Öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Leitlinie der EZB zur Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten bei weniger bedeutenden Instituten
Im Rahmen dieser Konsultation haben interessierte Parteien die Möglichkeit, Kommentare zum Entwurf einer Leitlinie der EZB zur Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten bei weniger bedeutenden Instituten abzugeben.
Frist für die Einreichung von Kommentaren: 17. Februar 2020, 24:00 Uhr MEZ
Kommentare, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Der Leitlinienentwurf der EZB ist an die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) gerichtet. Er legt eine gemeinsame Erheblichkeitsschwelle für alle weniger bedeutenden Institute im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) fest. Diese Schwelle gilt sowohl für Risikopositionen aus dem Mengengeschäft als auch für solche, die nicht dem Mengengeschäft zuzuordnen sind, ungeachtet der zur Berechnung der Kapitalanforderungen verwendeten Methode. Die Erheblichkeitsschwelle wird sich aus zwei Bestandteilen zusammensetzen, einem absoluten Bestandteil in Form eines bestimmten Höchstbetrags für die Summe sämtlicher überfälliger Verbindlichkeiten eines Schuldners und einem relativen Bestandteil in Form des prozentualen Verhältnisses der überfälligen Verbindlichkeit zum Gesamtwert sämtlicher bilanzieller Risikopositionen des Kreditinstituts, seines Mutterunternehmens oder eines seiner Tochterunternehmen gegenüber diesem Schuldner.
Frist für die Einreichung von Kommentaren: 17. Februar 2020, 24:00 Uhr MEZ
Kommentare, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bitte reichen Sie Ihre Kommentare bis zum 17. Februar 2020, 24:00 Uhr MEZ anhand dieses Formulars ein.
Bitte übermitteln Sie uns gegebenenfalls relevante Beispiele oder Daten.
Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation werden ausschließlich Kommentare veröffentlicht, die anhand des vorstehenden Formulars eingereicht wurden.
Einreichung von Kommentaren per E-Mail anhand des vorstehenden Formulars:
Senden Sie Ihre Kommentare an: SSMPublicConsultation@ecb.europa.eu
Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile: „ECB Guideline on the materiality threshold for credit obligations past due for less significant institutions“.
Einreichung von Kommentaren per Post anhand des vorstehenden Formulars:
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an folgende Anschrift:
Europäische ZentralbankSekretariat des Aufsichtsgremiums
„ECB Guideline on the materiality threshold for credit obligations past due for less significant institutions“
60640 Frankfurt am Main
Deutschland
Nach Abschluss der Konsultation werden alle anhand des Formulars eingereichten Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung auf dieser Seite veröffentlicht. Nähere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihrem Beitrag finden Sie in der Datenschutzerklärung:
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