Die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen durch die Kreditinstitute ist von wesentlicher Bedeutung für die Gewährleistung ihrer Sicherheit und Solidität sowie der Stabilität des Finanzsystems in der Europäischen Union.
Wenn ein bedeutendes Institut die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht einhält oder Probleme auf Leitungsebene bzw. bei der Absicherung von Risiken bestehen, kann die EZB im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) Abhilfemaßnahmen beschließen. Sie kann auch Durchsetzungsmaßnahmen anordnen und Sanktionen verhängen.
Durchsetzungsmaßnahmen sollen bewirken, dass Institute frühzeitig die erforderlichen Schritte einleiten, um Probleme im Zusammenhang mit den im Unionsrecht festgelegten aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu beheben.
So kann die EZB von den Banken beispielsweise fordern, dass sie
Nähere Einzelheiten zu diesen Punkten sind der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive – CRD IV) zu entnehmen.