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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB stuft Sberbank Europe AG und deren Tochtergesellschaften in Kroatien und Slowenien als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend ein

28. Februar 2022

  • Die Einstufung bezieht sich auf die drei direkt von der EZB beaufsichtigten Unternehmen: Sberbank Europe AG mit Hauptsitz in Österreich und Tochtergesellschaften in Kroatien und Slowenien
  • Sberbank Europe AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Sberbank Russia, deren Hauptaktionär die Russische Föderation ist
  • Einstufung erfolgt nach einem Abfluss von Einlagen infolge der Auswirkungen geopolitischer Spannungen auf die Reputation der Bank
  • Einleger durch nationale Einlagensicherungssysteme geschützt

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist zu der Beurteilung gelangt, dass die Sberbank Europe AG und ihre beiden Tochtergesellschaften in der Bankenunion, die Sberbank d.d. in Kroatien und die Sberbank banka d.d. in Slowenien, ausfallen oder wahrscheinlich ausfallen. Grund ist eine Verschlechterung der Liquiditätslage der Banken.

Das österreichische Mutterunternehmen Sberbank Europe AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Public Joint-Stock Company Sberbank of Russia, deren Hauptaktionär die Russische Föderation ist (Anteil von 50 % plus eine Stimmrechtsaktie).

Die EZB fasste den Beschluss, nachdem sie zu der Feststellung gelangte, dass die Bank in naher Zukunft wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, ihre Schulden oder sonstige Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu bedienen.

Bei der Sberbank Europe AG und ihren Tochtergesellschaften kam es zu erheblichen Abflüssen von Einlagen infolge der Auswirkungen der geopolitischen Spannungen auf ihre Reputation. Dadurch hat sich ihre Liquiditätslage verschlechtert. Zudem sind keine Maßnahmen verfügbar, bei denen realistische Aussichten darauf bestehen, dass diese Position auf Gruppenebene und auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften in der Bankenunion wiederhergestellt wird.

Einlagen von Privatanlegern sind bis zu einer Höhe von 100 000 € je Einleger und Bank in der Europäischen Union geschützt. Dieser Schutz wird durch die Einlagensicherungssysteme in Österreich (auch für die Zweigniederlassung der Bank in Deutschland), in Kroatien und in Slowenien gewährt.

Im Einklang mit seinem Mandat obliegt es nun dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB) die von der EZB vorgenommene Einstufung als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ zu bestätigen, und er wird über die anschließenden Schritte entscheiden und diese umsetzen.

Die Sberbank Europe AG hat Tochtergesellschaften in Bosnien und Herzegowina (sowohl in der Föderation Bosnien und Herzegowina als auch in der Republika Srpska), der Tschechischen Republik, Ungarn und Serbien. Während des gesamten Verfahrens hat sich die EZB mit den nationalen zuständigen Behörden in diesen Ländern abgestimmt.

Angaben über die Sberbank

  • Die Sberbank Europe AG ist eine von sieben österreichischen Banken, die unter direkter Aufsicht der EZB stehen. Sie hat ihren Hauptsitz in Wien.
  • Die Sberbank Europe AG steht seit Einrichtung der EZB-Bankenaufsicht im Jahr 2014 unter direkter Aufsicht der EZB. Die Bank wurde aufgrund des Umfangs ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten als bedeutend eingestuft.
  • Die Sberbank Europe AG hat Tochtergesellschaften in Bosnien und Herzegowina (sowohl in der Föderation Bosnien und Herzegowina als auch in der Republika Srpska), der Tschechischen Republik, Kroatien, Ungarn, Slowenien und Serbien. Sie hat auch eine Zweigniederlassung in Deutschland.
  • Ende 2021 verfügte die Bank über Aktiva im Wert von 13,6 Mrd €.

Medienanfragen sind an Esther Tejedor (Tel. +49 172 5171280) oder François Peyratout (Tel. +49 172 8632119) zu richten.

Anmerkung:

  • Die Bankenaufsicht stuft Institute als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ ein, die nicht mehr existenzfähig sind. „Abwicklung“ bezeichnet den Prozess der Restrukturierung ausgefallener Banken mit möglichst geringer Beeinträchtigung der Realwirtschaft und der öffentlichen Finanzen. Auf Ebene des Euroraums obliegt diese Aufgabe dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss.
  • Supervision Newsletter: What happens when a bank is failing or likely to fail?
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