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Öffentliche Konsultation zur Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen durch die NCAs in Bezug auf weniger bedeutende Institute

Im Rahmen dieser Konsultation können interessierte Parteien Kommentare zum Entwurf einer Leitlinie über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume durch die NCAs in Bezug auf weniger bedeutende Institute sowie zum Entwurf einer Empfehlung zu einheitlichen Kriterien für die Nutzung einiger im Unionsrecht eröffneter Optionen und Ermessensspielräume durch die NCAs in Bezug auf weniger bedeutende Institute abgeben.

Frist für die Einreichung von Kommentaren: 5. Januar 2017, 24:00 Uhr MEZ

Es werden ausschließlich Kommentare berücksichtigt, die vor Ablauf dieser Frist eingegangen sind.

Nutzung von im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen durch die nationalen zuständigen Behörden in Bezug auf weniger bedeutende Institute

Im Jahr 2015 beschloss die Europäische Zentralbank (EZB), die Nutzung von Optionen und nationalen Ermessensspielräumen mit Blick auf die direkte Beaufsichtigung der 129 bedeutenden Institute zu harmonisieren. Zu diesem Zweck erließ sie Anfang 2016 eine Verordnung über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume und veröffentlichte einen entsprechenden Leitfaden. In einem zweiten Schritt beschloss die EZB im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Überwachung des Systems, auch die Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen in Bezug auf weniger bedeutende Banken, die direkt von den NCAs beaufsichtigt werden, zu harmonisieren. Hierzu sollen eine Leitlinie und eine Empfehlung erlassen werden, um mit Blick auf alle Banken einen einheitlichen Ansatz zu erreichen.

Frist für die Einreichung von Kommentaren: 5. Januar 2017, 24:00 Uhr MEZ

Es werden ausschließlich Kommentare berücksichtigt, die vor Ablauf dieser Frist eingegangen sind.

Einreichung von Kommentaren

Bitte reichen Sie Ihre Kommentare bis zum 5. Januar 2017, 24:00 Uhr MEZ ein und verwenden Sie hierzu das folgende Formular:

Formular für die öffentliche Konsultation

Bitte belegen Sie Ihre Kommentare gegebenenfalls mit einschlägigen Beispielen oder Daten.

Einreichung von Kommentaren per E-Mail:

Senden Sie Ihre Kommentare per E-Mail an: SSMPublicConsultation@ecb.europa.eu

Bitte geben Sie in der Betreffzeile „Public consultation on the exercise of options and discretions by NCAs in relation to less significant institutions“ an.

Einreichung von Kommentaren per Post:

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an die folgende Postanschrift:

Europäische ZentralbankSekretariat des Aufsichtsgremiums
Public consultation on the exercise of options and discretions available in Union law by NCAs in relation to less significant institutions
60640 Frankfurt am Main
Deutschland

Veröffentlichung von Kommentaren

Nach Abschluss der Konsultation werden alle Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung auf dieser Seite veröffentlicht. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihrem Beitrag finden Sie in der Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung
Öffentliche Anhörung

Am 17. November 2016 findet in den Räumlichkeiten der EZB in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung statt.

Diese Veranstaltung umfasst eine Präsentation, gefolgt von einer Frage-und-Antwort-Runde in englischer Sprache.

Während der Anhörung können Fragen an eine E-Mail-Adresse gesandt werden, die kurz vor Beginn der Anhörung auf dieser Seite bekanntgegeben wird.

Programm

Am Tag der Anhörung wird der Zugang nur Teilnehmern gewährt, die eine Anmeldebestätigung in Form einer E-Mail und ein gültiges Ausweisdokument, wie zum Beispiel einen Pass oder einen Personalausweis, vorlegen können. Führerscheine werden nicht als Identitätsnachweis akzeptiert.

Webcast
Dokumente
Whistleblowing