
EU-Mitgliedstaaten, die nicht den Euro als Währung haben, können sich ebenfalls für eine Teilnahme am SSM (Single Supervisory Mechanism) entscheiden, sofern ihre nationalen Aufsichtsbehörden eine sogenannte enge Zusammenarbeit mit der EZB eingehen.
Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb des SSM
Im Fall von nicht teilnehmenden EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern schließen die EZB und die entsprechende nationale Aufsichtsbehörde eine Vereinbarung, in der beschrieben wird, wie ihre Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben gestaltet werden soll.
Aus mehreren Einzelbanken bestehende Bankengruppen zählen als ein einziges Institut.
Direkte Aufsicht
109 bedeutende Banken werden direkt von der EZB beaufsichtigt. Auf diese entfallen knapp 82 % der Gesamtaktiva der Banken der teilnehmenden Länder.
Indirekte Aufsicht
Die EZB beaufsichtigt indirekt ungefähr 2 600 weniger bedeutende Banken in den teilnehmenden Ländern. Zur Sicherstellung der kohärenten Anwendung hoher Aufsichtsstandards kann die EZB jedoch jederzeit beschließen, die direkte Aufsicht über jede dieser Banken zu übernehmen.
Liste direkt beaufsichtiger BankenDie Entscheidung, ob es sich bei einer Bank um eine bedeutende Bank handelt, richtet sich nach
- ihrer Größe,
- ihrer Bedeutung für die Wirtschaft des Landes, in dem sie ansässig ist, oder der EU insgesamt,
- der Bedeutung ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten und
- der Frage, ob sie direkte finanzielle Unterstützung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus oder die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität beantragt oder erhalten hat.
In jedem teilnehmenden Land unterliegen im Allgemeinen zumindest die drei bedeutendsten Banken ungeachtet ihrer absoluten Größe der direkten Aufsicht durch die EZB.
Zögern Sie nicht, der EZB jeden mutmaßlichen Verstoß gegen EU-Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben der EZB zu melden. Dazu gehören alle mutmaßlichen Verstöße seitens beaufsichtigter Banken, nationaler Aufsichtsbehörden oder der EZB selbst. Sämtliche gemeldeten Informationen werden strikt vertraulich behandelt.
Einen Verstoß melden
Aufgaben wie Verbraucherschutz und Bekämpfung der Geldwäsche fallen weiterhin in den Verantwortungsbereich der nationalen Behörden. Jegliche Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die sich auf diese Bereiche beziehen, sind den nationalen Aufsichtsbehörden zu melden.
Für den Verbraucherschutz zuständige nationale Behörden
... zu organisatorischen Aspekten
Aufsichtsgremium
Damit die Trennung zwischen den aufsichtlichen und den geldpolitischen Funktionen der EZB sichergestellt ist, übernimmt das Aufsichtsgremium die Planung und Wahrnehmung der aufsichtlichen Aufgaben der EZB. Dazu gehört auch, dem EZB-Rat Entwürfe von Aufsichtsbeschlüssen zur Annahme vorzuschlagen.
Neue Geschäftsbereiche
Die Errichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) machte Änderungen an der bestehenden Organisationsstruktur der EZB erforderlich, so auch die Schaffung neuer Geschäftsbereiche. Vier neue Generaldirektionen und ein Sekretariat befassen sich ausschließlich mit der Bankenaufsicht.
Gemeinsame Dienste
Durch bestehende Strukturen und Dienste der EZB wird der SSM zusätzlich unterstützt. Beispiele hierfür sind die Bereiche IT, Personal, Budget, Statistik, Kommunikation, Rechtsdienste oder Verwaltung.
