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Wichtige rechtliche Hinweise – bitte vor Nutzung der Whistleblowing-Plattform durchlesen

Sinn und Zweck der Whistleblowing-Plattform

Die Whistleblowing-Plattform ist eine Komponente des Whistleblowing-Mechanismus der Europäischen Zentralbank (EZB). Über die Plattform können mutmaßliche Verstöße eines beaufsichtigten Unternehmens, einer nationalen Aufsichtsbehörde oder der EZB selbst gegen EU-Recht, das im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute steht (auch „einschlägiges EU-Recht“ genannt), gemeldet werden. Die EZB bittet alle, die berechtigten Grund haben, anzunehmen, dass ein Verstoß gegen das einschlägige EU-Recht vorliegt, den Verstoß über die Whistleblowing-Plattform zu melden, sofern sie in gutem Glauben handeln.

Die EZB erbringt keine Rechtsberatung in Angelegenheiten, die über ihre Whistleblowing-Plattform gemeldet werden.

Was ist einschlägiges EU-Recht?

Für die Zwecke der Whistleblowing-Plattform umfasst das einschlägige EU-Recht die Vorschriften über die Beaufsichtigung von Kreditinstituten (bzw. Banken). Diese Vorschriften wendet die EZB an, wenn sie die Aufsichtsaufgaben ausführt, die ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) übertragen wurden. Dazu zählen:

Aufsichtsaufgaben, die der EZB nicht übertragen wurden (z. B. Verhinderung von Geldwäsche, Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, Verbraucherschutz und Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten), fallen nicht in den Anwendungsbereich der Whistleblowing-Plattform, es sei denn, der gemeldete Sachverhalt legt nahe, dass gegen aufsichtliche Anforderungen verstoßen wurde.

Sie möchten einen Verstoß im Zusammenhang mit einer der eben genannten Aufgaben melden? Dann wenden Sie sich bitte an die nationale zuständige Behörde Ihres Mitgliedstaats.

Wie Sie einen Verstoß gegen einschlägiges EU-Recht melden können

Jede in gutem Glauben getätigte Meldung eines Verstoßes gegen EU-Recht im Zusammenhang mit der Aufsicht über Banken wird als geschützte Meldung behandelt. Sie möchten einen Verstoß melden? Nutzen Sie hierfür bitte die sichere Whistleblowing-Plattform und beantworten Sie die dort gestellten Fragen möglichst detailliert.

Sollte die Whistleblowing-Plattform nicht in Ihrer Sprache verfügbar sein, können Sie die Fragen auch in einer der übrigen EU-Amtssprachen beantworten. Bitte führen Sie den Sachverhalt, wie er sich Ihnen darstellt, in der von Ihnen gewählten Sprache im Freitext-Feld des Meldebogens der Plattform aus.

Verstöße können auch anonym gemeldet werden. Wenn Sie Informationen anonym einreichen, löschen Sie bitte vorher sämtliche Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. In den Dokumenteneigenschaften könnte beispielsweise Ihr Name als Autor(in) eines Dokuments stehen.

Gemäß dem Rechtsrahmen der EU zum Schutz personenbezogener Daten werden alle Meldungen vertraulich behandelt. Die EZB schützt personenbezogene Daten und gewährleistet angemessenen Schutz sowohl für den Hinweisgeber/die Hinweisgeberin als auch für die Person, der ein Verstoß vorgeworfen wird. Weitere Informationen zu den geltenden Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Whistleblowing und zur dafür eingerichteten EZB-Plattform, insbesondere zur Kommunikation mit der EZB, zur Übermittlung Ihrer Meldung und zur Einreichung der einschlägigen Unterlagen.

Missbrauch der Whistleblowing-Plattform

Ein Missbrauch der Whistleblowing-Plattform kann in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten eine Straftat darstellen. Daher kann die EZB zum Schutz des Leumunds und der Rechte aller Beteiligten die maßgebliche nationale zuständige Behörde ersuchen, den Vorgang gemäß nationalem Recht an die zuständigen Behörden weiterzuleiten zwecks Ermittlungen und potenzieller Strafverfolgung.

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