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Rechtsrahmen der EZB

Als Organ der Europäischen Union unterliegt die EZB klar definierten Vorschriften des Primärrechts (d. h. Verträge) und des Sekundärrechts der Europäischen Union (z. B. Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen).

Die allgemeinen Ziele und Aufgaben der EZB sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank festgelegt. Durch die SSM-Verordnung wurden der EZB spezifische Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht übertragen. Diese Verordnung regelt auch die Zusammenarbeit der EZB mit den nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Länder, die sich an der europäischen Bankenaufsicht beteiligen.

Bei der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit wendet die EZB europäisches Bankenrecht an, insbesondere die Eigenkapitalrichtlinie und die Eigenkapitalverordnung. Diese legen die Regeln fest, die Banken beispielsweise hinsichtlich ihres Kapitals, des Risikomanagements oder der Governance einzuhalten haben. Sie regeln zudem die entsprechenden Befugnisse der Aufsichtsbehörden. Ergänzt werden sie durch detaillierte technische Standards, die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde erarbeitet werden.

EU-Bankenrecht

Digitale Sammlung von Rechtsakten

In dieser Sammlung hat die EZB maßgebliche Rechtsakte der Union zum Thema Bankenaufsicht zusammengestellt. Die Rechtsakte stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung. Über Hyperlinks zum EUR-Lex-Portal können die Dokumente in allen Amtssprachen der EU abgerufen werden.

Die Sammlung umfasst drei Bände:

Die Sammlung wird regelmäßig aktualisiert.

(Stand: 21. Dezember 2023)

Rechtsakte der EZB

Die EZB erlässt auch eigene Rechtsinstrumente, um ihr Aufsichtsmandat zu erfüllen. Dazu zählen:

Verordnungen

Hier spielt die SSM-Rahmenverordnung eine entscheidende Rolle. Sie legt die institutionellen Beziehungen und Verfahren innerhalb der europäischen Bankenaufsicht fest. Andere Verordnungen regeln, wie die EZB die gemäß europäischem Bankenrecht zur Verfügung stehenden Optionen und Ermessensspielräume nutzt. Oder sie erlegen beaufsichtigten Banken bestimmte zusätzliche Verpflichtungen auf, z. B. im Hinblick auf die Zahlung der Aufsichtsgebühren.

Beschlüsse ohne Adressaten

Diese Beschlüsse können der Umsetzung spezifischer Bestimmungen des europäischen Bankenrechts dienen, beispielsweise zur aufsichtlichen Behandlung von Gewinnen. Sie können darüber hinaus bestimmte EZB-interne Verfahren festlegen, wie etwa die Übertragung bestimmter Befugnisse zum Erlass von Aufsichtsbeschlüssen.

An einzelne Banken gerichtete Beschlüsse

Solche Beschlüsse können dazu dienen, einer Bank bestimmte Verpflichtungen aufzuerlegen oder einem Antrag einer Bank stattzugeben. Dabei kann es sich etwa um Beschlüsse zum aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalbedarf handeln. Oder um Beschlüsse, durch die die Nutzung eines internen Modells zur Berechnung finanzieller Risiken genehmigt wird. Hat ein Beschluss negative Auswirkungen auf die Bank, an die er gerichtet ist, so hat die Bank das Recht auf rechtliches Gehör sowie das Recht, eine administrative Überprüfung des Beschlusses zu beantragen.

Leitlinien und Weisungen

Die EZB kann diese Instrumente an nationale Aufsichtsbehörden von Euro-Ländern richten, um die aufsichtlichen Ansätze zu bestimmten Fragen zu harmonisieren. Weisungen der EZB können sich auch an die Aufsichtsbehörden anderer EU-Länder richten, die eine enge aufsichtliche Zusammenarbeit mit der EZB eingegangen sind.

Aufsichtsleitlinien

Empfehlungen

Empfehlungen erlässt die EZB in der Regel, um die Ansätze der nationalen Aufsichtsbehörden hinsichtlich weniger bedeutender Banken zu harmonisieren. Sie enthalten unter Umständen auch aufsichtliche Hinweise, die sich an bedeutende Banken richten und bestimmte Bereiche betreffen, etwa deren Dividendenpolitik.

Aufsichtliche Empfehlungen

Stellungnahmen

In ihrer beratenden Funktion gibt die EZB Stellungnahmen zu geplanten europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften im Bereich Bankenaufsicht ab.

Nationales Recht

Als Bankenaufsichtsbehörde wendet die EZB auch einschlägige nationale Rechtsvorschriften an, die EU-Richtlinien im Bereich der Bankenaufsicht umsetzen oder ergänzen.

Nationale Aufsichtsbehörden wenden denselben rechtlichen Rahmen an wie die EZB, ergänzt durch ihre eigenen Satzungen und Verfahren gemäß nationalem Recht.

Weitere Informationen zu aufsichtlichen Rechtsakten der EZB

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