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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB beschließt, Dividendenempfehlung nicht über September 2021 hinaus zu verlängern

23. Juli 2021

  • Derzeitige Empfehlung der EZB zu Dividendenausschüttungen läuft am 30. September 2021 aus
  • Aufsicht wird Kapital- und Ausschüttungspläne der Banken wieder wie vor der Pandemie bewerten
  • Banken sollten weiterhin Zurückhaltung walten lassen und bei ihren Dividendenentscheidungen das Kreditrisiko nicht unterschätzen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute beschlossen, ihre Empfehlung, dass alle Banken Dividendenausschüttungen begrenzen sollten, nicht über September 2021 hinaus zu verlängern. Stattdessen wird die Aufsicht die Kapital- und Ausschüttungspläne der einzelnen Banken im Rahmen des regelmäßigen Aufsichtsprozesses bewerten.

Im März 2020 forderte die EZB die Banken auf, von Dividendenausschüttungen abzusehen, um ihre Fähigkeit, Verluste aufzufangen, zu stärken und die Kreditvergabe an private Haushalte sowie an kleine und große Unternehmen während der Corona-Pandemie (Covid-19) zu unterstützen. Im Juli wurde eine ähnliche Empfehlung ausgesprochen, wohingegen die EZB den Banken im Dezember empfahl, ihre Dividendenausschüttungen zu begrenzen. Dasselbe galt für Aktienrückkäufe.

Die jüngsten gesamtwirtschaftlichen Projektionen bestätigen eine Wiederbelebung der Konjunktur und deuten auf eine geringere Unsicherheit hin. Aussagen zur Kapitalentwicklung der Banken werden dadurch verlässlicher. Die Aufsicht hat die Verfahren der Banken zum Umgang mit Kreditrisiken während der Pandemie überprüft. Folglich ist es angebracht, zum bisherigen Aufsichtsverfahren zurückzukehren. Dieses besteht darin, die Kapitalentwicklung sowie die Dividenden- oder Aktienrückkaufpläne mit den einzelnen Banken im Rahmen des normalen Aufsichtszyklus zu besprechen.

Banken sollten bei der Entscheidung über Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufe jedoch weiterhin Zurückhaltung walten lassen und die Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells sorgfältig prüfen. Sie sollten zudem das Risiko nicht unterschätzen, dass zusätzliche Verluste sich später, wenn die Unterstützungsmaßnahmen auslaufen, in der Kapitalentwicklung niederschlagen könnten.

Bei der Bewertung der Kapitalentwicklung einer Bank und ihrer Ausschüttungspläne wird die Aufsicht eine vorausschauende Betrachtung vornehmen und die Ergebnisse des Stresstests 2021 angemessen einfließen lassen. Die Aufsicht wird auch jene Verfahren der Bank zum Umgang mit Kreditrisiken sorgfältig prüfen, die sich auf die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen zur Kapitalentwicklung auswirken könnten. Die Aufsicht wird sich im Sommer im Rahmen des regelmäßigen aufsichtlichen Dialogs mit den Banken austauschen.

Die Empfehlung zur Dividendenauszahlung gilt weiterhin bis zum 30. September 2021. Die nächsten Entscheidungen über Dividendenausschüttungen dürften also im vierten Quartal 2021 erfolgen. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht unter häufig gestellte Fragen (FAQs).

Die EZB fordert die Banken außerdem auf, bei Entscheidungen zu ihrer Vergütungspolitik einen umsichtigen und vorausschauenden Ansatz zu verfolgen. Im Rahmen ihres aufsichtlichen Überprüfungsprozesses wird die EZB weiterhin die Vergütungspolitik der Banken bewerten und prüfen, wie sich diese auf die Fähigkeit der Banken auswirkt, eine solide Kapitalbasis zu erhalten.

Die nationalen zuständigen Behörden sollten bei den Banken, die sie direkt beaufsichtigen, denselben Ansatz verfolgen.

Medienanfragen sind an François Peyratout zu richten (Tel. +49 172 8632 119).

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