Die EZB übt ihre Funktion als Bankenaufsicht innerhalb eines klar festgelegten Rechts- und Aufsichtsrahmens aus. Dieser Rahmen legt die aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Banken unter der europäischen Bankenaufsicht sowie die Befugnisse und Erwartungen der Aufsichtsbehörden fest. Er setzt sich aus dem allgemeinen EU-Bankenrecht und den spezifischeren Rechtsakten und Grundsatzdokumenten der EZB zusammen.

Erfahren Sie mehr über die EU-Rechtsakte, die die Geschäftstätigkeit und Abwicklung von Banken regeln und von der Aufsicht bei ihrer Arbeit angewendet werden.

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruhen die Aufsichtsbefugnisse der EZB? Welche Rechtsinstrumente stehen der EZB zur Verfügung, um ihre aufsichtlichen Aufgaben zu erfüllen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Hier können Sie sich einen Überblick über die maßgeblichen Rechtsakte der Union zur Bankenaufsicht verschaffen. Über das EUR-Lex-Portal können Sie die Rechtsakte in unterschiedlichen Sprachen aufrufen.

Die EZB informiert über ihre aufsichtsrechtlichen Regelungen und gibt entsprechende Leitlinien vor. Erfahren Sie hier, welche verschiedenen Dokumente und Kanäle die EZB dazu nutzt.

Informieren Sie sich hier über die Konsultationsverfahren, die die EZB zu Entwürfen von eigenen Rechtsakten und Grundsatzdokumenten durchführt, um Feedback von unterschiedlichen Interessenträgern einzuholen.
Öffentliche Konsultationsverfahren (nur auf Englisch verfügbar)

Die EZB stimmt ihre Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Banken mit Aufsichtsbehörden außerhalb der europäischen Bankenaufsicht ab. Die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit (Memoranda of Understanding, MoU), die sie zu diesen Zweck getroffen hat, finden Sie hier.