Organisationsstruktur der Europäischen Zentralbank
Das Aufsichtsgremium ist für die Planung und Wahrnehmung der aufsichtlichen Aufgaben der EZB zuständig und wird dabei von einem Lenkungsausschuss unterstützt. Es führt Vorbereitungstätigkeiten aus und legt dem EZB-Rat Beschlussentwürfe vor. Erhebt der EZB-Rat – das wichtigste Beschlussorgan der EZB – keine Einwände gegen einen vom Aufsichtsgremium unterbreiteten Beschlussentwurf, so gilt dieser als erlassen. Die laufende Aufsicht über bedeutende Kreditinstitute wird von gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) ausgeübt.
Beschlussfassung
Zusammensetzung
Die gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) sind ein wesentliches Element der Zusammenarbeit zwischen der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden. Für jede bedeutende Bank wurde jeweils ein Team gebildet, bestehend aus Mitarbeitern der nationalen Aufsichtsbehörden, die an der Beaufsichtigung der betreffenden Bank beteiligt sind, sowie EZB-Mitarbeitern. Das Team wird von der EZB koordiniert, wobei Unterkoordinatoren von jeder beteiligten nationalen Aufsichtsbehörde Unterstützung leisten.
Aufgaben
Die JSTs sind für die fortlaufende Aufsicht über bedeutende Banken verantwortlich. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Risikoanalysen für das beaufsichtigte Unternehmen bzw. die beaufsichtigte Gruppe durchzuführen und das aufsichtliche Prüfungsprogramm und geeignete Aufsichtsmaßnahmen vorzuschlagen.
Die Aufsichtsbehörden der teilnehmenden Länder, die auch nationale zuständige Behörden (National Competent Authorities – NCAs) genannt werden, arbeiten eng mit der EZB zusammen. Sie bereiten die Beschlüsse der EZB vor und sind nach deren Erlass für die Umsetzung zuständig. Außerdem werden von ihnen die weniger bedeutenden Banken in den teilnehmenden Ländern, die nicht der direkten Aufsicht durch die EZB unterliegen, direkt beaufsichtigt. Um sicherzustellen, dass hohe Aufsichtsstandards einheitlich angewandt werden, kann die EZB jedoch jederzeit beschließen, die direkte Aufsicht über jede dieser Banken zu übernehmen.
Die nationalen zuständigen Behörden sind auch für den Verbraucherschutz und die Bekämpfung der Geldwäsche verantwortlich, die nicht in den aufsichtlichen Zuständigkeitsbereich der EZB fallen.
... zum Verbraucherschutz
Die EZB beaufsichtigt Banken im Euroraum und in den Ländern, die sich für eine Teilnahme am SSM entschieden haben. Aufgaben wie der Verbraucherschutz und die Bekämpfung der Geldwäsche sind jedoch nicht Teil der Zuständigkeiten der EZB; sie obliegen auch weiterhin den nationalen Aufsichtsbehörden.
Haben Sie Grund zur Beschwerde über Ihre Bank, so wenden Sie sich bitte direkt an diese selbst oder reichen Sie Ihre Beschwerde bei der Stelle ein, die in Ihrem Land für den Verbraucherschutz zuständig ist.
Für den Verbraucherschutz zuständige nationale Behörden
Nein, aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die EZB nicht befugt, Informationen oder Daten zu einzelnen beaufsichtigten Banken weiterzugeben.
SSM-Verordnung, Artikel 27 Absatz 1
Eigenkapitalrichtlinie IV, Artikel 53 Absatz 1 bis 3
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Bank.
Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) darf die Banken auffordern, mehr Geldreserven vorzuhalten, um in Problemfällen über ein Sicherheitsnetz zu verfügen. Er kann Bankzulassungen erteilen oder entziehen und verhängt in bestimmten Fällen Sanktionen, wenn Banken gegen Vorschriften verstoßen. Durch den SSM sollen Banken stabiler und gegenüber Schocks von außen – wie Finanzkrisen – widerstandsfähiger werden. Somit leistet er einen Beitrag zur Solidität der Banken und zur Sicherung Ihrer Ersparnisse.
Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail (info@ecb.europa.eu) oder telefonisch unter +49 69 1344 1300.